Verjährungsfrist von Handwerkerrechnung

nice

Mitglied
31. Okt. 2010
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Guten Tag

Ich habe 2 Jahre nach Einzug in unser Haus eine Rechnung bezüglich Stahlstützen erhalten. Gibt es eine Verjährungsfrist für Handwerkerrechnungen? Wenn ja ab wann? Muss ich diese Rechnung bezahlen?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

 
rechtlich wie schon von isitom geschrieben...
moralisch ist diese Frist bei mir, so weit auf Papier nachvoilziebar/nachweisbar dass diese Rechnung tätsächlich noch offen ist, ohne Frist und bis getilgt, geschuldet!

Also, bezahl die Rechnung und erfreu dich, an diesen bezahlten Stützen, die ein Teil deines Hauses stützen!

Es gibt sehr viele äusserst tüchtige Handwerker, die einfach insolvent wurden, weil sie keine Rechnung ausgestellt haben. Papierkram liegt halt nicht jedem Handwerker, obwohl erst dann Geld auf das Konto fliesst!

liebs Grüessli, jomazi
 

 
Danke für die Antworten! Klar werde ich die Rechnung bezahlen sofern gerechtfertigt. Nur erstaunt mich schon dass man im Zeitalter von Buchhaltungsystemen das vergessen kann. Vermutlich zuviel zu tun!

 
Es hat halt nicht jeder Betrieb so eine Software...

Und wenn die Arbeit effektiv erledigt wurde, stellt sich doch die Frage gar nicht, ob Du zahlen sollst oder nicht.

Im Gegenteil. Es zeugt von schlechtem Charakter, wenn es mir nicht selber in den Sinn kommt nach einer Weile, nach einer offenen Rechnung nachzufragen.

Aber vermutlich hattest Du zuviel zu tun

 

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