um wieviel würde der Verkehrswert erhöt?

3ckv

Mitglied
03. Mai 2009
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Hallo zusammen.

Wir haben vor 7 Jahren ein Haus gekauft. Die Verkäuferin trug den gleichen Name wie ich, ich kannte Sie jedoch nicht obwohl wir anscheinend über viel Ecken mitteinander verwandt waren.

Da das Haus sehr renovations bedürftig war, einigten wir uns auf einen Verkaufspreis welcher 250k tiefer als der Verkehrswert war.

gemäss unabhängigem Gutachter war der damalige Verkehrswert viel zu hoch.

einige Zeit nach dem Kauf, flatterte eine Rechnung der Gemeinde ins Haus, mit der überschrift "Schenkungssteuer" Betrag 100k (zahlber innert 20 Tagen)

Mit allen Mitteln versuchten wir, diese Steuer abzuwenden, was letztlich dazu führte, das ein Treuhänder mit allen Mitteln eine neue Schatzung beantragte, welche dann auch einen deutlichen tieferen Verkehrswert als die damals ca 8 jährige Schatzung hatte.

seit der letzten aktuellsten Schatzung wurde folgendes Umgebaut:

-Cheminee in Wohnzimmer

-Garage in ein Arbeits Zimmer Umgebaut

-neue Küche

sowie viel Werterhaltendes, wie Neue Böden, Decken etc.

damals war der niedrigere Verkehrswert bares Geld Wert, da die Steuer von 100k, auf 10k gesenkt werden konnte.

nun möchten wir jedoch die Hypothek eröhen, sind aber bereits bei den 80% welches die Bank gewährt.

weiss jemand, wie sich der Umbau von der Garage in ein Zimmer auf den Verkehrswert auswirkt? um wieviel würde dieser höher sein, wenn wir das Haus Neu schätzen liessen???

besten Dank für Eure Antworten

 
Du kannst einen unabhängigen Schätzer beauftragen Deine Immobilie zu schätzen. Du bekommst dann eine Bewertung welche den Verkehrswert von Heute und Jetzt klar aufzeigt. Die Bank wird dann diese Schätzung selber überprüfen, und ob Du dann noch mehr Geld bekommst ist zudem abhängig von der Tragbarkeit in Bezug auf Dein Einkommen.

Wieviel irgend ein kleiner An- oder Ausbau einen Mehrwert ergibt, das kann Dir so nicht gesagt werden. In jedem Fall spielt eine Rolle wie alt das Haus ist, vor wieviel Jahren wurde eine Wertvermehrung ausgeführt und wie ist der Unterhalt. Es sind viele Parameter welche einen Verkehrswert ergeben. Eines darf der Schätzer nicht, Dir eine sog. Gefälligkeitsschätzung erstellen.

Weiter muss klar definiert sein, für welchen Zweck eine Schätzung zu erstellen ist, so kann ein Missbrauch vermieden werden. Also Vorsicht, wenn eine Schätzung in einer Verkaufsdokumentation eingebunden ist.

Gruss

Bauexperte

 
Die Bank ist so frei, die Hypothek nach Belieben zu erhöhen. Der Maximalwert einer Frendfinanzierung wird nicht durch Naturgesetze geregelt, sondern durch Verhandlungsgeschick des geldbedürftigen Bauherrn. Die Banken tun nur so: "es geht nicht" heisst "wir wollen nicht". Man verlange also einen Termin bei der Bank mit jemandem, der entscheiden kann (!), und nehme alle wesentlichen Unterlagen mit, wozu auch Lohnausweise und Steuererklärungen gehören. Es kann nützlich sein, die Offerte einer anderen Bank vorliegen zu haben ("Wenn die uns 500'000 zusagen, warum kriege ich als treuer Kunde bei Euch nur 400'000?" - Und siehst Du, es geht doch ...).

Wenn Ihr allerdings noch Konsumkredite und Autoleasing usw. laufen habt, wird jede Bank zu Recht klemmen.

Diese Dinge sind ja alle steuerrelevant, auch für den Eigenmietwert, der, sehr zur Freude der Hausbesitzer, auch durch wertvermehrende Investitionen in Eigenleistung während der Freizeit erhöht wird. Ihr könnt also nicht nur wünschen, dass ein Immobilienfachmann der Bank vorbeikomme, sondern auch ein Neueinschätzung durch die Gemeinde verlangen.

 

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