Verpfändung PK/Absicherung durch Risiko-Lebensversicherung

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06. Juli 2006
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Kopie aus dem alten Forum....

booker hat am 02.07.2006 08:41 folgendes geschrieben:
Hallo

Mittlerweile liegt ein ganzer Stapel Papier auf dem Tisch. Zunächst die definitiven Finanzierungsofferten über den Baukredit sowie den Hypothekarkredit der Bank.

Da wir mein Pensionskassenkapital verpfänden müssen als Sicherheit für die 2. Hypothek, auch der Pfandvertrag.

Die bank empfahl mir zur Absicherung der Famillie eine Risiko-Lebensversicherung abzuschliessen, was ja eigentlich sicher vernünftig ist. Nur ist diese Lebensversicherung jetzt auch als Sicherheit für die Bank im Pfandvertrag aufgeführt und das ist ja sicher zuviel des Guten.

Hat hier jemand die PK verpfändet und eine Lebensversicherung abgeschlossen ? Wie wurde dies bei Euch gehandhabt ?

TimTaylor hat am 02.07.2006 09:33 folgendes geschrieben:
@booker

Hast du denn zu wenig Freizügigkeitskapital auf deiner PK, so dass die 2. Hypo nicht gedeckt wäre durch diese Summe?

Oder dient die Lebensversicherung der Amortisation? Denn dann wäre es ebenfalls klar dass auch diese aufgeführt würde.

Liebe Grüsse TimTaylor

booker hat am 02.07.2006 11:16 folgendes geschrieben:
Hallo Tim taylor

nein ich habe genügend Kapital auf der 2. Säule als freizügigkeitsleistung und dieses wird zu 85% angerechnet.

Die Lebensversicherung ist eine reine Risiko-Lebensversicherung sprich ohne Auszahlung im Erlebnisfall. Deswegen auch günstige Prämie.

Till hat am 02.07.2006 15:44 folgendes geschrieben:
Hallo

ich finde das eigentlich sinnvoll. Es geht ja schlussendlich darum, dass deine Familie nach deinem eventuellen Ausscheiden als Versoger in eurem Haus bleiben kann. Dies wäre bei verbleibender 'hoher' Belastung der Liegenschaft eher nur unter finanziellen Einbussen oder eben gar nicht mehr möglich.

Die Bank hat ihre Sicherheit, sonst würde sie euch keine Hypothek anbieten. Die Risiko-Versicherung dient einzig als Kapitalersatz. Achte noch darauf, dass die Invalidität ebenso eingeschlossen ist.

Gruss

Till

TimTaylor hat am 02.07.2006 21:29 folgendes geschrieben:
@Till

Als Sicherheit für einen frühen Tod ist dies sicherlich sinnvoll eine Lebensversicherung.

Was aber für mich unlogisch ist, dass die 2.Hypo bereits durch die Verpändung der Pensionskasse abgedeckt ist, denn normalerweise sollte man die PK nicht verpfänden bei genügend Eigenkapital, da bereits die Forderung der Bank mit den 20% erfüllt ist.

Die 2.Hypo würde ich dann mit einer Lebensversicherung absichern und somit würde die Belastung bei allfälligem Ableben des Ernährers nur noch die 1. Hypo ausmachen und diese ist dann absolut tragbar für den Rest der Familie im Normalfall.

Also PK nicht verpfänden und Lebensversicherung als Amortisation einsetzen. Besserer Abzug steuerlich.

Liebe Grüsse TimTaylor

booker hat am 02.07.2006 22:35 folgendes geschrieben:
Hallo

Wir haben eben nicht die 20% Eigenkapital und ich muss die gegenwärtige Austrittsleistung der PK verpfänden als Sicherheit für die 2. Hypo.

Die Lebensversicherung ist eigentlich als Sicherheit für meine Famillie gedacht falls mir was passieren sollte, damit eben dieser Betrag der PK zurückbezahlt werden kann, damit meine Famillie die volle Rente kriegt.

mein Problem ist nun aber dass die bank nebst der PK Austrittsleistung auch die Lebensversicherung als Sicherheit will. Und das ist wohl zuvield es Guten.


TimTaylor hat am 02.07.2006 23:33 folgendes geschrieben:
@booker

Ok jetzt begreife ich.

Du hast also nich die 20% Eigenkapital und verpfändest die PK damit du die 20% erreichst.

Dann hat Till mit seinem Posting absolut recht.

