Umzonung altes Zollhaus

chila

New member
28. Jan. 2016
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Grüezi mitenand.

Wir haben uns vor etwa einem halben Jahr ein Zoll Haus in der Schweiz angeschaut. Kanton TG.

Das Haus ist zur Zeit in der öffentlichen Zone weil es früher vom Zoll betrieben wurde. Es darf also in der jetzigen öffentlichen Zone nicht in dem Haus gewohnt werden was wir natürlich wollen wenn wir das Haus kaufen würden.

Wir haben dies erst vor einigen Tagen von der Immobilienfirma erfahren. Sehr unprofessionell von der Immobilienagentur wie wir finden. Es wurde uns als Wohnhaus angeboten.

Das Haus steht nun schon seit etwa einem Jahr leer wurde aber sehr gepflegt und ist sehr gut erhalten.

Bevor wir erfahren haben dass es nicht bewohnt werden darf waren wir kurz davor ein Gebot für das Haus abzugeben.

Die Gemeinde möchte das Haus nicht umzonen bevor wir ein verbindliches Gebot abgeben und wir möchten natürlich kein Haus kaufen in dem man nicht wohnen darf. Ich habe das Gefühl dass die Gemeinde ganz einfach die Kosten auf die neuen Käufer abwälzen möchte.

Hat hier im Forum vielleicht jemand eine Ahnung wie so eine Umzonung stattfindet? Wie lange dauert das und was kostet eine Umzonung?

Die Gemeinde Beamtin hat uns erklärt dass es eventuell eine Ausnahme Genehmigung für uns geben könnte jedoch kann uns das nicht klar zugesichert werden.

Anscheinend soll die Umzonung im Jahre 2017 oder 18 vonstatten gehen jedoch sind wir nicht bereit ein Haus zu kaufen wenn wir nicht sicher sind was auf uns zukommt.

Wir sind über jeden Ratschlag oder Tipp dankbar.

Chila

 
Gebt euer Angebot ab unter dem Vorbehalt, dass umgezont, bzw. eine Sondergenehmigung erteilt wird.

 
Die Frage ist, ob im Moment überhaupt eine solche Umzonung möglich ist. Meines Wissens herrscht Schweizweit ein Moratorium für neues Bauland, da die Reserven gross sind und die Raumplanungsgesetzgebung in Revision ist. Ich würde daher in dieser Situation kein Gebot abgeben ohne schriftliche Zusicherung über die Umzonung.

Du schreibst, dass sei für dich überraschend gewesen. Habt ihr denn den Zonenplan, das Baureglement etc. noch nicht angeschaut? Ist das Haus eventuell noch als schützenswert eingestuft? Ich würde euch unabhängig von der Umzonung empfehlen euch selber über jeden möglichen Aspekt dieses Hauses zu informieren. Das meiste kann man heute online nachschauen.

 
Ich würde daher in dieser Situation kein Gebot abgeben ohne schriftliche Zusicherung über die Umzonung.
Was einer Bedingung gleich kommt.

Prinzipiell gebe ich Milhouse recht .. alles was man irgendwie erforschen kann auch wirklich ausschöpfen.

Für Thurgau findest du im GIS etliche Informationen.

http://geo.tg.ch/index.php?id=20

Wenn du nicht weisst, wie bedienen kannst dich auch gern via PN melden. Möglicherweise kann ich dir nen Tipp geben - Allerdings keine Vorgekaute Lösung bringen.

 
Wir haben uns die Pläne selber online herausgesucht jedoch war es falsch deklariert auf den Plänen.

Ja der obere Teil des Daches wird als wertvoll eingestuft. Wurde aber vor einigen Jahren komplett renoviert.

Unsere Bank wird eine Finanzierung für ein Haus auf öffentlichem Grundstück nicht gestatten bevor sie keine schriftliche Bestätigung erhalten.

Die Gemeinde ist mit klaren Aussagen sehr spärlich und nicht transparent.

Erst wurde uns eine Umzonung als Ausnahme zugesichert gestern wurde diese aber wieder zurück genommen.

Wir werden nicht für ein Haus bieten wenn wir keine hundertprozentige Zusage bekommen.

Nun sind sie am schauen welche Möglichkeiten es gibt und ob eine Umzonung überhaupt möglich ist.

 
Die Frage ist, ob im Moment überhaupt eine solche Umzonung möglich ist. Meines Wissens herrscht Schweizweit ein Moratorium für neues Bauland, da die Reserven gross sind und die Raumplanungsgesetzgebung in Revision ist.


Das ist so nicht korrekt. Korrekt ist, dass im 2013 das Schweizer Volk für ein neues Raumplanungsgesetz gestimmt hat, welches ein verdichtetes Bauen vorsieht. Seither prüfen die Kantone restriktiver, wenn eine Gemeinde neue Bauzonen ausschreiben will. Was aber nicht bedeutet, dass kein neues Bauland eingezont wird oder so etwas wie ein Moratorium besteht. Richtig ist, dass die Vernehmlassung für die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes abgeschlossen ist. Wird aber sicher 2017, bis es hierzu einen Entscheid geben wird. 

Fazit: Hat keinen Einfluss auf irgendwelche Umzonungen von Gemeindeland. 

 
Das Moratorium für Einzonungen wird aufgehoben, sobald der Bundesrat den neuen Richtplan des Kantons Bern genehmigt hat. 7. September 2015

Gilt vermutlich auch für Umzonungen und für alle Kantone? Von der Gemeinde wirst du sicherlich weiterhin auf die Zukunft "vertröstet" werden da sie selber nicht wissen, ob eine Umzonung vom Kanton genehmigt wird und dann auch von der Gemeindeabstimmung angenommen wird.

 
Pragmatisch vorgehen:

Reservationsvertrag aushandeln (notar) inkl. Preisangebot, eine umzonung beantragen (evntl. fällt dies in die kompetenz des gemeinderates wenn die umzonung geringfügig ist), warten ob einsprachen eingehen u.s.w.

Das ganze an einen zeitrahmen binden.

Kein risiko, geringe kosten.

Die kosten einer umzonung sollte die gemeinde angeben können.

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Das Haus wurde nun der Stadt Bern übergeben. Und dort wird nun entschieden was damit passiert. Es gab wohl einen Bieter für das Haus jedoch ist der Gemeinde das Angebot wohl zu gering. Da die Gemeinde anscheinend keine Ahnung hat was mit dem Haus passieren soll haben sie das Haus an Bern weitergegeben.

Wir werden uns zurückziehen und lassen die Zeit entscheiden wie es mit uns und dem Haus weiter geht.

Die Umzonung scheint recht kompliziert zu sein und Auskunft kann man uns auch keine geben.

 

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