Umbau steuerlich abziehbar

somy

Mitglied
17. Mai 2011
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Hallo zusammen,

Ich und meine Frau haben im April das Haus meiner Grosseltern der Erbgemeinschaft abgekauft. In den letzten drei Monaten wurde das Haus nun gemäss unseren Vorstellungen umgebaut (neue Küche, neues Bad, ein paar Wände raus, neue Böden, neue Wandverkleidungen, Stromleitungen komplett erneuert, Sitzplatz, alles innen neu gestrichen). Dieser Umbau wird uns ebenfalls von der Bank mittels einer variablen Hypothek finanziert... Kann ich den Umbau nun steuerlich trotz der Fremdfinanzierung abziehen?

Danke für euer Feedback.

Gruss Somy

 
Ja und Nein. Erst mal, ob es dein Geld oder ein Kredit ist spielt keine Rolle, irgendwann musst du es der Bank ja zurückzahlen. Aber: Nur werterhaltende Arbeiten sind absetzbar! Das bedeutet man muss das Ganze auseinandernehmen und beurteilen. Am besten eine Aufstellung machen mit einem Vorschlag was in welcher Kategorie ist. Wenn z.B. das Bad seit 25 Jahren nicht mher renoviert wurde wird das wohl als Werterhalt durchgehen, das mit den Wänden rausreissen sicher nicht. Und dann am besten vor dem Einreichen der nächsten Steuererklärung mit dem Steueramt besprechen ob es so OK ist.

 
Hallo Somy,

wir haben vor ca. 2 Jahren dasselbe mit einem alten Terrassenhaus gemacht. Die Rechnungen aller Handwerker haben wir nach Datum geordnet und ALLE zusammegezählt. Diesen Betrag in die Steuererklärung eingetragen, d.h. alles abgezogen egal ob werterhaltend oder nicht.

Schlussendlich wurden uns über 2/3 dieser Kosten vom Steureamt angerechnet. An Deiner Stelle würde ich alles abziehen und die Rechnungen mitschicken. Den Rest erledigt das Steueramt. Bei uns zumindest hat es so funktioniert.

Gruss

 
GTa32I's Vorschlag ist sicher gut. Wenn Du Schwein hast nimmt es der Steuerbeamte nicht so genau und lässt mehr als werterhaltend durchgehen.

Trotzdem würde ich die Kosten selber auseinander nehmen und beurteilen und zwar damit Du kontrollieren kannst, ob Dir nicht zu wenig angerechnet wird. Es kommt vor, dass es die Steuerbehörden " nicht so genau nehmen" wenn es zu Ungunsten des Steuerzahlers geht.

 
Danke für eure Antworten! Ich werds mal mit einer Zusammenstellung versuchen. Gibt es da eine Obergrenze bei den Abzügen? Denn ich denke, dass diese mein Einkommen übersteigen werden. Meint ihr, es besteht da ne Chance, bereits jetzt die provisorische Rechnung anpassen zu lassen?

 
Obergrenze: Na ja .. dein steuerbares Einkommen kann NULL sein - tiefer geht nicht und Rauskriegen wirst du auch nichts.

Bei der provisorischen Rechnung ist ja jeweils ein leerer EZ Schein dabei. Zahl nur so viel wie du vermutlich zahlen musst. Ansonsten Anrfuf beim Steueramt, die sind im Normalfall dehr Vernünftg.

 

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