Hallo zusammen
Wir sind 4 Bauherrschaften und bauen 4 freistehende EFH (Werkverträge mit den Unternehmern inkl. SIA 118 und der Architekt als Bauleiter inkl. SIA 102) und haben folgende Probleme:
1. Aushubarbeiten:
Im Grobkostenvoranschlag unseres Architekten waren für Aushubarbeiten rund 16'000 Franken budgetiert (+/- 15%). Nachdem wir uns für den Kauf entschieden haben hat uns der Architekt erklärt, dass zur Hangsicherung Betonsporen nötig sind, welche rund 10'000 Franken Mehrkosten verursachen. (Dies hat er uns erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, obwohl das geologische Gutachten rund 2 Wochen vorher bereits bekannt war).
Im Anfang November waren dann die Aushubarbeiten erledigt. Der Unternehmer hat im November auch eine weitere Akkontorechnung über 28'000 Franken geschickt für ?ausgeführte Arbeiten per 9. November 2007?. Im April 2008 erhält unser Bauleiter eine Schlussrechnung über rund 52'000 Franken. Die Rechnung wurde dann auf die Beanstandung des Bauleiters hin auf ca. 42'000 Franken korrigiert (als Begründung wurde angegeben dass in der ersten Rechnung der Beton für die Sporen falsch berechnet wurde).
Nach langem hin und her und zeitraubendem kontrollieren aller Fakten stellte sich nun heraus, dass nicht die geplante Menge an Aushubmaterial neben dem Grundstück gelagert wurde, sondern vielmehr rund 600m3 pro Haus mehr abtransportiert worden ist.
Nach einer langen Sitzung mit allen Bauherrschaften, dem Architekten und dem Geschäftsführer des Aushubunternehmens hat sich nun herausgestellt, dass unser Architekt sich bei der Ausschreibung dermassen verschätzt hat und dass der Unternehmer den Bauleiter darauf aufmerksam gemacht hat, dass mehr Material abtransportiert werden müsse. Da unser Architekt gewisse Reserven eingeplant hatte, behauptet er, dies hätte ihn noch nicht beunruhigt.
Die Kosten für den Abtransport sind nun schlussendlich 18'000 Franken teurer als vorgesehen. Da gewisse Positionen im Werkvertrag nicht geleistet wurden, resultieren Mehrkosten von 12'000 Franken gegenüber der Summe im Werkvertrag.
Der Unternehmer stellt sich nun auf den Standpunkt, dass einerseits gar kein Schaden vorhanden ist, da die Kosten ohnehin angefallen wären und andererseits, dass er keine Informationspflicht uns gegenüber hat, auch wenn offensichtlich war dass die Ausschreibung falsch war. (Im Werkvertrag bestätigt der Unternehmer dass er die Gegebenheiten etc. die für die Offerte massgeblich sind kennt. An der Sitzung hat er uns erklärt dass er sich das Grundstück jedoch nicht angeschaut hat und lediglich aufgrund der Ausschreibung offeriert hat).
Unser Architekt und Bauleiter wirft dem Unternehmer vor, er hätte diesen Umstand sofort melden müssen. Allenfalls hätte man sich nach anderen Lösungen umsehen können. Ausserdem liess die Akontozahlung keinen Schluss zu, dass aus dieser Arbeitsleistung derart massive Mehrkosten auf uns zu kommen würden.
Der Architekt, welcher sich bei der Ausschreibung dermassen verschätzt hat hingegen stellt sich auf seinen Standpunkt dass er ja bei den Gesammtkosten immer noch in den +/- 10 % sei und er daher für diesen Fehler keine Haftung übernehmen müsse. Ich möchte hier noch anmerken, dass gewisse Posten wie zum Beispiel die Küche vom Grobkostenvoranschlag zum Kostenvoranschlag gesenkt wurden. Dies wohl um in der Toleranz von +/-15% zu bleiben. Die Mehrkosten der Küche würden er dann am Ende wohl als von uns verursachte Mehrkosten abtun, da die Küche bei uns ohnehin teurer wurde.
Kann sich der Architekt nun auf die Toleranz auf den Gesammtbetrag berufen oder können wir hier argumentieren, dass die einzelnen Baukostenpunkte +/-10% nicht überschreiten dürfen? Sonst könnte der Architekt ja beliebig beim Innenausbau den KV senken um nicht aus der Toleranz zu fallen.
Können wir den Architekten für die falsche Ausschreibung verantwortlich machen? Oder auch den Unternehmer?
Der Architekt hat sich bereit erklärt pro Haus 1000 Franken zu übernehmen, der Unternehmer 2000 (natürlich ohne Schuldeingeständnis). Wir finden aber zumindest der Architekt sollte für diese krasse Fehlplanung einstehen müssen und sicher mehr als 1000 Franken übernehmen. Immerhin haben wir ihn mit dieser Aufgabe betraut weil er der Spezialist ist und wir vom Bauen keine Ahnung haben. Ich verstehe ja dass Mehrkosten entstehen können wenn gewisse Sachen bei der Ausschreibung unklar sind, aber müssen denn die Architekten und Unternehmer für Fehler oder vergessene Sachen nicht geradestehen????
Ich hoffe es kann uns hier jemand weiterhelfen und bedanke mich bereits im Voraus für die Ratschläge.
