Überschreitung Kostenvoranschlag

Angelo

New member
16. Mai 2013
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Hallo zusammen

Ich habe ein Grundstück ohne Architekturverpflichtung gekauft und anschliessend einen regionalen Architekten beauftragt ein Haus darauf zu bauen. Der Architekt hat uns einen Kostenvoranschlag +/- 10% Genauigkeit erstellt.

Nun stelle ich mir die Frage auf welchen Betrag sich die 10% beziehen. Auf die Summe inkl. Grundstückskosten oder ohne?

Weiss da ev. jemand detailliert Bescheid?

Besten Dank und liebe Grüsse

Angelo

 
Die +/- 10 % beziehen sich auf die Kosten welche der Architekt berechnet. Normalerweise berechnet der Architekt nur die Bau- und Nebenkosten. Das Grundstück hast Du ja offensichtlich schon.

Aber auf was sich die 10% bei Dir beziehen würde ich zur Sicherheit vom Architetkten nochmals bestätigen lassen.

 
Das kommt drauf an was Bestandteil des Vertrages ist.

Normalerweise sind beim Architekten die Grundstückskosten nicht drin.

Gruss,

Thomas

Hausbau 2009 beendet.

 
Unser Architekt hat auch auf mehrere Bemerkungen unserseits nicht auf die Überschreitung des KV von 15-20% nicht reagiert und ist sich keiner Schuld bzw. Handlungsbedarf bewusst. Wir werden nun erneut ein Gespräch fordern und dann hoffentlich den richtigen Weg einschlagen.

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Hallo Cartman 1

uiii, was ist denn da passiert? 15-20% ist sehr viel...Wie ist denn diese Differenz zustandegekommen? Habt ihr Anpassungen und Änderungen gemacht oder hat sich der Architetk verkalkuliert?

Bei Architekten ist es oft sehr schwierig auf sein Recht zu pochen. Ich hoffe Du findest den Weg.

LIebe Grüsse

Angelo

 
Also wenn sich der Architekt schon jetzt so verhält, dann würde ich mich ernsthaft nach einem anderen Architekten umsehen. Denn hier sind massive Mehrkosten ja schon vorprogrammiert und das wird im Bauverlauf kaum besser werden, im Gegenteil.

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Guten Abend Angelo

Der Kostenvoranschlag sollte +/- 10 % Genauigkeit auf 

BKP 1 (Vorbereitungsarbeiten)

BKP 2 (Gebäude)

BKP 4 (Umgebung)

BKP 5 (Baunebenkosten)

sein. Das Grundstück BKP 0 sollte nicht enthalten sein, da Du das Grundstück schon hast. Für die Einhaltung der Kosten ist nicht immer der Architekt schuld, sondern meistens die Kostendisziplin der Bauherren und -Frauen. Hast Du Zweifel, dass er korrekt gerechnet hat?

LG Martin

 
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Hallo Martin

Vielen Dank für Deine Info.

Der Architekt hat wichtige Arbeiten verschwiegen und nun werden wahrscheinlich die 10% überschritten. Die Kostenüberschreitung ist nicht die Folge von Sonderwünschen der Bauherrschaft sondern von unseriösen Abklärungen vor Baubeginn.

Liebe Grüsse

Angelo

 
Guten Abend Angelo

Was hat er verschwiegen resp. was war unseriös? 

LG Martin

 
Er hat die Geologie des Grundstücks unterschätzt und keinen Spezialisten beigezogen resp. auch nicht empfohlen einen Geologen beizuziehen.

Hangsicherungen sind nachträglich schwierig zu erstellen und von den Kosten gar nicht erst zu sprechen.

Liebe Grüsse

Angelo

 
Lieber Angelo

Oha, einer mehr für den Club.

Leider bist Du nicht der einzige, dem es so geht. Die Problematik ist vielfältig.

  • grundsätzlich muss der Architekt sich an den KV halten. Als nicht-Jurist habe ich aber keine Ahnung, was passiert, wenn es eben nicht eingehalten wird, ob man das (wenigstens hypothetisch) einklagen könnte. Im Sinne einer Sorgfaltspflichtverletzung oder so.
  • genau so grundsätzlich - ich mache es extra rot, weil viele Leute das gerne ausblenden - verbleibt das Baugrundrisiko beim Grundeigentümer. und zwar immer. Soviel ich weiss, ist auch eine Vertragsklausel, welcher jemandem anderem das Baugrundrisiko übergibt, in den meisten Fällen nichtig. Ausnahmen sind TU-Verträge, wenn es mir recht ist.
Wahrscheinlich läuft es darauf raus, dass Du den grössten Teil bezahlst, weil es Dein Baugrundrisiko ist. Natürlich hätte er Dich darauf aufmerksam machen müssen, dass ein Geologe/Geotechniker beizuziehen wäre. Was zwar unschön ist, aber aus Deinem Architektur-Vertrag abzuleiten, dass es seine Schuld ist, wenn die Geologie anders ist als angenommen, dürfte rechtlich schwierig werden.

