unterhalt für Liftservice: Anteilmässig???(Parterre - Attika)

dalila

Mitglied
11. Jan. 2008
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Hallo zusammen

Wir haben für die erste Stockwerkeigentümerversammlung noch eine Offerte für den Liftunterhalt bekommen (2000.- /Jahr).

Wir wohnen im Parterre und brauchen den Lift sicher weniger (max. einmal im Monat, wenn überhaupt) als die Leute die z.B. in der Attikawohnung wohnen.

Weiss jemand von Euch, ob wir nun die Liftkosten anteilmässig ("benutzungsmässig") bezahlen müssen (d.h. dass wir allenfalls weniger bezahlen müssen, da wir den Lift weniger benützen). Oder müssen wir gleich viel zahlen, wie die, die den Lift ein paar Mal im Tag benützen?

Danke für Eure Antworten!

Dalila

 
Eigentlich müsste der Verteilschlüssel im Reglement Stockwerkeigentum stehen das ein Anhang das Kuafvertrags sein sollte.

 
Ich gehe schwer davon aus, dass in der Regel nach Wertquote zu bezahlen ist. Sonst könnte ja der Eigentümer der Attikawohnung mit dem Argument, er steige immer die Treppe hoch ebenfalls eine Zahlung verweigern bzw. reduzieren. Aber wie john w64 sagt, definitiv Auskunft gibt das Reglement.

 
/emoticons/default_wink.png also, ich würde da einen Chipkartenleser einbauenlassen welcher die Fahrten pro Wohneinheit zählt und jeder Wohneinheit einen Chip abgeben. So kann man dann die Fr. 2000.- genau aufschlüsseln. Allenfals müsste man noch berücksichtigen wie alt die Liftbenutzer sind, und so noch einen zusätzlichen Schlüssel ausarbeiten (altersbonus, Sportler zahlen mehr, Mamma mit Säugling weniger usw.)
 
Im Normalfall erfolgt die Aufteilung nach Wertquoten. Ist bei mir auch so. Wohne auch Parterre und brauche den Lift gar nie. Bezahle aber auch gemäss den Wertquoten.

Eine genaue Aufteiliung ist sowieso nie möglich.

Eine Lösung mit Chipkarten ist sicher möglich. Kosten aber je nach System mehr als der Liftservice.

 
Normalerweise wird der Liftservice über die Wertquote abgerechnet. Die dürfte vermutlich genau aus solchen Gründen bei der Attika pro m2 Wohnfläche merklich höher sein, als bei der Parterrewohnung. Der Attikabewohner bezahlt also auch an andere Nebenkosten und in den Erneuerungsfonds mehr, als der Parterrebewohner. Und zwar auch dann, wenn der Nutzanteil nicht differiert.

Das heisst, bei der Festlegung der Wertquoten werden Ungleichmässigkeiten berücksichtigt.

Es ist deshalb Unsinn, quasi mit dem Finger auf den Attikabewohner zu zeigen unter dem Motto: Böser Bube, du brauchst den Lift und ich bezahle den Service.

Genau so merkwürdig wäre eine Verrechnung über einen Chip.

Wenn der Attikabewohner also nur mit dem Lift in seine Wohnung steigt, könnte er im Gegenzug sagen, ich bezahle keinen Rappen an die Treppenhausreinigung und keinen Rappen an die Treppenhausbeleuchtung. Denn ich benutze das Treppenhaus nicht.

Für den Lift einen Chip, für das Trepppenhaus einen Schrittzähler, für die Beleuchtung einen Funkzähler, Unterhalt Kinderspielplatz werden pro Kind verrechnet und dergleichen Unsinn mehr. Service und Neuanschaffung Waschmaschinen oder Tumbler sollten dann konsequenterweise auch über die Anzahl Nutzungen verrechnet werden, also noch ein Mal ein Chip, Waschküchenbeleuchtung ebenfalls Verrechnung pro Nutzung. - Liste kann beliebig erweitert werden.

Und so geht dann eine kleinkarierte Krämerei von statten, bei der am Schluss nicht Franken sondern Räppli herum geschoben werden. Folge: Erhöhter Verwaltungsaufwand, also unter dem Strich nur Mehrkosten und Rechthabereien.

Gruss

Bachstei:cool:

PS: Ich bezahle nichts an die Schneeräumung, denn wenn es Schnee hat, gehe ich nicht nach draussen ...

 

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