Unentgeltliche Landabtretung Strassenanteil

GrooVe

Mitglied
09. Okt. 2010
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Hallo Hausbesitzer

ich brauche dringend einen Juristische Rat.

Ich habe vor einem Jahr Land über eine Immofirma gekauft, auf diesem Land steht ein Haus das nicht sarniert werden kann weil die Sarnierung zu teuer kämme, darum war von Anfang an klar das neu gebaut werden muss. Bestandteil von diesem Land waren auch 18m2 Strassenanteil, die ich zwar nicht bebauen darf aber zur Nutzungziffer mit zählen kann. Jetzt habe ich eine Baubewilligung eingereicht und die Gemeinde hat mir geschrieben das ich nur eine Baubewilligung bekomme wenn ich das Land unentgeltlich abtreten würde.

Nun bin ich aus allen Wolken gefallen weil wir damals niemand gesagt hat, weder die Immofirma noch der Vorbesitzer auch nicht der Notar! In Kurzfassung habe ich das ganze Land teuer bezahlt und wenn ich eine Baubewilligung will, muss ich die 18m2 unentgeltlich abgeben, Las ich die Bauverwaltung angefragt habe ob das richtig ist haben sie mir bestätigt das schon im Grundbuch der Eintrag drinn war das bei Neubau die 18m2 abgegeben werden müssen. Die Gemeinde kommt mir entgegen und würde zu einem minimal Betrag das Land abkaufen aber dann müsse ich jeglichen Unterhalt selber übernehmen zb. Kanalisation reperaturen usw.

Mir geht es um zwei dinge und ich rede hier von Region angrenzend an Basel also Preise sind nicht gerade billig: hätte ich das vorher gewusst, hätte ich für die 18m2 einen ganz anderen Preis aushandeln können, zweitens die Parzelle ist nicht mehr gleich gross wie das was ich teuer bezahlt habe und das was im Vetrag abgemacht wurde und es gibt sogar einen neuer Grundbucheintrag die zum Glück keine Gebüren mit sich ziehen.

Ich bin der Meinung das die Immofirma die das Land im Auftrag verkauft hat, hätte mich informieren müssen, oder der Vorbesitzer zumindestens spätestenz der Notar bei Vertragsunterzeichnung hätte mich hinweisen können!!!

Was meint Ihr dazu???

Bin für jeden Tipp dankbar!!!

 
Hallo GrooVe

Also ich habe meinen Grundbuchauszug vor dem Kauf gelesen. Und bei der Verschreibung auf dem Grundbuchamt war der Teil auch nochmals mit allen Dienstbarkeiten diskutiert worden. Deshalb erstaunt es mich etwas, dass du davon nichts wusstest.

Aber bringen tut dir das jetzt auch nichts mehr.

Gruss gulx

 
Üblicherweise nennt der Notar die Servitute.

Den Grundbucheintrag lesen sollte man aber selber.

"Die Kaufsache ist vor dem Kauf gehörig zu prüfen" steht schon im Knigge von 1788, und bei Immobilien gehören Grundbuchauszüge nun mal dazu.

Genau damit keiner sagen kann er habe von nichts gewusst, genau dazu wurde das Grundbuch erfunden.

 
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Hallo Hausbesitzer

ich brauche dringend einen Juristische Rat.

Ich habe vor einem Jahr Land über eine Immofirma gekauft, auf diesem Land steht ein Haus das nicht sarniert werden kann weil die Sarnierung zu teuer kämme, darum war von Anfang an klar das neu gebaut werden muss. Bestandteil von diesem Land waren auch 18m2 Strassenanteil, die ich zwar nicht bebauen darf aber zur Nutzungziffer mit zählen kann. Jetzt habe ich eine Baubewilligung eingereicht und die Gemeinde hat mir geschrieben das ich nur eine Baubewilligung bekomme wenn ich das Land unentgeltlich abtreten würde.

Nun bin ich aus allen Wolken gefallen weil wir damals niemand gesagt hat, weder die Immofirma noch der Vorbesitzer auch nicht der Notar! In Kurzfassung habe ich das ganze Land teuer bezahlt und wenn ich eine Baubewilligung will, muss ich die 18m2 unentgeltlich abgeben, Las ich die Bauverwaltung angefragt habe ob das richtig ist haben sie mir bestätigt das schon im Grundbuch der Eintrag drinn war das bei Neubau die 18m2 abgegeben werden müssen. Die Gemeinde kommt mir entgegen und würde zu einem minimal Betrag das Land abkaufen aber dann müsse ich jeglichen Unterhalt selber übernehmen zb. Kanalisation reperaturen usw.

Mir geht es um zwei dinge und ich rede hier von Region angrenzend an Basel also Preise sind nicht gerade billig: hätte ich das vorher gewusst, hätte ich für die 18m2 einen ganz anderen Preis aushandeln können, zweitens die Parzelle ist nicht mehr gleich gross wie das was ich teuer bezahlt habe und das was im Vetrag abgemacht wurde und es gibt sogar einen neuer Grundbucheintrag die zum Glück keine Gebüren mit sich ziehen.

