Unvorhergesehene Mehrkosten

mbaum

Mitglied
31. Aug. 2006
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Hallo Zusammen,

Ich hätte mal eine Frage, die mir vielleicht ein jursitisch etwas versierterer Forümler beantworten kann: In welchem Umfang muss ich Mehrkosten ohne vorangegangene Benachrichtigung akzeptieren? Normalerweise gilt m.W. als Faustregel, dass die definitve Abrechnung nicht mehr als 10% von der ursprünglichen Offerte abweichen darf. Gibt's sowas beim Bau auch?/emoticons/default_confused.png :confused: /emoticons/default_confused.png

 
Ich denke diese Frage kann niemand so ganz grundsätzlich beantworten. Da wäre z.B. relevant, was in Deinem Vertrag mit dem Architekten steht und sicher auch noch ein paar andere Dinge, die ein Jurist wissen müsste. Ich würde die Frage mal dem Rechtsdienst des HEV stellen wenn Du da Mitglied bist. Aber ich stelle mir definitiv vor, dass Sie zur Beantwortung weitere Unterlagen brauchen.

 
@mbaum

Das ist eine recht heikle Frage. Das Bundesgericht ist da eigentlich recht klar. Eigentlich muss der Architekt über die Genauigkeit des Kostenvoranschlags Auskunft geben. Er kann die 10 % nicht einfach a priori als gesetzt betrachten. Daher wurde ein Architekt zur Rückzahlung eines Teils der Kostenüberschreitung verurteilt.

Heisst also konkret: "der Kostenvoranschlag wurde mit einer Abweichung von +/- 10 % erstellt". Dann muss man die Kostenüberschreitung akzeptieren.

In jedem Fall muss der Architekt über eine drohende Kostenüberschreitung rechtzeitig informieren, so dass sich der Bauherr entscheiden kann. Ist dies nicht der Fall, so kann der Architekt ersatzpflichtig werden.

 
hallo

meines wissen gibt es sia normen, in welchem umfang welches vertragswerk (offerte, vorvertrag, def. vertrag, etc.) im preis abweichen darf. ich würde mal etwas googeln, wirst sicher fündig werden.

wie die vorredner sagen, im endeffekt kommt es aber auf die vertragsaugestalung an. hast du z.b. einen fixpreis, dann musst du dir über mehrkosten fast keine sorgen (denn auch hier gibt es ausnahmen...) oder du hast goldene wasserarmaturen bestellt :-)

gruss

silei

 
wie die vorredner sagen, im endeffekt kommt es aber auf die vertragsaugestalung an. hast du z.b. einen fixpreis, dann musst du dir über mehrkosten fast keine sorgen (denn auch hier gibt es ausnahmen...) oder du hast goldene wasserarmaturen bestellt :-)
Bei Fixpreis wird ebenso jede Abweichung zum Devis separat verrechnet...

 
Bei Fixpreis wird ebenso jede Abweichung zum Devis separat verrechnet...
klar /emoticons/default_wink.png

aber ich gehe mal schwer davon aus, dass wenn sich jemand über mehrkosten ärgert, dass es sich nicht um "selbst verschuldete kosten" handelt (z.b. steamer statt backofen) sondern um kosten, die einem der gu aufdrücken will, weil er irgendwas vergssen hat zu berechnen, oder er in der vorabklärung etwas falsch gepplant hat....

und diese kosten muss sicher nicht der bauherr tragen, darum heisst es ja auch "fixpreis"

 
Nun, wenn es sich um die Nebenkosten wie (Aushub, Leitungen, Anschlüsse) handelt, die sind z.B. bei uns nicht im Fixpreis inbegriffen.

Da können doch schon happige Mehrkosten kommen, die nicht von uns verschuldet werden.

 
Es kommt halt effektiv auf die Ausgestaltung der Verträge an. Die von Noa erwähnten Kosten sind z.B. bei uns ganz klar im Fixpreis enthalten solange nicht gerade die Oelquelle aus dem Boden sprudelt.

 
Nun, wenn es sich um die Nebenkosten wie (Aushub, Leitungen, Anschlüsse) handelt, die sind z.B. bei uns nicht im Fixpreis inbegriffen.

Da können doch schon happige Mehrkosten kommen, die nicht von uns verschuldet werden.
Diese Kosten haben ebenso in der Kostenschätzung zu enthalten sein wie der Rest, der Architekt weiss schon relativ früh wieviel Erdreich abgetragen werden muss, ebenso sind die Gebühren bekannt wie auch alle Anschlussleitungen.

Die Kanalisation wurde bei uns durch den Baumeister erstellt und war Bestandteil dieser Fixpreisofferte, die einzige Unbekannte war damals die Versickerung.

 

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