Überwachungskamera - Nachbargrundstück

wolfsburg

Mitglied
26. Nov. 2009
18
0
0
Hallo,

wir haben an unserem Haus eine Ethernet-Kamera zur Überwachung unseres Einganges und unserer Garage montiert. Diese kamera ist aber nicht aktiviert. Unser nachbar hat uns nun über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass wir die Kamera umgehend zu demontieren hätten, da diese auch auf sein Grundstück ausgerichtet werden kann und er sich in seiner Privatsphäre beeinträchtigt/eingeschränkt fühlt.

Die Kamera ist nicht in Betrieb und was unser Nachbar macht, interessiert uns überhaupt nicht. Kann er die Demontage einfordern? Ich denke nicht, denn wenn er meint, dass wir sein Grundstück/seine Familie überwachen (woran wir nicht im entferntesten denken), dann ist er doch eigentlich in der Bewispflicht!? Denn wir habe die Kamera als Abschreckung montiert. Was meint Ihr?

 
Hallo wolfsburg

Wie die rechtliche Lage bezüglich von Überwachungskameras in Deutschland aussieht, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Sobald Personen erkennbar sind, wird es problematisch. Solange "nur" Dein Grundstück tangiert ist, geht es vermutlich in Ordnung. Gegebenenfalls müsstes Du halt Schilder aufstellen (Gelände videoüberwacht. o.ä.). Ist aber auf dem Videobild auch die Strasse oder das Nachbarshaus einsehbar, ist dies mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht gestattet. Dabei ist es vermutlich irrelevant, ob die Kamera in Betrieb ist oder nicht. Wenn aber ausschliesslich Dein Grundstück im Bild wäre, so die Kamera denn liefe, denke ich, dass auch der Anwalt Deines Nachbars nichts machen könnte. Vielleicht findest Du irgendwo ein Gesetz o.ä., welches die Problematik beschreibt. Bzw. frag' doch gleich den Nachbar/dessen Anwalt, aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen er zu einer derartigen Forderung kommt. Dann weisst Du, ob Du die Kamera montiert lassen kannst oder sie entfernen musst. Evtl. wird im Gesetz/Reglement auch zwischen Kameras, welche aufgezeichnet werden/aufzeichnen können oder nicht, unterschieden....

Liebe Grüsse aus der Schweiz

voumi

 
Wäldi liegt zwar bereits in Osteuropa, gehört dennoch zur Schweiz.

:)

Gruss, Fred

 
Tschuldigung. Es verfolgt mich schon das ganze Leben, dass ich in Geografie einen Fensterplatz hatte /emoticons/default_wink.png Zudem habe ich ganz offensichtlich Mühe, Zahlen richtig zu lesen. (Ich glaubte nämlich, in der PLZ 5 Zahlen gesehen zu haben...) /emoticons/default_mad.png Henu.

Wenn Du die Richtlinien gemäss EDÖB für Videokameras befolgst, bist Du bestimmt auf der sicheren Seite. Dann dürfte es egal sein, dass Du gar nicht aufzeichnen, geschweige denn ein Bild ansehen willst/kannst.

Liebe Grüsse nach Wäldi

voumi

 
Warum nicht den Nachbarn einladen zu einem klärenden Gespräch. Ich nehme an ihr könnt beweisen, dass die Kamera nicht angeschlossen ist (z. Bsp. gekapptes Kabel).

 
Hallo zusammen,

danke für Eure Hilfe und Eure Antworten.

Unser Haus liegt tatsächlich in der Schweiz (Thurgau) und nix in Osteuropa.. ;-)))

Erst einmal eine Frage: Was ist das EDB? Sorry, bin unwissend.

Und zum Thema Nachbar einladen: Dies ist mittlerweile undenkbar, da fast ausschliesslich über Anwalt kommuniziert wird.

Ich denke, dass ich die eine Kamera, durch welche er sich extrem "beobachtet" fühlt versetzen werde und dann werde ich es darauf ankommen lassen.

Wir möchten nur nicht, dass in unserer Abwesenheit (Arbeit/Urlaub) ungewollte Dinge auf/an unserem Grundstück geschehen/durchgeführt werden.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
HalloUnd auch deshalb die Kameras, dass dieser ... unter Tage, oder wenn wir im Urlaub sind nicht auf unserem Grundstück herum turnt, schnüffelt oder sondtiges anstellt.
Gut, dann fällt auch die Idee ihm reinen Wein einschenken flach, weil dann die Kameras ihren Zweck nicht mehr erfüllen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Netter Trick, oft angewendet um wirkliche Einbrecher zu überlisten:

Zwei Kameras, eine ist eine Atrappe und so angebracht, dass man sie, allerdings nicht zu leicht, findet. Diese wird dann zerstört oder mit Farbspray blind gemacht und die Einbrecher werden dann von einer zweiten Kamera gefilmt und können damit identifiziert werden.

