Verbindlichkeit Situationspläne

yilkow

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23. Mai 2020
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Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zur Verbindlichkeit von Umgebungsplänen. 

In der Baubewilligung unserer Mehrfamilienhausüberbauung und auch beim Unterzeichnen unseres Kaufvertrags waren Umgebungspläne beigelegt (s. Unten). 

Der Weg zu Eingang zu Haus 2 ist dort ganz am Rande eingezeichnet. 

Wir besitzen die Erdgeschosswohnung 2.2 und haben somit Sondernutzungsrecht am Gartenanteil. 

Nun wurde/Wird der Weg aber nicht, wie auf den Plänen, direkt vei der Tiefgarageneinfahrt entlanggeführt, sondern verläuft deutlich mehr davon entfernt durch. 

Der Architekt/GU meinte, dass diese Pläne nicht verbindlich waren und das deshalb geändert werden kann von Ihnen.

Ist das wirklich korrekt? Sind uns da die Hände gebunden? Wer kann mir da Auskunft geben? 

Liebe Grüsse 

Yannik

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Hallo Yannik

Natürlich können Umgebungspläne jederzeit und mehrmals geändert werden. Wenn die Bauherrschaft das will und die Gemeinde damit einverstanden ist, geht das.

Bei Dir ist aber der Fall anders gelagert. Der GU hat Dir das Sondernutzungsrecht an einem Garten "verkauft", welchen Du nicht in der vereinbarten Form kriegen wirst. Wenn die Pläne unterschrieben zu Deinem Kaufvertrag gehören, hat der GU definitiv ein Problem. Also, mal auf Deinem Recht beharren, eingeschrieben den GU ermahnen , dass er sich nicht an den Vertrag gehalten hat und die sofortige Korrektur verlangen. Dann zurücklehnen und abwarten was pssiert.

Lass Dich nicht mit billigen Ausreden abspeisen. Irgend einer hat ja mit einer gewissen Absicht dies so gemacht. Und das wird erfahrungsgemäss ein Geldwert sein.....

Viel Erfolg

Urs Tischhauser

 
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Der GU hat Dir das Sondernutzungsrecht an einem Garten "verkauft", welchen Du nicht in der vereinbarten Form kriegen wirst.
Ist schon der Hammer, was den Leuten manchmal so einfällt 😐 Bei mir wäre der Garten ebenso wichtig wie das Haus bzw. die Wohnung. Wie kommt man also auf die Idee, den Garten einfach zu halbieren? Als Analogie: Wer gibt sich mit einer 2-Zr-Wohnung zufrieden, wenn man eine mit 4 Zimmern gekauft hat?

 
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Ja ich werde das nun beim morgen eingeschrieben dem GU zuschicken. 

Grundsätzlich möchten wir nicht, dass der Weg ganz an die Einfahrt verschoben wird, da der Weg dann noch erhöhter ist und unsere Fenster so ja schon genug tief sind. 

Wir sind aber der Meinung, dass zumindest der Weg ein bisschen näher an die Tiefgarage verschoben werden kann. Auch ohne sehr grosse Mehrkosten für den GU. 

Die restlichen Quadratmeter, die mir dadurch am Sondernutzungsrecht entgehen können wir sicherlich anderweitig regeln. 

Danke, dass ihr uns hier so mit Rat und Tat zur Seite steht. 

Gruss Yannik

 
Grundsätzlich möchten wir nicht, dass der Weg ganz an die Einfahrt verschoben wird, da der Weg dann noch erhöhter ist und unsere Fenster so ja schon genug tief sind. 
Wie im Garten-Thread schon erwähnt, würde ich aber daran denken, dass zwischen Weg und eurem Gartenanteil noch eine Hecke oder Gehölz geplant war. Das würde die Einsicht in euer Haus schon gut einschränken - vom Weg aus, aber auch auf der Höhe der Garageneinfahrt. Das liesse euch ein wenig mehr Freiheit bei der Gartengestaltung direkt am Haus.
Werden Hecke/Gehölz und Weg ausgetauscht, bleibt der Sichtschutz zwischen Weg und euren Fenstern allein eure Sache...
 

 
Liebe Susann 

Beim Situationsplan ist ja auch zwischen Weg und unserem Gartenanteil Gehölz geplant. 

Momentan führt der Weg ja etwa dort durch, wo ich es rot markiert habe. Mein Wunsch ist, dass der Weg näher an die Tiefgaragen verschoben wird und dann das Gehölz/Gebüsch dann neben dem Weg (zwischen Weg und unserem Garten) eingeplant wird. 

Gruss Yannik

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Wir konnten hier mittlerweile eine Einigung mit dem GU finden. Der Weg wird wie im Situationsplan eingezeichnet durchgeführt. Somit haben wir wieder die uns zustehende Fläche. 

Gem. Aussage Architekt, hat der Gartenbauer den Weg so verlegt, weil er nicht sicher war, ob er soviel Erde aufschütten darf um den Weg neben der Tiefgaragenbrüstung durchzuführen. 

Nach Abklärungen mit dem Bauing und einem Gespräch zw. Architekt und Gartenbauer wird der Weg nun wie gewünscht angepasst. 

Danke für eure Rückmeldungen und eurer Empfehlung hier Druck zu machen. 

 
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