Unangekündigte Verrechnung einer Gartenofferte

arcana

Mitglied
Wir haben Offerten verschiedener Gärtner angefordert, um unseren Aussenbereich gestalten zu lassen. Die Firma Spross (für die wir uns gottseidank nicht entschieden haben) schickt jetzt einfach eine Rechnung über CHF 1500 für die magere Offerte, die sich geliefert haben. Dürfen die das?

Was gelaufen ist:

  • Spross war einmal da und hat sich ein Bild vor Ort gemacht (ca. 45 min)
  • Wir haben um eine Offerte mit Plan gebeten. Es kam ein rudimentärer Plan (der auf der Zeichnung unseres Architekten basierte und in sicher nicht mehr als 15 min gezeichnet war) und kein Angebot.
  • Wir haben per Email um eine Nachbesserung inkl Preisen gebeten
  • Es kam ein neuer Plan (der auch nicht besser war) und eine Offerte mit 10 Posten in Überschriftenformat für total CHF 100k (Wir werden jetzt für ca ein Drittel bauen).
  • Wir haben uns daraufhin nicht für Spross entschieden.
  • Jetzt schicken sie eine Rechnung, ohne dass vorher über Verrechnung geredet worden wäre bzw. dies von ihnen angekündigt worden wäre.
Frage an Euch:

  • Dürfen die das, ohne vorher darauf hinzuweisen, dass ihre Offerte kostenpflichtig wird?
  • Wie reagieren wir?
Vielen Dank

Arcana

 
Ich würde einfach nicht reagieren. Sowas ist meines Erachtens nicht zulässig. Eine Rechnung kann nur basierend auf einem Vertrag geschehen. Ein Vertrag kann zwar mündlich abgeschlossen werden, bedingt aber immer zwingend eine gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung. D.h. du wolltest eine Offerte gegen Bezahlung und er auch, da das nicht passierte, gibts kein Vertrag, somit keine Verrechnung.

Ich behaupte, ohne Anwalt zu sein, er hat keine Chance, versucht es einfach mal.

 
Hallo Arcana

Einfach nicht darauf reagieren kann gefährlich sein.

Ich würde deshalb zuerst das Gespräch mit dem Gartenunternehmen suchen.

Falls dies nicht fruchtet würde ich schriftlich Wiederspruch gegen die Rechnung erheben (per Einschreiben) und Begründen warum aus Deiner Sicht die Rechnung nichtig ist.

So weit ich weiss muss der Gärtner, falls er auf der Rechnung besteht, die Leistungen begründen/beweisen können.

Gruss,

Thomas

 
Hallo zusammen

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Habe mich mitlerweile bei meiner Bank und meine Generalunternehmer schlau gemacht. Beide meinen ebenfalls, dass er ohne Vertrag keine Chance hat.

Empfehlung entspricht der von Thomas: Sich melden und klarmachen, dass die Rechnung nicht akzeptiert wird. Notfalls betreiben lassen und Rechtsvorschlag einreichen. Mein GU hat ausserdem angeboten, als Mediator aufzutreten und die Verhandlung zu übernehmen.

Na dann...

Grüsse

Arcana

 

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