Veröffentlichen von Grundrissen - Geistiges Eigentum des Architekten...

Amanfang

Donator
15. Juli 2009
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Hallo zäme

Ich war schon länger nicht mehr hier, jedenfalls nicht zum mitschreiben. Wir haben im August unser zweites Kind bekommen und da blieb manches auf der Strecke.

Nun aber zurück und das mit einer Frage:

Immer mal wieder stellen Forenmitglieder ihre Grundrisse ein und lassen die von anderen Usern anschauen.

Ich finde das sehr spannend und hilfreich.

Wenn man die selber entworfen hat oder ein Konzepthaus hat, kein Ding.

Ich überlege mir nur gerade, wie das ist: der Entwurf ist ja quasi geistiges Eigentum des Architekten. Theoretisch kann dann ja jeder (oder nur angemeldete User) die Pläne abkupfern und ich würde verstehen, wenn das den Architekten mehr als ärgert.

Habt ihr eure Architekten um Erlaubnis gebeten, die Grundrisse im Netz zu veröffentlichen?

Wir möchten das eigentlich auch gerne machen, wissen aber nicht so recht, ob wir das einfach so dürfen.

Werden ihn wohl einfach drauf ansprechen...

Liebe Grüsse

 
Hallo Amanfang

Die Bedenken sind berechtigt. Es gibt ein Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht, kurz URG. In den Normen SIA ist das auch geregelt; Pläne und dgl. dürfen nur mit Einverständnis des Architekten oder Urhebers veröffentlicht werden und auf Verlangen auch nur mit dessen Namensnennung. Im Übrigen gilt, dass die Arbeitsergebnisse nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Im Klartext heisst dass; Ein baubewilligtes Projekt (hat seine Bestimmung erreicht, resp. den vereinbarten Zweck), kann nicht einfach mit einem Anderen realisiert werden. Es sei den der Urheber gibt sein ok.

Mex

 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin kein Rechtsanwalt und kenne mich daher auch nicht aus.

Aber ich denke, wenn ich einen Architekten bezahle, der mir ein Haus baut und die Pläne extra für mich ausgearbeitet hat, so habe ich ihn für die Arbeit bezahlt. D.h. die Pläne gehören mir und nicht dem Architekten.

Das gleiche gilt doch auch z.B. für einen Forscher der ein Medikament herstellt. Er wurde für seine Forschung bezahlt, also gehört das Ergebnis der Firma.

Anders sieht es aus, wenn der Architekt einen Plan zur Schublade rausnimmt und auf die Befürfnisse der Bauherren anpasst.

Oder sehe ich das völlig falsch ? /emoticons/default_confused.png

Gruss

Ritchie

 
Hi Ritchi

So ist es nicht. Mit der Bezahlung der Arbiet des Architekten, bezahlst Du die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck. Die Urheberrechte verbleiben allerdings auf Lebzeit beim Urheber resp. hier beim Architekten. Die Urheberrechte können aber abgetreten und käuflich erworben werden, sozusagen wie ein Patent. In der Pharmabranche werden beim Anstellungsvertrag bereits entsprechende Klausel festgelegt. In der freien Marktwirtschft gilt das URG.

Mex

 

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