Ich bin der Meinung das die Immofirma die das Land im Auftrag verkauft hat, hätte mich informieren müssen, oder der Vorbesitzer zumindestens spätestenz der Notar bei Vertragsunterzeichnung hätte mich hinweisen können!!!

Was meint Ihr dazu???

Bin für jeden Tipp dankbar!!!
Ob du einen anderen Preis hättest aushandeln können ist spekulation. Der Preis wird vor allem durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Und in der Region Basel gibt es genug Spinner die jeden Preis zahlen.

Dass der Verkäufer nicht gerade damit Hausieren geht ist auch klar (halt nicht nett). Aber er hat dich ja nicht angeschwindelt...du hättest die Eintragung im Grundbuch locker einsehen können (und hast ja vermutlich einen Auszug vor dem verkauf bekommen?)

Ob die Strasse dir gehört oder der Gemeinde ist ja egal, vermutlich besser sie gehört der Gemeinde (kosten, unterhalt). Bei der Nutzungsziffer werden die 18m2 auch nicht alle Welt ausmachen, oder? Wie gross ist denn die Parzelle?

 
Lieber Groove

Tatsächlich dūrfte es für Dich von Vorteil sein, wenn Du die 18m2 an die Gemeinde abtrittst. Und Dein "Verlust" ist nicht so gross, wie Du vielleicht denkt. Die Ausnützung kannst Du ja selbst behalten. Diese machen rund zwei Drittel des Wertes aus. Also kannst Du eigentlich davon ausgehen, dass Du nur den Wert von einem Drittel oder 6m2 "gratis" abtreten musst. Wenn Dein Grundstück 600m2 gross ist, sprechen wir von 1% des Kaufpreises. Wenn Du dies in den Anlagekosten Deines Hauses ansiehst bist Du bei 1/2 %. Ob dies nun matchentscheidend ist? Schau nach vorne und freue Dich auf Dein Projekt.

Und, für alle kommenden Grundstückkäufer: Lest den Grundbuchauszug genau durch und fragt, wenn ihr irgend einen Passus darin nicht versteht. Der Grundbuchverwalter wird euch gerne aufklären. Möglicherweise habt ihr ja auch schon einen Architekten. Dieser sollte Bescheid wissen. Ihr macht die grösste Investition eures Lebens. Lieber eine Frage zuviel, als eine zuwenig.

Schönen Sonntag, Urs

 
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Also wir wussten schon das die 18m2 nicht verbaut werden dürfen das wurde uns auch gesagt, uns war auch von anfang an klar das dieser Teil zur Strasse gehört aber das bei Neubau dieser unentgeltlich abgegeben werden muss wusste niemand weder wir noch Markler oder Vorbesitzer, haben wir mitlerweile heraus bekommen. Irgend wie ist uns das auch nicht aufgefallen als wir den Grundbuchauszug gelesen haben...

Machen kann man jetzt nichts mehr und einen anderen Preis für die 18m2 ist spekulativ das stimmt. Was mich eigentlich am meisten stört am ganzen ist nicht die 18m2 haben oder nicht sondern es gibt ein neuer Eintrag im Grundbuch mit 18m2 weniger Grundfläche, ich habe unterem Strich weniger Land als das was ich gekauft habe. Habe mit den Tiefbauamt telefoniert und zum Glück übernimmt die Gemeinde sämmtliche Gebüren zum Eintrag im Grundbuch, was ich noch machen kann sind zb. die Anschlussgebüren für Wasser/ Kanalisation usw. aushandeln anstelle für das unentgeltliche Land. Mal sehen ob sie darauf eingehen.

 
aber das bei Neubau dieser unentgeltlich abgegeben werden muss wusste niemand weder wir noch Markler oder Vorbesitzer, haben wir mitlerweile heraus bekommen. Irgend wie ist uns das auch nicht aufgefallen als wir den Grundbuchauszug gelesen haben...
Im Grundbuch steht bei jeder, also auch bei Deiner Eintragung der Grund. Diese Begründungsakte muss von einem Notar, einem Konkursamt oder von einem Gericht veranlasst und unterzeichnet sein. Du kannst dir als Eigentümer eine Kopie dieser Akte gegen Gebühr herausgeben lassen und weisst dann Bescheid.

Statt "irgendwie ist es uns nicht aufgefallen als wir es gelesen haben" kann man einfacher "wir haben es nicht richtig gelesen" schreiben. Wenn man die juristischen Fachausdrücke nicht versteht, kann man die Beamten fragen, was das bedeutet.

Es gibt noch die unwahrscheinliche Möglichkeit, dass der Eintrag auf einem Irrtum beruht, z.B. wenn in der Akte oder dann beim Eintrag ins Grundbuch ein anderes Grundstück als das gemeinte geschrieben wurde, oder wenn bei einer Umparzellierung oder einem Erbgang etwas durcheinander geraten ist. Es kann auch sein, dass eine für den Vorgang zwingend nötige Unterschrift fehlt. In solchen Fällen kann man das Grundbuch berichtigen lassen. Unter anderem deswegen kann man alle Akten einsehen, auch wenn diese schon sehr alt sind.

 

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