Umbau--Schutzraumplicht?

heiri

Mitglied
30. Sep. 2007
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tag wohl leute

ich werde im nächsten monat mit dem umbau meines hauses beginnen. kann mir jemand zur rechtslage was berichten.

das haus ist ca 200 jahre alt. ( weder heimat- noch denkmalschutz)

die letzen 40 jahre war es als restaurant betrieben worden. da ich nun ein umbau zum wohnhaus und dementsprechend auch eine umnützung vollziehe, verordnet mir nun meine wohngemeinde mich im gemeindeschutzraum einzukaufen.

Im gesetz jedoch steht nur, wer neu baut hat die pflicht sich einen schutzraum zu bauen, oder sich bei der gemeinde einzukaufen!

Wie sieht das mit umbau aus?? hat da wer erfahrungen gemacht?

auszug aus der zivilschutzverordnung des Kt. GR

1 Die Anzahl der zu erstellenden Schutzplätze bei Neubauten beträgt:

a. für Wohnungen und Wohnheime: zwei Schutzplätze pro drei Zimmer;

b. für Spitäler, Alters- und Pflegeheime: ein Schutzplatz pro Patientenbett.

2 Halbe Zimmer werden nicht mitgezählt. Bei der Ermittlung der Schutzplatzzahl

werden Bruchteile von Schutzplätzen nicht berücksichtigt.

3 Bei der für Neubauten gemäss Absatz 1 erforderlichen Schutzplatzzahl werden die

überzähligen Schutzplätze in Schutzräumen, die den Mindestanforderungen entsprechen,

in bestehenden Gebäuden auf dem Areal des gleichen Eigentümers angerechnet.

4 Bei der Festlegung der Schutzplatzzahl auf dem Areal des gleichen Eigentümers

werden ermittelt:

a. vorhandene, den Mindestanforderungen entsprechende Schutzplätze;

b. die Anzahl der Schutzplätze, für welche Ersatzbeiträge geleistet worden

sind.

5 Übersteigen die anerkannten Mehrkosten des vorgeschriebenen Schutzraums fünf

Prozent der Gebäudekosten, so ist die Zahl der Schutzplätze entsprechend herabzusetzen.

Fällt damit deren Zahl unter fünf, so hat der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag

nach Artikel 47 Absatz 2 des Gesetzes zu entrichten.

Gruss heiri

 

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