Hallo jeanR
Ich möchte mich Nice Nofret anschliessen. Es ist ja nicht so, dass das Landwirtschaftsland nicht überbaut werden kann. Da können auch Häuser erstellt werden, jedoch müssen sie dem Zonenzweck entsprechen. Gemäss Art. 16 des RPG (Raumplanungsgesetz) umfassen die Landwirtschaftszonen Land, welches sich für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Gartenbau eignet...
Klar, man könnte auch eine Baubewilligung für Bauen ausserhalb der Bauzone verlangen, aber das ist sehr kompliziert um es jetzt genau zu erklären. (Verdiene mit der Raumplanung meine Brötchen..
Wie Nice Nofret geschrieben hat, was würde passieren, wenn Du Dein Haus mitten im Nirgendwo erstellst? Dann benötigst Du eine Strasse, hättest gerne eine Schule in der Nähe für die Kinder, die ganze Infrastruktur... Wer soll das alles bezahlen?
Das Raumplanungsrecht ist nicht zum Spass erstellt worden. Es hat schon seinen Sinn und Zweck. Wenn Du es aber genau wissen willst, sag Bescheid.
Übrigens. Gemäss Art. 3 Abs. 3 des RPG sind die Sieldungen in ihrer Ausdehnung zu begrenzen... Sprich, die Kantone werden immer "strenger" mit der Ausweitung von Bauzonen.
@Wasser50
Hallo Wasser50. Wie Fuminato geschrieben hat, ist es nicht sehr einfach Landwirtschaftsland einzuzonen. Wenn es keine Komplikationen gibt (komme gleich dazu) sollte es nicht allzu lange dauert. Zu den Kosten dazu, kann ich nur sagen, in etwa wieviel das Planungsbüro kostet. Ca. 5'000.- bis 10'000.- für die Ausarbeitung des Teilzonenplanes.
Die mögliche Komplikationen: angrenzender Wald: notwendiges Waldfeststellungsverfahren, mit Ausmessen des Waldes durch den Geometer (zusätzliche Kosten). Gewässer: abschätzung der Gefahrenpotentials gemäss Gefahrenkarte (zusätzliche Kosten, Bestellung Gefahrenkarte beim Kanton...), die Grösse der Einzonung (ab einer gewissen Grösse muss der Teilzonenplan öffentlich aufliegen), etc.
Hoffe, konnte einiges erklären. Wie gesagt, ist nicht immer sehr einfach. Wenn Du aber Fragen dazu hast, kannst Du mich gerne kontaktieren.
Gruess
Elena