Ich wäre jetzt vom Gegenteil ausgegangen. Nämlich dass jemand aus der Immobilie "aussteigen" kann. Stell dir vor, derjenige wird betrieben, aber die Immobilie soll nicht verkauft werden können.
Bei Erben das selbe. Du kannst eine Erbteilung verlangen und müsstest dann ausbezahlt werden. Wird man sich nicht einig, kann das natürlich eine langwierige Sache werden, aber generell solltest derjenige im Recht sein, der das Geld haben will. (Dinge wie Nutzniessung etc mal ausgeklammert)