Liebe Grüsse TimTaylor

Till hat am 04.07.2006 07:16 folgendes geschrieben:
Hallo

ich möchte noch was anführen. Aus meiner täglichen Praxis ( Treuhänder / Immobilienverwaltung ) stelle ich fest, dass Banken oft nicht genug an Sicherheiten kriegen können. Was offiziell mit 20% EK angeschrieben ist, wird im Detail gerne : ja wir hätten dann gerne zusätzlich noch ........ usw, insbesondere wenn die Finanzierung nicht ganz im grünen Bereich liegt.

In deinem Falle macht dies trotz zusätzlicher Kosten der Risikoprämie sicher Sinn.

Gruss

Till

Gartenzwerg hat am 04.07.2006 12:21 folgendes geschrieben:
Also wir können die 20 % selber finanzieren, trotzdem schliesse ich zusätzlich auch eine (weitere) Risiko-Versicherung ab. Grund ist auch, dass ich mit diesem Geld gleich amortisieren werde, um die monatliche Belastung zu reduzieren, sollte meinem Mann was zustossen.

Die Bank möchte diese Police auch verpfänden. Habe aber noch nicht zugesagt, da wir ja 20 % EK haben.

zio hat am 04.07.2006 17:14 folgendes geschrieben:
Also ich persönlich finde 20% Eigenkapital zu wenig. Das Haus kann sicherlich (im Moment) getragen werden, aber was ist mit einer Hypozins verdopplung [16] , ist das Haus immer noch tragbar? Klar dass Festhypotheken abgeschlossen werden, aber diese Zeit ist auch mal um. Rechnet von Anfang an mit 5% Hypozins (wie die Banken auch rechnen), sonst kann es knapp werden! Dann sollte auch berechnet werden dass der Hypozins noch abgezahlt werden muss/sollte, die 2. Hypo muss man ja sowieso abzahlen und ist auch noch 1% mehr als die 1. Hypo.

Wir planen dass unser Haus spätestens bei unserer Pensionierung abgezahlt ist (oder noch das minimum an Hypozins, Steuertechnisch), es macht wenig Sinn nur die Hypothekzinsen zu zahlen und der eigentliche Betrag bleibt immer gleich.

Die 1% der der Bausumme sollte auch noch auf die Seite gelegt werden können

Ist eine abzahlung der Hypothek mit 5% Zins möglich, steht dem Hausbau nichts mehr im weg [23]

Ist nur meine Meinung [25]

zio

booker hat am 04.07.2006 22:00 folgendes geschrieben:
Hallo Zio

Klar hast Du recht - je mehr EK desto besser, nur leider haben wir eben nicht soviel und kriegen knapp 15% zusammen.

Wir haben festhypotheken und sind mal bis 2012 abgesichert, klar wenn sich die Zinsen verdoppeln würden wäre dann Sense. Das Risiko ist mir diurchaus klar.

Der Zinsnsatz der 2 Hypo ist gleich wie der 1. hypo, da ja mein PK-Kapital als Sicherheit dient.

Was meinst Du denn mit 1% der bausumme auf die Seite legen ? Für späteren Unterhalt und Reparaturen ?

zio hat am 04.07.2006 22:06 folgendes geschrieben:

genau! Strom, Wasser, Kaminfeger usw. sind dort auch enthalten. Einmal braucht das Haus ja ein neuer Anstrich oder sonstige reparaturen. Neue Möbel und und und....

Die 1% sind pro Jahr, macht also ca. 500.- sFr. pro Monat

zio


Gartenzwerg hat am 06.07.2006 06:41 folgendes geschrieben:
Zio, da hast du natürlich recht. Allerdings rechnen die Banken das ja auch so. Wenn du das Ganze mit 5 % NICHT tragen kannst, kriegst du gar keine Finanzierung (ist ja sicher auch vernünftig).

zio hat am 06.07.2006 17:09 folgendes geschrieben:
hallo Gartenzwerg,

ja das stimmt, aber wie ich oben schon erwähnt habe ist: Das eine Hypothek auch abgezahlt werden sollte. Nach der pensionierung bekommt man auch weniger Geld und da sollte man schauen dass die Hypothek möglichst tief (oder ganz abgezahlt) ist. Klar, es ist jedem selbst überlassen was Er tut und macht, ich sage nur eine Hypothek tragen und abzahlen sind 2 Paar Schuhe.

