Guten Abend zusammen.
Auf diesem Wege möchte ich mit Leuten in Kontakt treten, die im Kanton Tessin ein Rustico als Deutschschweizer besitzen und es auch Um- oder Anbauen möchten.
Wir besitzen im Tessin ein Rustico in der Landwirtschaftszone. Dieses wurde ca. 1900 erbaut. Unser Vorbesitzer hat es 1991 vom Stall zum Ferienhaus Umgebaut, ohne den Grundriss und die Höhe zu ändern. Wir haben dieses Haus 2010 als 2. Wohnsitz erworben, ohne dazumal nur im geringsten einmal je uns hier niederzulassen.
Nun hat aber meine Gesundheit, allem einen Strich durch die Rechnung gemacht und ich wurde von einem zum anderen Tag IV-Rentner. Durch die Einkommensverluste müssen wir unser Haus in der Deutschschweiz aus diesen finanziellen Gründen Verkaufen.
Damit wir mit dem geschälerten Einkommen ein weiteres Eigenheim hätten, sind wir daran zu schauen, ob es Möglichkeiten gibt, dieses Rustico, mit einer Grundfläche von 4.4 x 5.5 Metern auf zwei Etagen, entsprechend um etwa 30 % zu erweitern.
Bis jetzt haben wir noch niemanden gefunden, im Tessin, der hier so richtig Bescheid weiss. Die Gemeinde verweist an den Kanton, der Kanton an Bern, will es aber trotzdem nicht weiterleiten, weil Bern sowieso ablehnt was aus dem Tessin kommt.
Im neuen Raumplanungsgesetz habe ich den Artikel 24c gefunden. Der muss neu seit dem 1.1.2016 geändert worden sein. Gilt dies? Oder weiss jemand eine andere Lösung.
Gibt es hier Leute, die uns weiterhelfen können, oder uns rechtlich kompetente Leute im Tessin, oder anderswo, nennen können.
Auf diesem Wege möchte ich mit Leuten in Kontakt treten, die im Kanton Tessin ein Rustico als Deutschschweizer besitzen und es auch Um- oder Anbauen möchten.
Wir besitzen im Tessin ein Rustico in der Landwirtschaftszone. Dieses wurde ca. 1900 erbaut. Unser Vorbesitzer hat es 1991 vom Stall zum Ferienhaus Umgebaut, ohne den Grundriss und die Höhe zu ändern. Wir haben dieses Haus 2010 als 2. Wohnsitz erworben, ohne dazumal nur im geringsten einmal je uns hier niederzulassen.
Nun hat aber meine Gesundheit, allem einen Strich durch die Rechnung gemacht und ich wurde von einem zum anderen Tag IV-Rentner. Durch die Einkommensverluste müssen wir unser Haus in der Deutschschweiz aus diesen finanziellen Gründen Verkaufen.
Damit wir mit dem geschälerten Einkommen ein weiteres Eigenheim hätten, sind wir daran zu schauen, ob es Möglichkeiten gibt, dieses Rustico, mit einer Grundfläche von 4.4 x 5.5 Metern auf zwei Etagen, entsprechend um etwa 30 % zu erweitern.
Bis jetzt haben wir noch niemanden gefunden, im Tessin, der hier so richtig Bescheid weiss. Die Gemeinde verweist an den Kanton, der Kanton an Bern, will es aber trotzdem nicht weiterleiten, weil Bern sowieso ablehnt was aus dem Tessin kommt.
Im neuen Raumplanungsgesetz habe ich den Artikel 24c gefunden. Der muss neu seit dem 1.1.2016 geändert worden sein. Gilt dies? Oder weiss jemand eine andere Lösung.
Gibt es hier Leute, die uns weiterhelfen können, oder uns rechtlich kompetente Leute im Tessin, oder anderswo, nennen können.