Vereinbarung für Landkauf

hugi

Mitglied
28. März 2012
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Hallo zusammen, sind im Moment gerade in Verhandlungen mit dem Landbesitzer. Nun möchte ich nicht mit einer Planung mit Architekt beginnen, bevor ich nicht eine Vereinbarung über den Landkauf abgeschlossen habe mit dem Verkäufer. Kann mir jemand sagen was es alles in einer solchen Vereinbarung stehen sollte? Denke Mal, die Landgrösse +/- m2 (da noch nicht fertig erschlossen wird sich da bestimmt noch was ändern, wenn auch nur minim, bei der Neuvermessung) Landpreis pro m2, erschlossen, wer übernimmt die Schreibkosten, was könnte noch reinkommen? Oder wäre direkt ein Kaufvertrag besser? Kann mir da jemand helfen?

 
Hallo Hugi

Wir haben gerade kürzlich eine Reservationsvereinbarung unterzeichnet. Diese wurde nicht öffentlich beurkundet. Drin stehen die 2 Parteien, die Parzelle (GB-Nr.), die Parzellengrösse und der vereinbarte Preis. Es steht drin, dass bei allfälligem Rücktritt, der Käufer für alle anfallenden Kosten (höchstens Kosten Grundbuchamt für Vorvertrag sofern Kauf bereits angemeldet wurde) haftet, die Anzahlung jedoch entsprechend von der Verkäuferschaft zurückgezahlt wird. Ich würde auch reinschreiben, wer die Kosten der Neuvermessung (Geometer) bezahlen wird.

 
Hallo Heino

Danke dir für deine Auskunft. Das mit dem allfälligen Rücktritt ist eine gute Idee und muss ich unbedingt auch in die Vereinbarung nehmen. Der definitive Kaufvertrag werden wir mit grösster Wahrscheindlichkeit erst nachdem die Neuvermessung getätigt wurde. Danach kann der Hausbau dann hoffentlich beginnen /emoticons/default_biggrin.png

 
Bei Grundstücken ist es so, dass nur öffentlich beurkundete Vereinbarungen überhaupt eine Rechtswirkung haben. Somit musst Du einen Kaufrechtsvertrag mit dem Verkäufer abschliessen, damit Dir das Land auf Nummer sicher ist. Wobei das Problem darin zu bestehen scheint, dass das Land noch nicht abparzelliert ist und so nur ungefähre Werte zur Verfügung stehen. Das müsste dann halt beim Notar entsprechend berücksichtigt werden. Der Verkäufer wird wohl ein Reuegeld oder den Verfall der Anzahlung im Vertrag wollen, sofern Du zurücktreten würdest. Kosten für den Vorvertrag denke ich mal halbe-halbe.

 
Hallo Adi, du meinst also das eine Unterzeichnete Kaufabsichtsvereinbarung keine rechtliche Gültigkeit erlangt? Das Land ist schon abparzeliert aber noch nicht in der Neuvermessung eingetragen, da die Erschliessung noch nicht fertiggestellt ist. Der Verkäufer möchte das Land aber erst Verkaufen sobald die Erschhliessung zu Ende gebaut ist und die genauen Zahlen klar sind. Bevor ich aber zum Architekten gehe und eine Planung beginne möchte ich mich einwenig absichern um nicht plötzlich mit leeren Händen dazustehen, sollte sich der Verkäufer plötzlich umentscheiden und das Land z.Bsp. einem anderen verkaufen. Gibt es da eine Möglichkeit sich abzusichern oder muss ich Ihm einfach Vertrauen? Schätze den Verkäufer eigentlich sehr Vertrauenswürdig ein, jedoch gäbe mir eine zusätzliche Bestätigung in Form einer Vereinbarung mehr Sicherheit.

 
Hallo Adi, du meinst also das eine Unterzeichnete Kaufabsichtsvereinbarung keine rechtliche Gültigkeit erlangt?

Schätze den Verkäufer eigentlich sehr Vertrauenswürdig ein, jedoch gäbe mir eine zusätzliche Bestätigung in Form einer Vereinbarung mehr Sicherheit.
Genau das meine ich: Zitat OR



Art. 216

1

Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstande haben,bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.

2

Vorverträge sowie Verträge, die ein Vorkaufs-, Kaufs- oderRückkaufsrecht an einem Grundstück begründen, bedürfen zuihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.

3

Vorkaufsverträge, die den Kaufpreis nicht zum voraus

bestimmen, sind in schriftlicher Form gültig.

Du kannst also einzig einen Vorvertrag machen, der keinen Kaufpreis beinhaltet. Jedoch wenn der Verkäufer es Dir dann nicht geben will, so wird er den Verkaufspreis entsprechend hoch ansetzen.
 

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