MarcSue
Wir sind 4 Bauherrschaften und bauen 4 freistehende EFH (Werkverträge mit den Unternehmern inkl. SIA 118 und der Architekt als Bauleiter inkl. SIA 102) und haben folgende Probleme:
1. Aushubarbeiten:
Im Grobkostenvoranschlag unseres Architekten waren für Aushubarbeiten rund 16'000 Franken budgetiert (+/- 15%). Nachdem wir uns für den Kauf entschieden haben hat uns der Architekt erklärt, dass zur Hangsicherung Betonsporen nötig sind, welche rund 10'000 Franken Mehrkosten verursachen. (Dies hat er uns erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, obwohl das geologische Gutachten rund 2 Wochen vorher bereits bekannt war).
Im Anfang November waren dann die Aushubarbeiten erledigt. Der Unternehmer hat im November auch eine weitere Akkontorechnung über 28'000 Franken geschickt für ?ausgeführte Arbeiten per 9. November 2007?. Im April 2008 erhält unser Bauleiter eine Schlussrechnung über rund 52'000 Franken. Die Rechnung wurde dann auf die Beanstandung des Bauleiters hin auf ca. 42'000 Franken korrigiert (als Begründung wurde angegeben dass in der ersten Rechnung der Beton für die Sporen falsch berechnet wurde).
Nach langem hin und her und zeitraubendem kontrollieren aller Fakten stellte sich nun heraus, dass nicht die geplante Menge an Aushubmaterial neben dem Grundstück gelagert wurde, sondern vielmehr rund 600m3 pro Haus mehr abtransportiert worden ist.
Nach einer langen Sitzung mit allen Bauherrschaften, dem Architekten und dem Geschäftsführer des Aushubunternehmens hat sich nun herausgestellt, dass unser Architekt sich bei der Ausschreibung dermassen verschätzt hat und dass der Unternehmer den Bauleiter darauf aufmerksam gemacht hat, dass mehr Material abtransportiert werden müsse. Da unser Architekt gewisse Reserven eingeplant hatte, behauptet er, dies hätte ihn noch nicht beunruhigt.
Die Kosten für den Abtransport sind nun schlussendlich 18'000 Franken teurer als vorgesehen. Da gewisse Positionen im Werkvertrag nicht geleistet wurden, resultieren Mehrkosten von 12'000 Franken gegenüber der Summe im Werkvertrag.
Der Unternehmer stellt sich nun auf den Standpunkt, dass einerseits gar kein Schaden vorhanden ist, da die Kosten ohnehin angefallen wären und andererseits, dass er keine Informationspflicht uns gegenüber hat, auch wenn offensichtlich war dass die Ausschreibung falsch war. (Im Werkvertrag bestätigt der Unternehmer dass er die Gegebenheiten etc. die für die Offerte massgeblich sind kennt. An der Sitzung hat er uns erklärt dass er sich das Grundstück jedoch nicht angeschaut hat und lediglich aufgrund der Ausschreibung offeriert hat).
Unser Architekt und Bauleiter wirft dem Unternehmer vor, er hätte diesen Umstand sofort melden müssen. Allenfalls hätte man sich nach anderen Lösungen umsehen können. Ausserdem liess die Akontozahlung keinen Schluss zu, dass aus dieser Arbeitsleistung derart massive Mehrkosten auf uns zu kommen würden.
Der Architekt, welcher sich bei der Ausschreibung dermassen verschätzt hat hingegen stellt sich auf seinen Standpunkt dass er ja bei den Gesammtkosten immer noch in den +/- 10 % sei und er daher für diesen Fehler keine Haftung übernehmen müsse. Ich möchte hier noch anmerken, dass gewisse Posten wie zum Beispiel die Küche vom Grobkostenvoranschlag zum Kostenvoranschlag gesenkt wurden. Dies wohl um in der Toleranz von +/-15% zu bleiben. Die Mehrkosten der Küche würden er dann am Ende wohl als von uns verursachte Mehrkosten abtun, da die Küche bei uns ohnehin teurer wurde.
Kann sich der Architekt nun auf die Toleranz auf den Gesammtbetrag berufen oder können wir hier argumentieren, dass die einzelnen Baukostenpunkte +/-10% nicht überschreiten dürfen? Sonst könnte der Architekt ja beliebig beim Innenausbau den KV senken um nicht aus der Toleranz zu fallen.
Können wir den Architekten für die falsche Ausschreibung verantwortlich machen? Oder auch den Unternehmer?
Der Architekt hat sich bereit erklärt pro Haus 1000 Franken zu übernehmen, der Unternehmer 2000 (natürlich ohne Schuldeingeständnis). Wir finden aber zumindest der Architekt sollte für diese krasse Fehlplanung einstehen müssen und sicher mehr als 1000 Franken übernehmen. Immerhin haben wir ihn mit dieser Aufgabe betraut weil er der Spezialist ist und wir vom Bauen keine Ahnung haben. Ich verstehe ja dass Mehrkosten entstehen können wenn gewisse Sachen bei der Ausschreibung unklar sind, aber müssen denn die Architekten und Unternehmer für Fehler oder vergessene Sachen nicht geradestehen????
Ich hoffe es kann uns hier jemand weiterhelfen und bedanke mich bereits im Voraus für die Ratschläge.
MarcSue