Die Banken rechnen nur aus was tragbar ist, nicht ob abgezahlt werden kann. Das ist für die Banken ein millionen Geschäft wenn jeder immer nur die Zinsen der Hypo bezahlt und die Hypothek immer gleich hoch bleibt.

zio
 
Gehört zur Tragbarkeitsrechnung nicht auch die Amortisation? Die Amortisation ist ja die eigentliche Abzahlung des Hauses!

 
Also soweit mir ist, wird die Amortisation bei der Tragbarkeitsrechnung berücksichtigt....

Grüssli leila

 
Hallo Bohne70

Doch-doch zur Tragbarkeitsrechnung kommt neben den Zinsen für die 1./2. Hypo die Amortisation (meist 20 Jahre oder bis zur Pensionierung) sowie die Nebenkosten (0.5-1%)

 
Eben doch. Damit wäre ja das Thema Abzahlung bis zur Pensionierung bei den meisten von uns erledigt! /emoticons/default_biggrin.png

 
Verstehe ich jetzt nicht ganz. Bis zur pensionierung das Haus auf Null abgezahlt /emoticons/default_confused.png

zio

 
Hallo

Bis zur pensionierung das Haus auf Null abgezahlt
dies wäre dann steuerlich nicht die allerbeste Lösung. Wer damit schuldlos glücklich ist, dem soll man es nicht verwehren. Ich schaffe sowas bis zur Pension wohl nicht mehr:eek: .

Gruss

Till

 
ich habe mir gedacht dass diese Antwort kommt /emoticons/default_biggrin.png , dann lassen wir den mindestbetrag an einer Hypothek stehen.

zio

 
Ist doch eher so, dass mindestens die 2. Hypo bis zur Pensionierung abbezahlt werden muss. Also gerade auf 0 würde ich nicht amortisieren, könnte ich ja auch gar nicht /emoticons/default_biggrin.png .

 
Hallo miteinander

ich habe da noch eine Frage und hoffe jemand kann mich da aufklären.

Wenn ich meine pensionskassengelder anstatt herausnehme nun verpfände, gilt dan dieser Betrag auch als Eigenkapital?

Was Spricht für oder gegen eine Verpfändung

Danke für eine Kurze antwort.

 
Es zählt zum EK, aber soviel ich weiss nicht zu 100 %. Verpfänden ist sicher besser als das Geld herausnehmen - beim Herausnehmen muss der Versicherungsschutz anderweitig als Risikoversicherung wieder aufgebaut werden - und zum andern nicht vergessen, das Geld zurückzuzahlen, denn irgendwann wird jeder mal pensioniert und allein mit der AHV kann man einfach kaum existieren /emoticons/default_sad.png

 
ich habe da noch eine Frage und hoffe jemand kann mich da aufklären.

Wenn ich meine pensionskassengelder anstatt herausnehme nun verpfände, gilt dan dieser Betrag auch als Eigenkapital?

Was Spricht für oder gegen eine Verpfändung
Hallo Bepa

Adschach hat einen Nachteil bereits genannt, nämlich eventuell reduzierte Leistungen bei Todesfall/Invalidität und ein tieferes Kapital per Pensionierung.

Grundsätzlich unterscheidet aber die Bank im Regelfall nicht, d.h. du kannst die PK auch verpfänden, meines Wissens ist die Usanz dass du mind. 5% Eigenkapital in Cash haben solltest.

Wenn du verpfändest ist aber natürlich der Kredit höher, d.h. es fallen mehr Zinsen an, welche aber auch bei den Steuern wiederum abzugsfähig sind (aber auf die Tragbarkeit schlagen).

Ich erlaube mir noch auf den Artikel zu verweisen welcher sich mit dieser Thematik beschäftigt. Vielleicht hats dort noch 1-2 interessante Punkte drin. Ebenso findest du bei der UBS eine tabellarische Darstellung der Vor- und Nachteile.

Meine Erfahrungswerte sind aber, dass die grössere Teil eher verpfändet als bezieht.

Kleines und unschönes Detail am Rande, im Falle einer Scheidung, Mann bezieht PK für Familienwohnung, Ehepaar trennt sich, Mann zieht in eine Mietwohnung. Offiziell müsste dann das Kapital zurückbezahlt werden da der Eigentümer das Objekt nicht mehr selbstbewohnt.

grüsse

 
Hallo

Die meisten Banken rechnen das verpfändete PK Kapital zu etwa 85% an, die restlichen 15% sind die Kosten um im Extremfall alles freizulösen und zu verwerten.

