Vermessung veränderter Bauten - Kosten?

klopfenmoser

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Liebe Forumsgemeine,

nun wohnen wir schon über 2 Jahre in unserem Häuschen und die Abzocke geht weiter. Wir haben nun gedacht, dass endlich alles bezahlt ist und nun flattert uns eine Vorankündigung ins Haus, dass unsere Parzelle noch vermessen werden muss und fehlende Grenzzeichen gesetzt werden sollen.

Es wird auch erwähnt, dass die Kosten für diese Aktion zu Lasten des Grundeigentümers anfallen werden:mad:

Meine Fragen dazu:

- wir haben das Land von der Gemeinde gekauft, welche diese Parzellen eingezont hat. Damals wurde sicher schon eine Vermessung durchgeführt, warum braucht es diese erneut?

- Falls die Vermessungspunkte (ich nehme an, dass es sich dabei um die Grenzsteine handelt) neu gesetzt werden müssen, betrifft dies ja auch unsere Nachbarn. Müssen sich diese an den Kosten beteiligen? (ich habe keine bestehenden Grenzpunkte finden können, obwohl die Nachbarsparzellen schon über 30 Jahre bestehen).

- Auf welche rechtlichen Grundlagen stütz sich diese (für mich unverständliche)Aktion?

- habe ich eine Chance, mich dagegen zu wehren?

- Die von Euch, welche das schon hinter sich haben, mit welchen Kosten wurdet ihr konfrontiert?

besten Dank für Eure Antworten und Meinungen.

LG Klopfenmoser

 
Hallo IBO,

mir geht es nicht darum, dass sich die Grösse nach einem endgültigen Vermessen ändern könnte, sondern darum, dass die Gemeinde (Verkäufer) beim Umzonen die Parzelle bereits vermessen musste und diese Arbeit sicher schon mal bezahlt wurde. Ich finde es einfach einen Witz und willkürliche Gebührenproduktion, wenn dies jetzt nochmals wiederholt und erneut bezahlt werden muss. In unserem Kaufvertrag für das Bauland steht bei der QM Angabe nichts von ca. sondern ein genauer Wert. Ebenfalls steht da nichts von endgültiger Vermessung NACH dem Bau etc.

Wie haben das Andere erlebt?

LG, Klopfenmoser

Hallo klopfenmoser,

Es ist bei uns genau derselbe!

Lese sorgfältig dein Kaufvertrag, wo du mögliche weise mit einer Notar Begleitung unterschrieben hast.

Es sollte eigentlich drin stehen, dass der Parzellengrösse erst nach der Gebäudeaufnahme (für Grundbuch) festgelegt wird.

Es hätte auch umgekehrt sein können, d.h. wenn Parzelle klein wäre dann hättest du Geld zurückbekommen.

Ibo
 
Hallo Klopfenmoser,

ich denke schon, dass dies zusätzlich kommt. Wäre bei uns ebenfalls so.

Der Bauherr ist verpflichtet, dass "SEIN NEUES HAUS", so wie es gebaut wurde, auch eingemessen und in die behördlichen Katasterpläne eingezeichnet wird. Dieser "Akt", inkl. einem neuen Situationsplan (ist bei uns so) erhält dann der Bauherr nebst Rechnung.

Die Grenzsteine werden oft während der Bauzeit noch nicht "echt" gesetzt, da diese meist beim bauen der Straßen/Häuser u.s.w. wieder verschoben oder umgedrückt werden würden. Trotzdem sind die Grundstücke vorab ausgemessen worden um die Größe und die Lage zu bestimmen, aber wie gesagt, meist nicht mit den späteren Grenzsteinen/Grenzpunkten.

Gruß vom Pfälzer

 

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