Verkauf Eigentumswohnung aus Sicht des Verkäufers

casakeller

Mitglied
19. Nov. 2010
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Hallo Zusammen

Ich hätte da mal ein paar Fragen und hoffe dass mir jemand von euch helfen kann. Sollte dieser Post an einer falschen Rubrik sein möchte ich mich entschuldigen.

Wie es der Titel schon sagt besitzen wir eine 2 jahre alte Eigentumswohnung welche wir nun am verkaufen sind resp. verkauft haben, da wir nun ein Haus bauen möchten. Aus Sicht des Käufers ist mir ja bewusst der will eine niegelnagelneue Wohnung übernehmen aber wie ist es eigentlich mit den Mängel. Wie schon gesagt die Wohnung ist 2 Jahre alt und hat ein paar Abnutzungen. Muss dies der Käufer akzeptieren oder kann der verlangen, dass wir alles reparieren. Hier ein paar Mängel:

Laminatboden im Kinderzimmer da meiner Tochter mal etwas auf den Boden gefallen ist hat es einen ca 1cm grossen Hick im Boden. Muss ich jetzt diesen Laminatteil auswechseln oder gilt das einfach als Abnutzung?

Ebenso Keramische Platte dort ist mir in der Küche mal eine Pfanne auf den Boden gefallen. Auch hier ein Hick in der Platte muss ich diese ersetzten oder gilt dies als Abnutzung?

Badezimmer Lavabounterbau hat seitlich einen Fleck man sieht in nicht gut aber er ist da da kann ich nichts mehr machen. Kann nicht gereinigt werden. Da kann der Käufer nicht verlangen dass ich Ihm wegen diesem Fleck einen neuen Unterbau kaufe oder?

Und ist es wichtig, dass es alles sehr seriös und korrekt abläuft das heisst wenn wir das bezahlen müssen dann machen wir das auch aber ich frage trotzdem vielleicht hat ja jemand erfahrung damit

Vielen Dank für eure Hilfe

Liebe Grüsse

Andi

 
...resp. verkauft haben,


Liebe Grüsse

Andi
Hallo Andi

Wie es scheint, ist die Wohnung doch nun schon verkauft?

Was hast Du denn mit dem Käufer vereinbart, bzw. hat er diese Punkte bei der Besichtigung und der Kaufzusage gesehen, explizit bemängelt und um deren Korrektur gebeten??

In der Regel übernimmt man Häuser und Wohnungen in dem Zustand, in dem sie sich bei Kauf befinden. Es sei denn, man vereinbart etwas anderes...?

Im Kaufvertrag und einem evtl. Übergabeprotokoll solltest Du auf den Gebrauchtzustand verweisen, ... ggf. auch mit Nennung der Dir bekannten Mängelchen....

 
Kommt darauf an was im Kaufvertrag steht.

Bei mir steht unter 4.4:

Die Parteien schliessen jede kaufrechtliche Gewährleistungspflicht, soweit gesetzlich zulässig, aus.

Die Aufhebung der Gewährleistung ist ungültig für Mängel, welche die Verkaufspartei der Kaufspartei arglistig verschweigt.

Die Parteien bestätigen, über die Bedeutung und Tragweite dieser Vereinbarung von der Urkundsperson aufgeklärt worden zu sein.
Normalerweise ist der Zustand / Zeitwert der Wohnung im Kaufpreis enthalten. Der Käufer hat die Wohnung im abgenutzen Zustand gekauft.

Anders ist es wenn du die Mängel "arglistig" versteckt und verschwiegen hast, oder im Kaufvertrag etwas anderes abgemacht wurde.

 
 All das aufgezählte sind übliche Abnutzungen und haben auf dem Verkaufspreis keinen Einfluss.

Denn auch ein Gebäude was 2 Jahre alt ist, ist bereits eine Gebrauchsimmobilie.

Der Verkäufer der Wohnung kann ja auch nicht den gleichen Preis nehmen denen er für die gleiche Wohnung vor 2 Jahren bezahlt hatte.

Also sind da schon Abschläge gemacht worden.

 
 All das aufgezählte sind übliche Abnutzungen und haben auf dem Verkaufspreis keinen Einfluss.

Denn auch ein Gebäude was 2 Jahre alt ist, ist bereits eine Gebrauchsimmobilie.

Der Verkäufer der Wohnung kann ja auch nicht den gleichen Preis nehmen denen er für die gleiche Wohnung vor 2 Jahren bezahlt hatte.

Also sind da schon Abschläge gemacht worden.
Natürlich kann er den gleichen oder auch einen höheren Preis nehmen. Der Preis ist immer Verhandlungssache. Es geht ja nur drum, ob die "Mängel" behoben werden müssen.

 

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