Ich würde die Verwaltung anfragen, ob die Ventilation nachts abgestellt werden kann.
Auch wenn der dB Pegel gesetzlich erlaubt ist (der Grenzwert eingehalten wird), steht in der Lärmschutzverordnung des Bundes:
[SIZE=15pt]1.3 [/SIZE]Rechtliche Grundlagen[SIZE=12.5pt]– Bundesgesetz über den Umweltschutz vom [/SIZE]7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01)– Lärmschutz–Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41)– RechtsprechungArt. 11 Abs. 2 USG (Vorsorgeprinzip)Unabhängig von der bestehenden Umweltbe-lastung sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Es ist also nach einem Vorsorgeprinzip zu handeln. Ich denke nicht, dass der Strom nachts so viel billiger ist, dass die Verwaltung durchkommt es sei wirtschaftlich nicht tragbar die Ventilation nachts abzustellen.
Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, dass die Verantwortlichen auf Euer Begehren eingehen. Du findest verschiedenes, wenn du nach Vorsorgeprinzip und Lärm googelst. Heute wird viel gegen Lärm unternommen, es gibt viele Lärmschutzwände, Schallschutzfenster an Orten wo Lärm eine Belastung ist.
Schlimmstenfalls musst du verlangen, dass die Garagendecke unter deiner Wohnung isoliert wird, wobei Isolationsmaterial tiefe Töne wenig abschirmen kann. Da kommt es darauf an, wieviel Herz der Ventilator hat.