Verantwortung des Architekten/Bauleiters und Unternehmer

MarcSue

Mitglied
05. Aug. 2008
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Hallo zusammen

Wir sind 4 Bauherrschaften und bauen 4 freistehende EFH (Werkverträge mit den Unternehmern inkl. SIA 118 und der Architekt als Bauleiter inkl. SIA 102) und haben folgende Probleme:

1. Aushubarbeiten:

Im Grobkostenvoranschlag unseres Architekten waren für Aushubarbeiten rund 16'000 Franken budgetiert (+/- 15%). Nachdem wir uns für den Kauf entschieden haben hat uns der Architekt erklärt, dass zur Hangsicherung Betonsporen nötig sind, welche rund 10'000 Franken Mehrkosten verursachen. (Dies hat er uns erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, obwohl das geologische Gutachten rund 2 Wochen vorher bereits bekannt war).

Im Anfang November waren dann die Aushubarbeiten erledigt. Der Unternehmer hat im November auch eine weitere Akkontorechnung über 28'000 Franken geschickt für ?ausgeführte Arbeiten per 9. November 2007?. Im April 2008 erhält unser Bauleiter eine Schlussrechnung über rund 52'000 Franken. Die Rechnung wurde dann auf die Beanstandung des Bauleiters hin auf ca. 42'000 Franken korrigiert (als Begründung wurde angegeben dass in der ersten Rechnung der Beton für die Sporen falsch berechnet wurde).

Nach langem hin und her und zeitraubendem kontrollieren aller Fakten stellte sich nun heraus, dass nicht die geplante Menge an Aushubmaterial neben dem Grundstück gelagert wurde, sondern vielmehr rund 600m3 pro Haus mehr abtransportiert worden ist.

Nach einer langen Sitzung mit allen Bauherrschaften, dem Architekten und dem Geschäftsführer des Aushubunternehmens hat sich nun herausgestellt, dass unser Architekt sich bei der Ausschreibung dermassen verschätzt hat und dass der Unternehmer den Bauleiter darauf aufmerksam gemacht hat, dass mehr Material abtransportiert werden müsse. Da unser Architekt gewisse Reserven eingeplant hatte, behauptet er, dies hätte ihn noch nicht beunruhigt.

Die Kosten für den Abtransport sind nun schlussendlich 18'000 Franken teurer als vorgesehen. Da gewisse Positionen im Werkvertrag nicht geleistet wurden, resultieren Mehrkosten von 12'000 Franken gegenüber der Summe im Werkvertrag.

Der Unternehmer stellt sich nun auf den Standpunkt, dass einerseits gar kein Schaden vorhanden ist, da die Kosten ohnehin angefallen wären und andererseits, dass er keine Informationspflicht uns gegenüber hat, auch wenn offensichtlich war dass die Ausschreibung falsch war. (Im Werkvertrag bestätigt der Unternehmer dass er die Gegebenheiten etc. die für die Offerte massgeblich sind kennt. An der Sitzung hat er uns erklärt dass er sich das Grundstück jedoch nicht angeschaut hat und lediglich aufgrund der Ausschreibung offeriert hat).

Unser Architekt und Bauleiter wirft dem Unternehmer vor, er hätte diesen Umstand sofort melden müssen. Allenfalls hätte man sich nach anderen Lösungen umsehen können. Ausserdem liess die Akontozahlung keinen Schluss zu, dass aus dieser Arbeitsleistung derart massive Mehrkosten auf uns zu kommen würden.

Der Architekt, welcher sich bei der Ausschreibung dermassen verschätzt hat hingegen stellt sich auf seinen Standpunkt dass er ja bei den Gesammtkosten immer noch in den +/- 10 % sei und er daher für diesen Fehler keine Haftung übernehmen müsse. Ich möchte hier noch anmerken, dass gewisse Posten wie zum Beispiel die Küche vom Grobkostenvoranschlag zum Kostenvoranschlag gesenkt wurden. Dies wohl um in der Toleranz von +/-15% zu bleiben. Die Mehrkosten der Küche würden er dann am Ende wohl als von uns verursachte Mehrkosten abtun, da die Küche bei uns ohnehin teurer wurde.

Kann sich der Architekt nun auf die Toleranz auf den Gesammtbetrag berufen oder können wir hier argumentieren, dass die einzelnen Baukostenpunkte +/-10% nicht überschreiten dürfen? Sonst könnte der Architekt ja beliebig beim Innenausbau den KV senken um nicht aus der Toleranz zu fallen.

Können wir den Architekten für die falsche Ausschreibung verantwortlich machen? Oder auch den Unternehmer?

