Umgang mit Mieter während Umbauphase

Player

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28. Feb. 2011
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Hallo

Aufgrund einer Dachaufstockung wird das oberste Geschoss abgerissen und neu gemacht. Nun würde ich gerne wissen, wie während der Bauphase mit dem Mieter umgegangen werden soll. Den nach erfolgtem Umbau möchte ich, dass der Mieter wieder in die umgebaute Wohnung zurückkehren kann. Ich habe mich bisher noch nicht genau mit der Bauzeit befasst, aber ich denke, das wird ca. 2 Monate in Anspruch nehmen. Leider besteht keine andere Unterbringungsmöglichkeit in jenem Gebäude während der Bauzeit.

Wäre es eine Möglichkeit, dass dem Mieter während dieser Zeit ein Hotelzimmer in der Nähe zur Verfügung gestellt wird? Kann das überhaupt dem Mieter zugemutet werden? Und dann ist natürlich auch das finanzielle eine Frage: Wird das Hotelzimmer vom Mieter oder Vermieter bezahlt? Oder erfolgt eine Kostenaufteilung?

Des Weiteren wären natürlich auch die unteren Wohnungen teilweise von den Umbauarbeiten betroffen, hauptsächlich durch Lärmemission. Ist da eine Mietzinsreduktion angebracht?

Möglicherweise werden wir im Zuge der Umbauarbeiten, auch gerade das Bad und die Küche der einzelnen Wohnungen erneuern. Aber auch hier stellt sich die Frage, ob die Mieter währenddem die Küche und das Bad erneuert wird, trotzdem noch in ihrer Wohnung sein können. Hat damit jemand erfahrung?

Ich hoffe ihr könnt mir in dieser Angelegenheit etwas helfen, da ich damit keine Erfahrung habe.

Vielen Dank

 
Also ohne die rechtlichen Aspekte wirklich zu kennen, würde ich meinen, dass das mit dem Mieter geklärt werden müsste.

Will er überhaupt nachher - vermutlich bei höherem Mietzins weiter in der Wohnung wohnen? Der künftige Mietzins sollte dem Mieter klar sein um eine Entscheidung zu treffen.

Wenn der Mieter während dem Umbau nicht in der Wohnung bleiben kann, dann denke ich mal, dass man ihm kündigen muss, also mit einhalten der Fristen und eventuellen Einsprachen etc.

Ich als Mieter würde auf einer Kündigung bestehen und mir was anderes suchen. Aber ich kenne den Mieter ja nicht, vielleicht will er tatsächlich wieder rein.....nur was macht er mit den Möbeln während dem Umbau? wer bezahlt die Einstellgebühren?

Während 2-3 Monaten im Hotel leben ist auch nicht besonders lustig, so dass ich als Mieter das nur machen würde, wenn ich während der Umbauzeit auf Kosten des Vermieters im Hotel wohnen könnte und der Mietzins im Anschluss an die Renovation noch gut tragbar ist.

Zur anderen Frage:

Wenn die Umbauarbeiten das Leben in der Wohnung beeinträchtigt, dann ist es nicht die Frage ob eine Mietzinsreduktion angebracht ist, sondern die Frage ist lediglich wie hoch die Mietzinsreduktion sein muss.

Also für mich sieht das schon eher nach einer recht grossen Umbausituation aus die nicht einfach mit links zu bewältigen ist, denn Mieter welche Bad und Küche nicht benutzen können werden wohl kaum einfach brav weiter zahlen und es mit einem lächeln schlucken.

Da würde ich mich schon auf gröbere Auseinandersetzungen vorbereiten wenn ich nicht von Anfang an einen tollen Vorschlag in der Hand hätte.

Ich hoffe das hat ein bisschen geholfen :-)

 
Hoi Player,

an Deiner Stelle würde ich mich beim Hauseigentümerverband oder bei einem Anwalt beraten lassen, denn das Bauvorhaben gibt garantiert einen riesigen Trubel mit den Mietern.

Ich habe hier einen Bericht im Netz gefunden, der zwar schon älter ist, aber sicherlich ganz gut auf Deine Situation zutrifft:

ktipp.ch - Beratung - Tieferer Mietzins waehrend des Umbaus

Liebe Grüsse,

maxi

 
Rechtlich ist die Sache einfach: Der Vermieter hat die Sache in gebrauchsbereitem Zustand zu halten. Ist sie das nicht, ist die Wohnung also unbewohnbar (warum auch immer), so gibts auch keine Miete. Der Mieter sitzt am kürzeren Hebel, d.h. er kann den Umbau nicht verhindern, auch wenn er ihn gar nicht wünscht.

--> Rechtzeitig miteinander sprechen, so früh, dass die ordentlichen Kündigungsfristen eingehalten werden können.

