Verpfändung Lebensversicherung

Ivan76

Mitglied
11. Feb. 2011
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Hallo zusammen

Vielleicht hat jemand von euch eine Erklärung Betreff Bank Vorgehen:

Ich werde in naher Zukunft eine Maisonette Wohnung kaufen. Ich muss CHF 20'000.- von meiner PK verpfänden, damit ich auf die 20% EK komme. Der Rest werde ich aus meinem EK

erbringen.

Die Bank hat auch eine Lebensverischerung in der Höhe von CHF 20'000.- verlangt, damit auch diese verpfändet wird.

Meine Frage ist wieso die Bank zusätzlich eine Lebensversicherung in der Höhe von CHF 20'000.- verlangt?

In ein Todesfall sollte doch die Bank trotzallem auf die 20'000.- von der PK Zugriff haben oder nicht?

Wieso geht die Bank so vor?

Ev. hat jemand von euch eine Idee oder das nötige Wissen.

Danke im Voraus.

Freundlicher Gruss

Ivan76

 
Wieso geht die Bank so vor?
Gehe mal davon aus, dass man von der Bank nichts umsonst bekommt. Weil die PK-Einlagen unsicher sind (der Umwandlungssatz kann geändert werden, das Guthaben wird bei Todesfall des Berechtigten hinfällig, Deckung der PK hängt von der Grosswetterlage an den Börsen ab, usw.) wollen die eben eine weitere Sicherheit.Wenn Du pünktlich die Hypo bedienst, passiert weiter nichts.

Statt eine unsicheres PK-Guthaben zu halten und der Bank Zinsen für Geld zu bezahlen, das du eigentlich hättest, aber das anderswo blockiert ist, wäre zu überprüfen, ob man nicht das Geld aus der PK abziehen und direkt als echtes Ek einsetzen soll. Lieber den Spatz in der Hand als etwas auf dem Dach, wovon man nicht richtig weiss, ob es eine Taube ist oder nicht.

 
Hoi Ivan

Ich finde die Auflage eine Lebensversicherung in der höhe des verpfändeten PK-Guthabens etwas speziell.

Usanz ist eigentlich, dass vorbezogene PK-Gelder mit einer gleich hohen Lebensversicherung abgedeckt werden.

Es steht die Absicherung deiner Familie im Vordergrund -> dass diese allenfalls das Haus nach deinem Tode behalten können. Somit wäre es sicher sinnvoller, die Gesamtsituation im Falle deines Todes zu prüfen (zu erwartende Renten). Alsdann prüfen, wie viel die maximale Hypothek welche die Witwe oder der Witwer noch tragen könnte sein darf und die Höhe des Todesfallkapitals so entsprechend festzulegen, dass die Hypothek mit dem ausbezahlten Kapital bis auf dieses Maximum amortisiert werden kann.

Puh was für ein Satz, ist schon spät, aber alles in allem sind die wichtigsten Punkte erwähnt :)

 
Hallo Ivan

Im Todesfall hat die Bank keinen Zugriff auf deine PK, dann treten die normalen Leistungen gemäss PK-Reglement in Kraft.

Um nun verstehen zu können, wieso die Bank diese Lebensversicherung verlangt, müsste man die genauen Umstände und Details kennen, ohne kann man das schlichtwegs nicht beurteilen, da jede Finanzierung individuell ist.

Der/die einzige von dem du diese Auskunft also erhalten kannst, ist dein/e Banker/in.

Gruss, Dani

 
Wir haben freiwillig eine Todesfallversicherung in der Höhe der 2. Hypothek abgeschlossen. Überlegung dafür war, dass wenn meine Frau oder ich sterben und die Bank allenfalls infolge Wegfall eines Einkommens mehr Sicherheiten verlangt, der überlebende Partner dieses Kapital problemlos vorlegen kann. So eine Todesfallversicherung auf zwei Leben kostet (je nach Alter und Laufzeit) nicht die Welt und bietet doch eine gewisse Sicherheit.

 
Hallo Emil

ist bei uns genauso - eine Risikolebensversicherung in Höhe der 2. Hypo, was auch dem verpfändeten Betrag der PK entspricht. der Punkt ist der, dass im Erlebnisfall der/die Hinterbliebene die 2. Hypo sofort zurückbezahlen kann und die PK-Verpfändung nicht verwertet werden muss (Reduktion Witwen- und Waisenrenten). Klingt für mich einleuchtend.

 
Hallo Emil

ist bei uns genauso - eine Risikolebensversicherung in Höhe der 2. Hypo, was auch dem verpfändeten Betrag der PK entspricht. der Punkt ist der, dass im Erlebnisfall der/die Hinterbliebene die 2. Hypo sofort zurückbezahlen kann und die PK-Verpfändung nicht verwertet werden muss (Reduktion Witwen- und Waisenrenten). Klingt für mich einleuchtend.
Hallo booker

Ob die Leistungen bei PK-Verwertung reduziert werden hängt vom jeweiligen PK-Reglement ab. Bei unserer Firmen-PK gibt es weder bei Rückzug des Freizügigkeitkapital noch sonst wegen eine Reduktion der Hinterbliebenenrente. Deine PK kann Dir per Stichtag (bsp 01. Dezember 2012) einen aktuellen Auszug Deiner Leistungen machen und dazu noch eine Projektion, wenn Du nun zu gleichem Datum Deine Freizügigkeitsleistung beziehen würdest. Dann siehst Du auf letzterem Auszug, ob sich die erwähnten Leistungen reduzieren und um wieviel in Franken genau.

Grüsse

Tom3425

 
Hallo Tom

Ihr scheint ja eine grosszügige, solide PK zu haben. Bei mir würde der Vorbezug eben ziemlich was ausmachen in Sachen Rentenleistunge. Aber eigentlich auch klar, denn die PK hat weniger Kapital in der Kasse zum Arbeiten.

 

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