Verpfändung Lebensversicherung

Jeraldo

Mitglied
23. Feb. 2011
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Hallo Zusammen

Ich habe eine Frage betreffend der Verpfändung einer Lebensversicherung:

Meine Ehefrau und Ich haben eine Lebensversicherung (reine Versicherung, ohne Sparen) abgeschlossen, welche einen Betrag bei Todesfall eines Partners einen gewissen Betrag auf einmal ausbezahlt bzw. eine jährliche Rente ausbezahlt, falls jemand durch einen Unfall Arbeitsunfähig sein sollte.

Kann die Lebensversicherung verpfändet werden, damit keine 2. Hypothek (zu schlechteren Konditionen) aufgenommen werden muss? Und wie wird das gerechnet? Wenn z.B. bei Todesfall CHF 300'000.- ausbezahlt wird, kann dann 300'000.- verpfändet werden und somit dieser Betrag zusätzlich als 1. Hypothek aufgenommen werden anstatt als 2. Hypothek?

Bereits jetzt vielen Dank für die Antworten.

Grüsse

Jeraldo

 
Hallo Jeraldo

Die Kurzantwort: Nein, diese Versicherung wirst du nicht verpfänden können, um keine 2. Hypothek aufnehmen zu müssen.

Die längere Version: Deine Versicherung ist eine reine Risikoversicherung und deckt nur das Todesfallrisiko sowie eine Erwerbsunfähigkeitsrente ab und hat somit aktuell auch keinen Wert, da du nur eine Risikoprämie bezahlst. Wenn du die Versicherung heute auflöst, dann kriegst du nichts raus und fertig.

Verpfändet werden können nur Lebensversicherungen, d.h. Versicherungen mit Sparanteil, weil die im Laufe der Zeit durch die geleisteten Spareinlagen einen Rückkaufswert aufweisen, zu dem sie während der Laufzeit aufgelöst werden könnten. Das wäre dann auch der Wert, den die Bank als zu verpfändenden Betrag anrechnen würde.

Gruss, Dani

 

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