Hallo,
wir haben an unserem Haus eine Ethernet-Kamera zur Überwachung unseres Einganges und unserer Garage montiert. Diese kamera ist aber nicht aktiviert. Unser nachbar hat uns nun über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass wir die Kamera umgehend zu demontieren hätten, da diese auch auf sein Grundstück ausgerichtet werden kann und er sich in seiner Privatsphäre beeinträchtigt/eingeschränkt fühlt.
Die Kamera ist nicht in Betrieb und was unser Nachbar macht, interessiert uns überhaupt nicht. Kann er die Demontage einfordern? Ich denke nicht, denn wenn er meint, dass wir sein Grundstück/seine Familie überwachen (woran wir nicht im entferntesten denken), dann ist er doch eigentlich in der Bewispflicht!? Denn wir habe die Kamera als Abschreckung montiert. Was meint Ihr?
wir haben an unserem Haus eine Ethernet-Kamera zur Überwachung unseres Einganges und unserer Garage montiert. Diese kamera ist aber nicht aktiviert. Unser nachbar hat uns nun über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass wir die Kamera umgehend zu demontieren hätten, da diese auch auf sein Grundstück ausgerichtet werden kann und er sich in seiner Privatsphäre beeinträchtigt/eingeschränkt fühlt.
Die Kamera ist nicht in Betrieb und was unser Nachbar macht, interessiert uns überhaupt nicht. Kann er die Demontage einfordern? Ich denke nicht, denn wenn er meint, dass wir sein Grundstück/seine Familie überwachen (woran wir nicht im entferntesten denken), dann ist er doch eigentlich in der Bewispflicht!? Denn wir habe die Kamera als Abschreckung montiert. Was meint Ihr?