Oder anders gesagt. Wenn Dein Grundstück eine Stützmauer benötigt, benötigt Dein Grundstück eine Stützmauer. Die der Besitzer zu bezahlen hat.

Viel Kraft bei Deiner Auseinandersetzung. Und viel Glück.

Haba

 
Und... liebe Forumsleser

Ein günstiges Geologisches Gutachten oder Kurzbericht kostet nicht alle Welt.

Es ergibt aber bei der Planung/Kostenschätzung aber Sicherheit.

Die Kosten für's «nachträglich» sind weit mehr, als das Gutachten kostet.

Haba

 
Es gab ein geologisches Gutachten, das empfahl beim Bauen einen Fachmann beizuziehen und der Architekt war in dessen Besitz.

Blöd nur, dass ich ihm geglaubt habe es sei "guter" Baugrund und bedinge keine besonderen Massnahmen.

Mein Fehler war, das Gutachten nicht zu verlangen und selber zu lesen. Dann nämlich hätte ich dort gar nie gebaut.

Danke für die Kraft und Glück Wünsche, diese kann ich gut gebrauchen!

 
Lieber Angelo

In dem Fall war es meiner Meinung nach ein «Planungsfehler». Er hat sich nicht an ein Gutachten gehalten.

Die Hangsicherung wirst Du möglicherweise trotzdem selber bezahlen (Du benötigst diese ja), die Mehrkosten (infolge «nachher») eher nicht.

Rüge den Planungsfehler eingeschrieben mit dem Auftrag, diesen Fehler seiner Haftpflichtversicherung anzuzeigen. (man darf auch bei einer Rüge - die heisst halt so - im Ton freundlich bleiben.)

Besser: ziehe einen Bautreuhänder bei oder einen Bauprofi, Pfälzer, sowas. (Ist für's erste zielführender als einen Anwalt zu bezahlen)

Was musst(est) Du denn bauen? wo? wie teuer? Kannst Du ein gutes Foto einstellen?

(Ich sammle solche Dinge für meine Sammlung «Technik die begeistert»)

haba

 
Hallo haba

Ich bin gerade in Verhandlungen mit Versicherungen und Gutachter.

Sobald mehr klar ist werde ich gerne ein paar Fotos veröffentlichen.

Danke für Deine Tips!!

Angelo

 
Hallo habaUgeot

Es dauerte seeehr lange, nun hat die Sanierung begonnen und ich kann Dir ein paar Details sagen.

Die best. kaputte Stützmauer und die abgerutsche Böschung wurden entfernt. Dann wurden senkrechte Pfähle eingebohrt und eine Hangnagelung erstellt. Anschliessend wird ein Fundament erstellt, die Mauer darauf, hinterfüllt, Böschung gemacht und irgendwann wirds ev. fertig sein.

Kosten für uns 30'000.-, Totalkosten: mehrere hunderttausend....

Schlimm, wenn man bedenkt dass ein Gutachten vorhanden war das missachtet wurde!

Und dann spricht der Architekt noch von Vertrauen!!!

Gruss Angelo

 
Lieber Angelo

Danke für die Rückmeldung. (Freut einem immer, wenn man eine Rückmeldung erhält. Scheint nicht bei allen Leuten dazuzugehören... aber item.)

Ihr erhält jetzt also eine richtige und richtig gemachte Stützmauer. Mit einer vernagelten Rühlwand dahinter. So tönt es für mich.

Schade ist einfach, dass die 30k nicht im ursprünglichen KV drin waren. Und eigentlich hätte es die Stützmauer ja gebraucht. (Du hast demnacht mit dem für Bauherren unschönen Wort «Ohnehinkosten» Bekanntschaft gemacht.)

Und schade ist auch, dass man es von Anfang an richtig hätte machen können. Aber eben. Lesen (inkl. Verstehen) kann man nicht immer erwarten...

--

Ich weiss nicht, wie der Ablauf nun war. In der Regel - wenn es so teuer wird - gibts eine Expertise (das wollen die Versicherungen). Wenn Du nebst ein paar guten Bildern ein Auszug daraus posten könntest, wäre das super spannend. Vielleicht weniger für mich (solche Expertisen gehören auch zu meinem Job) als vor allem für das Forum.

Die Leute haben keine Ahnung, wie so etwas abläuft, was dann passiert. Und wie man sich einigt. Darum die Bitte: poste doch einen ausführlichen Ablauf, eben mit Bildern und Beilagen.

Weil: Viele Bauherren (UND Architekten) haben keine Ahung, was man sich mit der Ersparnis einer Stützmauer alles einhandeln kann. Für uns Geotechniker sind die Expertisen und Schadenbehebungen natürlich wesentlich lukrativer, aber, wir können uns zur Zeit auch ohne genügend beschäftigen. 8^)

Alles Gute und frohe Ostern

(hoffentlich ist es jetzt genügend stabil für den angesagten Regen über Ostern!)

Haba

 

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