Hallo zusammen
Bestimmt könnt ihr mir bei meiner Frage weiterhelfen.
Wir verkaufen ein EFH, jedoch erst auf Mitte 2010. Der Kaufvertrag wird aber in den nächsten 3 - 4 Wochen unterschrieben werden, das heisst, eine unwiderrufliche Bankgarantie des Käufers liegt zu diesem Zeitpunkt dem Notar vor.
Wie ist das nun, wenn den neuen Eigentümern zwischenzeitlich etwas passiert? Ein Todesfall, im schlimmsten Fall kommen beide ums Leben, eine Scheidung, etc., muss dann ausnahmslos die Bank trotzdem für das Haus aufkommen oder gibt es hier dann irgendwelche Vorbehalte?
Wie sieht das aus mit dem BVG-Betrag? Wird dieser trotzdem "fliessen" oder gibt das dann Probleme?
Herzlichen Dank für eure geschätzten Erklärungen, aber plötzlich sind so Gedanken da .....
Gruss, Yvi
Bestimmt könnt ihr mir bei meiner Frage weiterhelfen.
Wir verkaufen ein EFH, jedoch erst auf Mitte 2010. Der Kaufvertrag wird aber in den nächsten 3 - 4 Wochen unterschrieben werden, das heisst, eine unwiderrufliche Bankgarantie des Käufers liegt zu diesem Zeitpunkt dem Notar vor.
Wie ist das nun, wenn den neuen Eigentümern zwischenzeitlich etwas passiert? Ein Todesfall, im schlimmsten Fall kommen beide ums Leben, eine Scheidung, etc., muss dann ausnahmslos die Bank trotzdem für das Haus aufkommen oder gibt es hier dann irgendwelche Vorbehalte?
Wie sieht das aus mit dem BVG-Betrag? Wird dieser trotzdem "fliessen" oder gibt das dann Probleme?
Herzlichen Dank für eure geschätzten Erklärungen, aber plötzlich sind so Gedanken da .....
Gruss, Yvi