Unkosten/Steuern/Gebühren bei Hauskauf

martinswiss

Mitglied
21. Juli 2007
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Ich beabsichtige im Kt. BE ein EFH zu kaufen und danach umzubauen. Kaufpreis: 525000.-- CHF.

Nun erhielt ich vom Notar den Vertragsentwurf. Darin geschrieben steht,, dass die Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Ich als Käufer solle alleine die ganzen Notarkosten, Grundbucheintragkosten sowie Handänderungssteuer tragen.

Das ist doch nicht fair!? Wollen die mich verschaukeln oder ist das im Kt. Bern normal so?

In anderen Kantonen werden doch Notar, Grundbuch und Handänderungsteuer hälftig zwischen beiden Parteien geteilt.

Wer kann mir hier etwas sagen?

 
Salü

Also bei uns wurden die Notarkosten geteilt zu 1/2. Wir haben aber die vollen Parzellierungskosten übernommen, da wir zusätzliches Land in unsere Parzelle integriert haben (sprich dazugekauft). Das war im Kt. AG. Ich glaube aber nicht, dass es hierzu gesetzliche Regelungen gibt, evt. Usanzen, aber das wird wohl verhandlungssache sein.

Gruss Lukas

 
Wir haben die Wohnung verkauft.

Da hat auch die Käuferin , alle Notar und Grundbuchkosten übernommen. Ist eigentlich meistens so.

Gewinnsteuer ist klar, dass dies der Verkäufer übernimmt.

Beim Haus jetzt, haben auch wir die ganzen Notarkosten übernehmen müssen.

Bei Dir ist vorallem das Problem, dass diese Kosten auf den Ganzen Betrag sich belaufen werden.

Somit sind das schnell mal über CHF 15000.00 +-.

 
Danke für die Antworten.

Dass es ins Geld gehen wird, war mir schon klar. Nur entstehen die Kosten ja z.B. gerade beim Notar nicht nur, weil ich das Haus kaufe, sondern auch weil die Verkäuferschaft ja verkauft. Im Kt. Bern muss man das ja über einen Notar machen.

Ich werde mal versuchen, etwas rauszuholen. Letztlich muss ich wohl in den sauren Apfel beissen.

 
Hallo Martinswiss

Wir haben im KT Thurgau ein Grundstück gekauft. Der Kaufvertrag wurde vom Grundbuchamt der Gemeinde erstellt. Der Verkäufer hat die Grundstückgewinnsteuer übernommen, die Beurkundungs- und Grundbuchgebüren sowie die Handänderungssteuern wurden jedoch geteilt. Gemäss dem "Handbuch des Bauherrn" ist dies von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Ich empfehle dir den Beobachter Ratgeber "Der Weg zum Eigenheim". Dort wird der Haus- oder Landkauf ausführlich und Verständlich beschrieben.

Auch die meisten Banken haben Informationsmaterial über dieses Thema. Besonders zu empfehlen ist das oben erwähnte "Handbuch des Bauherrn" (gibts bei jeder Bank).

Ich würde diesen Vertrag nicht zu schnell unterschreiben und versuchen mich vorher zu informieren (zB. auf dem Grundbuchamt der Gemeinde, einem Architekten oder bei Kollegen mit Eigenheim).

Schliesslich geht es hier um recht hohe Beträge.

Gruss Simba

 
Hallo Simba,

Danke für die Ratschäge und Buchtipps (diese guten Bücher kenne ich schon). Leider schreiben sie darin nichts, wie es konkret im Kt. Bern gehandhabt wird.

Ich werde mich mal morgen bei einem ortskundigen Berater/Architekten schlau machen und sehen was ich dort erfahre.

 
Hallo Martin

Es ist die Gesetzgebung die besagt dass die Grundstückgewinnsteuer vom Verkäufer und die Handänderung, Grundbuch und Notar vom Käufer. Meistens ist es aber so dass hier Kosten geteilt werden.

Die Beteiligungen des Verkäufers musst aber Du einfordern und auch Du musst die Rechnungen bezahlen. Denn bezahlt der Verkäufer nicht wird man Dich belangen bzw. ein Grundpfandrecht ausüben.

 
Booker

darf ich dich korrigieren? Im Kanton Bern gibt es keine gesetzlichen Vorschriften über die Aufteilung der Kosten. Es ist aber üblich, dass die mit einem Kauf einer Liegenschaft anfallenden Uebertragungs/Eintragungskosten von der Käuferschaft übernommen werden. Unter den Parteien (Verkäufer/Käufer) kann aber jede anderslautende Vereinbarung getroffen werden. Der Notar ist nur Dienstleister und hat zu den Modalitäten im Vertrag, ausser die gesetzlich vorgeschriebenen, rein gar nichts zu sagen.

Gruss

Till

 
Till hat (nach meinem Wissenstand) recht. Das Gesetz sieht hier nichts vor. Es ist also Verhandlungssache. Und genau diesen Weg würde ich martinswiss auch ans Herzen legen. Red doch mal mit der Verkäuferschaft und versuch sie dazu zu bewegen, sich zu beteiligen.

Und dann ist sicher noch die Geschichte mit dem gesetzlichen Pfandrecht, falls die Verkäuferschaft ihren Anteil nicht zahlt, zu beachten wie sie booker schon erwähnt hat.

 
Das Gesetz oder die Gebührenverordnung sieht da sehr wohl was vor, der Staat kommt immer zu seiner Kohle, soviel ist sicher.

Wenn eine der Parteien nicht wie vertraglich abgemacht zahlt kommt derjenige dran der Gemäss Verordnung gerade stehen muss.

 
Danke für die guten Antworten.

Ich habe mich heute bei diversen Stellen (Architekt, Grundbuchamt, Kollegen) schlau gemacht.

Im Kt. BE ist es effektiv Usanz, dass normalerweise der Käufer die Kosten trägt.

Kann man sich nicht anders einigen oder zahlt der Verkäufer allenfalls nicht wie vereinbahrt seinen Teil, so fällt die ganze Last von Gesetzes wegen auf den Käufer zurück.

Nun habe ich mit dem Verkäufer gesprochen, er willigte indes zumindest ein, einen Drittel der Kosten zu tragen. Damit kann ich Leben und denke es ist eine gute Lösung. Der ausgehandelte Betrag wird vom Kaufpreis abgezogen, sodass der Vetrag weiter meine Last erwähnt, aber eben der Kaufbetrag kleiner ist. Und wenn ich es zahle, habe ich auch die Kontrolle.

 

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