unwiderrufliche Bankgarantie

Yvi

Mitglied
21. Aug. 2009
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Hallo zusammen

Bestimmt könnt ihr mir bei meiner Frage weiterhelfen.

Wir verkaufen ein EFH, jedoch erst auf Mitte 2010. Der Kaufvertrag wird aber in den nächsten 3 - 4 Wochen unterschrieben werden, das heisst, eine unwiderrufliche Bankgarantie des Käufers liegt zu diesem Zeitpunkt dem Notar vor.

Wie ist das nun, wenn den neuen Eigentümern zwischenzeitlich etwas passiert? Ein Todesfall, im schlimmsten Fall kommen beide ums Leben, eine Scheidung, etc., muss dann ausnahmslos die Bank trotzdem für das Haus aufkommen oder gibt es hier dann irgendwelche Vorbehalte?

Wie sieht das aus mit dem BVG-Betrag? Wird dieser trotzdem "fliessen" oder gibt das dann Probleme?

Herzlichen Dank für eure geschätzten Erklärungen, aber plötzlich sind so Gedanken da .....

Gruss, Yvi

 
Hallo Yvi,

ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen stellt die Bank Dir gegenüber in Verzug und diese ist somit "unwiderruflich" in der Pflicht. Wie dann die Bank zum Geld kommt z.B. beim Ableben ihres (Deines) Kunden, ist dann ihr Problem.

Grüssle

Arcuos

 
Sehe das auch wie Arcuos

Wird der Kaufvertrag in 3-4 Wochen auch notariel beglaubigt?

Bei der Verschreibung muss der "Nutzen/Schaden" datiert/festgehalten werden. Somit ist der Käufer ab diesem Datum Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Die Bank hat in der Regel ihren Inhaber-Schuldbrief und falls dem neuen Besitzer etwas geschieht "die Hand auf dem Haus".

Gruss

Bär

 

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