Unterschiede Ausschreibung zu Abrechnung --> wer haftet

diskus73

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09. Mai 2010
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Hallo Zusammen

Ich habe eine Frage:

Bei der Schlussabrechnung habe ich festgestellt, dass es div. Unterschiede gibt zwischen Ausschreibung/Angebot/Werkvertrag zur effektiven Schlussabrechnung.

Bsp.:

-in der Ausschreibung waren 6t Baustahl drin, und in der Schlussrechnung werden 10t verrechnet

-in der Ausschreibung waren 50m3 Aushub drin und in der Schlussrechnung steht 140m3 Aushub drin

Muss ich als Bauherr diese Kosten widerstandslos tragen obwohl offensichtlich ist, dass es eine Fehlerhafte Ausschreibung des Bauleiters war?


Gruss diskus

 
Guten Morgen Diskus

Nein, musst Du nicht.

Differenzen sind meines Erachtens fast nicht zu vermeiden, beim Aushub kann der Baugrund anders sein als erwartet, mehr Betonwände als ursprünglich geplant, der Bauingenieur hat aus unerfindlichen Gründen mehr Armierung benötigt etc. etc. Es kommt auch sehr darauf an, in welchem Stadium der Planung die Ausschreibung gemacht wurde, hier kann es gerade beim Baumeister noch rechte Differenzen geben.

An Deiner Stelle würde ich mich mit dem Bauleiter / Architekten zusammensetzen, die Schlussrechnung durchgehen und die Differenzen bereinigen. Vielleicht gibt es auch Positionen, die weggefallen sind oder kleinere Mengen ergeben haben.

Ist die Gesamtdifferenz den gross?

 
Wurde denn auch wirklich so viel Stahl verbaut, resp. so viel Aushub abtransportiert?

Ist ja doch ein rechter Unterschied.

Ich würde den Unternehmer direkt kontaktieren und eine Erklärung verlangen.

Zudem natürlich Bauleiter und Architekt fragen.

Gruss,

Thomas

Hausbau 2009 beendet.

 
ja, eben schon. Hab ich bereits nachgefragt.

Fakt ist, dass es eine Fehlberechnung / Falschannahme in der Ausschreibung war.

Aber es gibt generell noch mehr falsche Positionen.

Oder Positionen wo in der Ausschreibung vergessen wurden...

Unterm Strich liegt zwischen Werksvertrag und Abrechnung 15% Kostendifferenz........ Obwohl inder Bauphase unsererseits nichts geändert wurde, sondern rein auf falschen Annahmen/Berechnungen in der Ausschreibung basiert....

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Diskus,

Grundsätzlich sind da verschiedene Seiten:

Einerseits die Unternehmung, die die Arbeit geleistet hat. Hier ist die Frage, ob die Zusatzpositionen gerechtfertigt sind (Unternehmer sind manchmal "Positionserfinder") wenn ja, ist die Summe grundsätzlich geschuldet, denn die Arbeiten wurden ja ausgeführt.

Auf der anderen Seite der Bauleiter / Architekt, der die Ausschreibung erstellt und die Fehler offenbar gemacht hat, und auf der dritten Seite du als Bauherr.

Also geht es darum auszujassen, wer wieviel bezahlt; das heisst zusammensitzen mit der Bauleitung und verhandeln. Gratis wirst du die Leistungen wohl nicht erhalten.

 

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