Verantwortung Einhaltung gesetzliche Vorschriften bei Architekt oder Bauherrn?

DieMiez

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24. März 2011
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Liebe Forumsmitglieder

Wieder einmal wende ich mich an Euch mit der Bitte um Rat. Die Geschichte diesmal: Wir haben ein EFH gekauft. Der Architekt, der schon das Haus erstellt hat, wurde von uns mit drei Umbauprojekten betraut (Gartenhaus aufstellen, Zwischendecke einziehen, Chemineeofen einbauen). Alles also keine grossen Sachen, möchte man meinen.

Die mittlerweile grössten Probleme gibt es mit letzterem Projekt, dem Einbau des Chemineeofens. Ironischerweise war das das Projekt, was zunächst am schnellsten erledigt worden ist. Genau hier liegt das Problem. Der beauftragte Architekt hat uns einen Ofenbauer genannt, wir haben einen Ofen ausgesucht, der Architekt hat den Einbau begleitet. Wenige Tage, nachdem der Ofen stand und der Kamin auf dem Dach war, haben wir Post vom Bauinspektorat erhalten. Wir hätten vor dem Einbau des Kamins eine Baubewilligung einholen müssen. Meine erste Frage: Wäre der Architekt, den wir als Sachverständigen beauftragt haben, nicht verpflichtet gewesen, uns darauf aufmerksam zu machen, dass wir erst eine Baugenehmigung einreichen müssen? Ich wäre doch nicht im Traum darauf gekommen, dass wir für so eine kleine Arbeit eine Genehmigung gebraucht hätten!

Damit ist das Drama noch nicht zuende. Der Architekt hat uns gegenüber zugegeben, dass er gewusst hat, dass eine Baugenehmigung nötig gewesen wäre. Er hat dann die Baugenehmigung vorbereitet, wir haben sie eingereicht. Und prompt gab es eine Einsprache. Der Kamin würde übermässige Emissionen verursachen. Ausserdem gäbe es Vorschriften vom BUWAL, die festsetzten, dass Kamine mindestens 0.5 m über dem Dachfirst anzubringen seien (BAFU - Publikationen - Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach vom 15. Dezember 1989, Punkt 32.1). Das ist bei uns nicht der Fall; der Kamin befindet sich auf einem niedrigeren Gebäudeteil.

Meine zweite Frage: Hätte der Architekt in Kenntnis seines Metiers nicht wissen müssen, dass es diese Bauvorschrift gibt? Oder sind wir als Bauherren diejenigen, die die rechtlichen Vorschriften kennen und anwenden müssen?

Noch zum Hintergrund: Es besteht für die Arbeiten ein Kostenvoranschlag, aber kein formeller Vertrag mit dem Architekten. Kann uns das eventuell das Genick brechen?

Ich danke Euch im Voraus herzlich für Euren Rat.

DieMiez

 

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