In deinem Fall lässt Du ihn klagen; das Gericht wird auf seine Kosten feststellen, dass das eine Atrappe ist, die technisch gar nie in der Lage war, Bilder aufzunehmen.

Funktioniert möglicherweise, aber nur bei etwas beschränkten Personen - dieser Fall ist bei Nachbarschaftsstreit aber relativ zuverlässig gegeben.

Gegen Nachbarn, die auf den Grundstück herumschnüffeln, hilft zuverlässig ein scharfer Hund einer grossen Rasse.

 
Es gibt ja auch solche Tarnkameras, welche überhaupt keine Funktion haben, sondern nur Einbrecher abschrecken sollen ( die dann eventuell noch rot blinken oder so ). Im Prinzip macht deine Kamera das gleiche, nämlich gar nichts, also gibt es auch kein Rechtsproblem, dass ist ja nur Deko im Prinzip...

 
Es gibt ja auch solche Tarnkameras, welche überhaupt keine Funktion haben, sondern nur Einbrecher abschrecken sollen ( die dann eventuell noch rot blinken oder so ). Im Prinzip macht deine Kamera das gleiche, nämlich gar nichts, also gibt es auch kein Rechtsproblem, dass ist ja nur Deko im Prinzip...
Da hast du sicher recht, das dumme ist nur, dass es eben den Nachbarn abschrecken soll und somit kann er ihn nicht einweihen.
 
Das bezieht sich aber immer darauf dass aufgezeichnet wird. Auf eine inaktive Kamera treffen die genannten Angaben vermutlich nicht zu (wobei da natürlich die Frage ist wie man das dem Nachbarn glaubhaft macht - vor allem wenn er schon via Anwalt kommuniziert)
Hallo

rechtlich gesehen macht das in diesem Fall keinen Unterschied. Seine Kamera ist echt und somit kann sie auch Bilder aufzeichnen..

Wie im ersten Post erwähnt, die Weisungen im Link befolgen und man ist auf der sicheren Seite. Wenn man das beherzigt, kann des Nachbars Anwalt drohen soviel er will.. Wirklich problematisch wird es sowieso erst, wenn von Privaten öffentlicher Raum überwacht wird. Von Vorteil wäre es noch, wenn Teile des Nachbargrundstücks zwingend aufgezeichnet werden müssen, darauf zu achten, dass sich dort aufhaltende Personen nicht erkennen lassen. Besser ist es aber auf jeden Fall das zu vermeiden. So wie ich den Ursprungspost interpretiere, reicht das ja auch vollkommen aus und interessiert wolfsburg überhaupt nicht.

Gruss Emmental

@wolfsburg: EDÖB Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

 
Der Tread ist schwer nachvollziehbar da anscheinend überall etwas abgeändert...... Nun verstehe ich es recht, dass der Nachbar selbst abgeschreckt werden soll und nicht bei Euch rumschnüffelt?

Wenn ja würde ich ich ihm ausrichten, dass Du die Kamera demontierst und im Grundstück mit einer Ausrichtung nur auf Euer Grund und Boden und über einen Bewegungsmelder gesteuert.

da weiss er nicht was ihn erwartet....und wird sich hüten auf Euer Grundstück tzu gehen.

 
hallo wolfsburg

Gibt es keine Möglichkeit die Kamera so aufzustellen, dass sie vom Nachbargrundstück weg gerichtet ist, auf den relevanten Teil deines Grundstücks? Dann müsstest nur noch eine Beschilderung aufhängen und das wars.

Gruss, Roneo

 
Kürzlich las ich in unserer Fernsehzeitschrift:

Zitat:

"Solange Sie die Kameras nicht aus sein Haus bzw. Grundstück richten, verletzen sie nicht sein Persönlichkeitsrecht. Die blose Befürchtung, Sie könnten ihn beobachten, reicht für eine Unterlassungsklage nicht aus" (LG Bielefeld, 20 S 123/06)

Zitat Ende

Gelesen in TV14 Nr.14 Seite 42

Lieben Gruß

Sigi

 

Statistik des Forums

Themen
27.516
Beiträge
257.837
Mitglieder
31.800
Neuestes Mitglied
aufStand