Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zur Verbindlichkeit von Umgebungsplänen.
In der Baubewilligung unserer Mehrfamilienhausüberbauung und auch beim Unterzeichnen unseres Kaufvertrags waren Umgebungspläne beigelegt (s. Unten).
Der Weg zu Eingang zu Haus 2 ist dort ganz am Rande eingezeichnet.
Wir besitzen die Erdgeschosswohnung 2.2 und haben somit Sondernutzungsrecht am Gartenanteil.
Nun wurde/Wird der Weg aber nicht, wie auf den Plänen, direkt vei der Tiefgarageneinfahrt entlanggeführt, sondern verläuft deutlich mehr davon entfernt durch.
Der Architekt/GU meinte, dass diese Pläne nicht verbindlich waren und das deshalb geändert werden kann von Ihnen.
Ist das wirklich korrekt? Sind uns da die Hände gebunden? Wer kann mir da Auskunft geben?
Liebe Grüsse
Yannik
Ich habe eine Frage zur Verbindlichkeit von Umgebungsplänen.
In der Baubewilligung unserer Mehrfamilienhausüberbauung und auch beim Unterzeichnen unseres Kaufvertrags waren Umgebungspläne beigelegt (s. Unten).
Der Weg zu Eingang zu Haus 2 ist dort ganz am Rande eingezeichnet.
Wir besitzen die Erdgeschosswohnung 2.2 und haben somit Sondernutzungsrecht am Gartenanteil.
Nun wurde/Wird der Weg aber nicht, wie auf den Plänen, direkt vei der Tiefgarageneinfahrt entlanggeführt, sondern verläuft deutlich mehr davon entfernt durch.
Der Architekt/GU meinte, dass diese Pläne nicht verbindlich waren und das deshalb geändert werden kann von Ihnen.
Ist das wirklich korrekt? Sind uns da die Hände gebunden? Wer kann mir da Auskunft geben?
Liebe Grüsse
Yannik