 
Hallo Player

Es freut mich, wie differenziert du dich mit der Situation "deiner" Mieter auseinandersetzt. Für möglichst faire Lösungen für beide Seiten würde ich den Hausverein als Ansprechperson empfehlen. Der Hauseigentümerverband wird eher vorteilhafte Lösungen für den Besitzer favorisieren, der Mieterverein naturgemäss eher für den Mieter. "Nur" über die rechtlichen Aspekte können dich sicher alle genannten Verbände informieren.

Ihr habt jedoch sicher alle mehr davon, wenn ihr gemeinsam nach Lösungen sucht, als wenn jeder auf sein "Recht" pocht. Dazu seid ihr offensichtlich auf bestem Weg.

Lieber Gruss

AmBach

 
Suche doch mit den Mietern das Gespräch, mit etwas Glück findet ihr bilateral eine Lösung - eventuell eine Ferienwohnung für die Bauzeit - die ganze Angelegenheit ist dann schon komplex (Mietrecht), auch in Bezug auf die Gestaltung der Nachfolgemiete - was ist wertvermehrend, was ist werterhaltend.

Sonst könnte, wie von Maxi erwähnt, der HEV beratend helfen.

 
Hallo Player

Bausanierung und Umbauten wo der Mieter im Mietobjekt bleibt ist eine sehr heikle Angelegenheit. Du musst Dir bewusst sein, dass Ihr so eine "Schicksalsgemeinschaft" bildet. Da ist der Mieter, der Vermieter, die Unternehmer und Handwerker, ja sogar die Nachbarn. Um mögliche Konflikte zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren sollte das Konfliktmanagament im Sinne eines mediativen Umganges frühzeitig geplant werden. Mietrechtliche Aspekte sind nur ein wichtiger Faktor, doch die menschliche Komponente und den Umgang miteinander ist noch viel wichtiger. Als Bauexperte und Mediator implementiere ich genau in solchen Fällen die "Mediation" in ein Bauprojekt. Der respektvolle Umgang muss oft den Beteiligten der Schicksalsgemeinschaft vermittelt werden. Aber es lohnt sich !!!

Gruss

Bauexperte (+ Mediator SKWM)

 
"Als Bauexperte und Mediator implementiere ich genau in solchen Fällen die "Mediation" in ein Bauprojekt."

Das tönt ja spannend, ist das Implementieren von Mediation bei Umbauprojekten eine neue Disziplin, welche die Nöte der verbleibenden Mieter lindert?

Ich würde mich a priori nach dem Mietrecht richten.

 
Ciao budweiser

Ich gebe Dir absolut recht, dass es Sinn macht sich an das Mietrecht zu halten. NUR, immer einfach den Weg rechtlicher Auseinandersetzung zu gehen, kostet Geld und viel menschliche Energie. Die Schlichtungsstelle sucht ja den Weg für eine Regelung im Sinne der Win-Win-Lösung. Als Mediator komme ich in der Regel v o r dem Gang zum Gericht ins Spiel, oder ein Richter ordnet sogar die Medaition an. Neu haben wir ab 01. Januar 2011 die Mediation in der neuen ZPO (Zivilprozessordnung Art. 213 ff), was ein grosser Fortschritt ist. Mediation ist schon längst im Bereich Familie, Scheidung, Schule etc. bestens bekannt und eingeführt. Auch Grossprojekte wie Fluglärm, Arbeitskonflikte, Umwelt, Politik usw. werden durch Mediation geregelt. Meine Erfahrungen bei kleinen und grösseren Baukonflikten, diese mit Mediation oder einem mediativen Vorgehen zwischen den Konfliktparteien zu regeln, ist inzwischen recht umfangreich.

Wenn ich mich für die Implementation der Mediation in Bauprojekte einsetze, so setzt das voraus, dass zumindest der Vermieter dies unterstützen muss, ja auch ein Generalunternehmer (und jeder unternehmer) muss auf diesen Zug aufspringen. Man muss nur überlegen, wie setzt sich die "Schicksalsgemeinschaft"-Bauprojekt zusammen und welche schwierigen Situation mussten wie gemeistert werden? Um Kosten zu sparen, sollte man Anwälte und Gerichte nur dann bemühen, wenn es nicht mehr anders geht!

Merke: Es gehört mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel)

Gruss

Bauexperte / Mediator SKWM

 
Salü Bauexperte, vielen Dank für Deine Ausführungen - ich werde mich in dem Fall mit der Mediation mehr auseinandersetzen müssen - bis anhin habe ich dieses Verfahren einfach "das Gespräch und eine Lösung suchen und finden" - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten - genannt.

Es grüsst - bud.

 

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