unterlagsboden

goffb

Mitglied
12. Mai 2007
11
0
0
Wir haben bald bauabnahme - eigendlich ist alle sehr gut gegangen. Nur bei einer türe steht die zarge nicht sauber auf dem parket auf und es entsteht ein keilförmiger spalt von gut 6mm. Der Bodenleger der auch die türen montiert hat, sagt der unterlagsboden war unregelmässig - ich glaube auch, dass das die ursache ist. Nun hat er den spalt ausgefugt, aber irgendwie sieht es schon nach fehler aus. So oder so liese sich der fehler nur beheben wenn man den parkett rausreisst und den unterlagsboden bearbeitet - finde ich auch unverhältnismässig, aber müsste da nicht eine preis-minderung drin liegen? Was sollte man für so ein mangel als "schmerzensgeld" verlangen?

Danke

 
Hallo goffb,

ja wenn er den Mangel am UB damals gesehen hat (guter Mann), ja dann hätte er auf keinen Fall einfach lustig weiterarbeiten dürfen und seinen Parkett auf einen augenscheinlich mangelhaften Unterlagsboden verkleben dürfen (schlechter Handwerker)!

Somit ist er dann, aus eigener Blödheit, für den Mangel am Parkett-Boden oder seiner weiteren Leistung, der Innentüre, auch selbst schuld und voll haftbar.

Wenn der UB und somit der Parkett schon irgendwie 6mm im Bereich innerhalb der Türfutterstärke uneben ist, dann ist dies auf solch kurze Distanz schon gravierend.

Wenn es Dich aber trotzdem nicht stört, Du es trotzdem lassen möchtest, dann kann man in der Regel den Betrag in Abzug bringen, welcher der Handwerker aufwenden müsste, um den Schaden fachgerecht zu beheben!

Das unschöne Türfutter kann man gegen ein Neues, mit einer nächsten Größe (Höhenmass) tauschen. Was hier nun unten schief ist, bzw. fehlt, kann am neuen Futter passend schräg abgeschnitten werden. Damit passt dann auch das schiefe Türfutter exakt an den schiefen Parkettboden. Die unschöne Kittfuge wäre dann weg.

Aber will man dies bei einem Neubau so haben?

Was sagt denn der Architekt, oder Bauleiter dazu?

 
Hallo Pfälzer

Ich sehe, dass es keine Antwort gibt...

Bei mir ist das genau gleich, das Boden ist uneben und ergibt eine immer grössere Spalte unter der Tür. Bei 3 Meter, 1.3 cm Differenz.

Wie ist Toleranz ganau? Bei 2 M 0.5mm und über 4 M 1cm? Ist das richtig?

Was empfielt normalerweise ein Spezialist in dem Fall, muss der Parkettleger neuverlegen oder nicht?

Danke für die Antwort

Gruss

Vero

 
Hallo vero

Vorab... eine Masstoleranz von 0,5 mm gibt es auf dem Bau nicht... bei handwerklichen Leistungen ist das im Standardfall nicht einzuhalten.

Bei fertigen Belägen (also nicht der Estrich/Unterlagsboden) beträgt die zulässige Toleranz bis 2m Entfernung 2mm, bis 4m Entfernung 3mm (Ebenheit-ungebundene Messung).

Die zulässigen Toleranzen bei waagrechten Flächen betragen, bei gleicher Messdistanz, jeweils 3 bzw. 4mm (gebundene Messung).

Wie ich aus den anderen Thema ersehen kann, hast Du ja in Kürze einen Bauexperten vom Parkettlegerverband am Objekt. Unsere User werden sicher gerne das Ergebnis von Dir erfahren.

 

Statistik des Forums

Themen
27.535
Beiträge
257.906
Mitglieder
31.816
Neuestes Mitglied
Ideu