Der Architekt hat sich bereit erklärt pro Haus 1000 Franken zu übernehmen, der Unternehmer 2000 (natürlich ohne Schuldeingeständnis). Wir finden aber zumindest der Architekt sollte für diese krasse Fehlplanung einstehen müssen und sicher mehr als 1000 Franken übernehmen. Immerhin haben wir ihn mit dieser Aufgabe betraut weil er der Spezialist ist und wir vom Bauen keine Ahnung haben. Ich verstehe ja dass Mehrkosten entstehen können wenn gewisse Sachen bei der Ausschreibung unklar sind, aber müssen denn die Architekten und Unternehmer für Fehler oder vergessene Sachen nicht geradestehen????

Ich hoffe es kann uns hier jemand weiterhelfen und bedanke mich bereits im Voraus für die Ratschläge.

MarcSue

 
Hallo MarcSue

Mit der Unterzeichnung von SIA-Norm 118 habt Ihr auch die darin enthaltene Vollmachtsregelung § 33 Abs. 2 unterzeichnet. Diese hätte wegbedungen werden müssen, resp. abändern und anpssen. Wenn schon beim Aushub so grosse Fehler in der Kostenplanung entstehen, muss sofort die Kostenkontrolle optimiert werden. Als "Kunde" und Bauherr habt Ihr Rechte...!

Gruss Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Unser Architekt argumentiert ja immer, dass er immer noch in der +/- 10 % Toleranz zum KV ist. Bezieht sich das ausschliesslich auf die gesammte Bausumme oder können wir das auch auf die einzelnen Baukostenpunkte beziehen?

Beim Posten Aushub sind die Kosten nämlich rund 25% über dem KV. Auf die gesammte Bausumme jedoch ist er wohl in den +/- 10% drin, was jedoch unter Anderem auch auf unsere günstigeren Plättli etc. oder auch dass wir die Treppenstufen selber bestellt und montiert haben, zurückzuführen ist.

Andersrum werden ja schliesslich die von uns verursachten Mehrkosten (z.B. teurere Küche) auch nicht berücksichtigt für die für den Architekten massgeblichen +/- 10%.

Deshalb sind wir eben der Meinung, dass man die +/- 10% je nach dem auch auf die einzelnen BKPs anwenden sollte. Wissen Sie ob wir da richtig liegen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruss MarcSue

 
Das ist die typische Masche

sogenante Salamitaktik!

seriöse Anbieter die alles Offerieren und die Kunden

auf diese Kosten vorher aufmekrsam machen.

fallen dann untern durch da Sie zu teuer sind!

Der andere ist günstiger!!!

gernau dieser kommt hinterher mit den Kosten!

Ihr müsst voher die Unterlagen durchlesen!

Gruss

michael

 
Hallo MarcSue

Es ist richtig, dass über den ganzen Betrag gerechnet eine Baukostenüberschreitung von 10% anzuerkennen ist. Wenn jedoch bereits beim Aushub Fehler von 25% geschehen, so würde ich ab sofort das Controlling verstärken. Zudem habt Ihr Vier die SIA-Norm 118 unterzeichnet. Darin enthalten ist die Vollmachtsregelung Ziff. 33 Abs. 2, darin steht, dass der Bauleiter an Euerer Stelle entscheiden kann. Es gibt genug Bundesgerichtsentscheide wo Hundertausende-Franken Baukostenüberschreitungen genau gemäss dieser Ziffer 33 Abs. 2 vom Richter gutgeheissen wurden, der Dumme ist der Bauherr...

Was bedeutet das jetzt? Den Vertrag abändern sowie mit Vertragskündigung drohen. Habt Ihr den Architekten und Bauleiter eingehend geprüft (Referenzen)? Kurzfristig könnt Ihr mit eingeschriebenem Brief diese Vollmachtsregelung aufkündigen und abändern, dass zB. der Bauleiter nur bis zu einem bestimmten Betrag selber entscheiden darf. Handeln müsst Ihr, im Aushubstadium lassen sich die Weichen immer noch stellen...

Gruss Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Nun, das Problem ist ja, dass der Aushub bereits im November erfolgt ist. Wir sollten Ende Oktober einziehen.... Dass es solch massive Kostenüberschreitungen gibt haben wir ja erst jetzt erfahren als uns die Schlussrechnung ins Haus geflattert ist. Der Unternehmer hatte den Architekten damals zwar informiert dass erheblich mehr abtransportiert werden müsse, jedoch hat der Architekt uns nicht darüber informiert...

Die SIA 118 haben wir bloss für den Vertrag mit dem Unternehmer unterzeichnet. Der Vertrag mit dem Architekten unterliegt SIA 102. Gemäss Vertrag ist er bevollmächtigt bis zu einem Betrag von 3'000 Franken ohne uns zu entscheiden.

Können wir allenfalls darüber etwas auf den Architekten abwälzen?

Wir werden ihm aber auf jeden Fall mittels Einschreiben die Vollmacht entziehen. Obwohls jetzt wohl schon zu spät ist....

MarcSue

 

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