Überschreitung des Kostenvoranschlages

Kaffeebart

Active member
28. Apr. 2015
695
165
43
45
Hallo

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe darf man gem. SIA 10 % neben dem Kostenvoranschlag liegen.

Sind diese 10% bei mir richtig in Erinnerung oder sind es doch 25%?

Gilt dieser Wert auf die Gesamtrechnung oder auch auf dei jeweiligen Einzelpositionen?

Beispiel:

Im Kostenvoranschlag ist Material und Arbeitsleistung separat genannt.

Bei der Arbeit wird es 20% mehr das Material bleibt wie geschätzt. Da der PostenMaterial der grössere ist wird dadurch die Gesamtrechnung nur um 5% überschritten.

Ist dies nun ein Verstoss oder innerhalb der NORM?

PS: Vermutlich wurde sowas schonmal diskutiert, ich weiss aber nicht nach welchen Schlagworten ich dafür suchen müsste.

 
Hallo Kaffeebart

Über die genauen Prozente weiss ich nicht Bescheid... Die Abweichung wird jedoch jeweils unter dem Strich betrachtet. Somit liegt die Abweichung bei 5 %, was ja unter den von dir zuerst genannten 10 % liegen würde...

Konnte wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen... Aber habs zumindest versucht :)

Grüssle

Tom

 
  • Like
Reaktionen: Kaffeebart
Der Planer gibt die Genauigkeit des Kostenvoranschlages an. Dieser nimmt mit der fortschreitenden Planung zu.

Davon unabhängig ist die Frage, ob Rechnungen der Unternehmer teurer sein dürfen als die Offerte.

Häufig ist der Bauherr selber schuld an Kostenüberschreitungen, durch nachträgliche Änderungen, welche auch den geplanten Ablauf durcheinanderbringen.

Bei Renovationen und Umbaten ist es nochmals anders, weil hier viel Unvorhersehbares kommen kann, wofür der Bauherr, nicht der Unternehmer und nicht der Planer, einzustehen hat.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Unterschiede, welche durch den Bauherren verursacht werden nicht unter diese Regelung fallen ist mir klar. Schliesslich wird in diesem Punkt dann auch Mehr Leistung erbracht als auf der Offerte ;)

Mir ging es um eine Position, die ohne unser zutun plötzlich doppelt so teuer war, als im Vorfeld geplant.

Auf die Gesamtsumme ist das ein Tropfen auf den heissen Stein aber auf diese Position direkt betrachtet eben ein deutlicher Unterschied.

 
Gemeint sind mit Änderungskosten nicht nur das, was z.B. durch teureres Material verursacht wird.

Aber wenn du z.B. das Lavabo plötzlich an der anderen Wand im Bad willst, müssen manche Leitungen neu geplant und alle Detailpläne für die einzelnen betroffenen Gewerke entsprechend geändert werden.

 
Hallo

das Thema hat sich mittlerweile geklärt :-D

Wir waren nicht doppelt so teuer, sondern nur noch halb so teuer.

Für den Aussenzählerkasten incl. Anschluss (Erdung, Potiausgleich und sowas alles) waren 5000 veranschlagt.

Wir haben eine Mehrkostenabrechnung von 2500 erhalten, was mich erstmal ein wenig verärgert hat.

Mittlerweile ist klar wieso - Die Mehrkosten kommen auf den Gebäudepauschalpreis drauf, weil der GU die Rechnung vom Elektromensch im Total bezahlt incl der Position für den AZK. Dafür fallen dann bei den Nebenkosten die 5000 weg.

Schlussendlich also die Hälfte gespart und für nichts geärgert.

Interessieren würde es mich dennoch, wie es denn gewesen wäre. ;-)

 

Statistik des Forums

Themen
27.497
Beiträge
257.738
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77