Es wurde ja sonst schon alles gesagt, ein weiterer Unterschied ist noch das Du beim Verpfänden im Gegensatz zum Vorbezug keine Steuern für dieses Kapital zahlen musst. Zwar nur ein reduzierter Zinssatz, aber je nach Betrag halt auch wieder ein paar Tausende.

Gegend en Vorbezug spricht meines Erachtens aber vorallem die sinkende Versicherungsdeckung/Rente für Deine Famillie, sollte Dir was zustossen.

 
Wichtig Abklären.

Wir haben einen Vorbezug gemacht, aber wirklich nach div Abklärungen. Mein Mann hat eine sehr gute PK, dh auch bei Todesfall ect , ist eine Gewährleistung von 100%.

Ist leider nicht bei allen PKs so.

Dennoch, man muss auch Wissen, dass beim Erreichten Alter dieses Geld fehlen wird, dh man sollte dann einfach Vorsorgen.

Wir haben zb ein Sparen A 3 Konto und Zusätzlich legen wir pro Monat CHF 300.00 auf ein Konto, damit wir dann im Pensionsalter, diese Brücke machen können.

Ich war eigentlich auch immer gegen ein Vorbezug, der PK, aber ich sagte mir dann auch. Jetzt können wir das Geld brauchen, was ist dann in 25-30 Jahren, ist das Geld dann überhaupt noch Vorhanden!

 
Gegend en Vorbezug spricht meines Erachtens aber vorallem die sinkende Versicherungsdeckung/Rente für Deine Famillie, sollte Dir was zustossen.
Hier würde ich grundsätzlich noch prüfen ob es nicht sinnvoll ist eine zusätzliche Todesfallpolice abzuschliessen, z.B. im Rahmen der zweiten Hypothek, ggf. kannst du auch beim Arbeitgeber die Deckung bei Todesfall erhöhen. Kostet nicht die Welt aber kann evt. vermeiden dass dann auch noch dass Haus verkauft werden müsste weils nicht mehr tragbar ist.

 
In dem Moment wo PK Geld verpfändet oder vorbezogen wird, wird jede vernünftige Bank eine Todesfallpolice als Sicherheit verlangen und die Police bei sich verwahren.

Bei uns war es damals bei der BLKB so, nun brauchten wir die PK nicht mehr, sondern haben das in 10 Jahren angesparte 3. Säule Kapital direkt als EK investiert.

 
Bei der Pensionskasse besteht ja die Möglichkeit zur Einzahlung von Freizügigkeitsleistung oder auch einen Einkauf zu tätigen. Wenn man dies tut, gibt es dann die Klausel, dass das Geld für Wohneigentum innerhalb 3 Jahren nicht bezogen werden kann.

Wie sieht es denn bei einer Verpfändung aus? Gilt da die selbe Frist:103:

Liebe Grüsse

Jeany

 
Hallo

Gegend en Vorbezug spricht meines Erachtens aber vorallem die sinkende Versicherungsdeckung/Rente für Deine Famillie, sollte Dir was zustossen.
Ich habe mich bei meiner Pensionskasse informiert, welche Auswirkungen ein Vorbezug auf die Leistungen hat. Mir wurde mitgeteilt, dass "nur" das angesparte Altersguthaben (und damit natürlich meine Rente nach der Pensionierung) reduziert wird, jedoch nicht die versicherten Leistungen wie Invaliden-/Waisenrenten.

Ist es üblich, dass ein Vorbezug keinen Einfluss auf die versicherten Leistungen bei Invalidität oder Todesfall hat oder habe ich einfach Glück und eine gute Pensionskasse?

 
Ich habe mich bei meiner Pensionskasse informiert, welche Auswirkungen ein Vorbezug auf die Leistungen hat. Mir wurde mitgeteilt, dass "nur" das angesparte Altersguthaben (und damit natürlich meine Rente nach der Pensionierung) reduziert wird, jedoch nicht die versicherten Leistungen wie Invaliden-/Waisenrenten.

Ist es üblich, dass ein Vorbezug keinen Einfluss auf die versicherten Leistungen bei Invalidität oder Todesfall hat oder habe ich einfach Glück und eine gute Pensionskasse?
Du hast Glück. Das ist von PK zu PK verschieden.

Martin

 
Hallo,

das ist echt von Versicherung zu Versicherung verschieden. Da hattest Du echt mehr als nur Glück. Ich bin mit meiner Versicherung aber auch ziemlich zufrieden Die    -Versicherungswerbung entfernt- würde mir zB nicht in den Sinn kommen gg : )

Grüße

Bernd

 
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