Verpfändungsvertrag

dumberlin

Mitglied
08. Sep. 2010
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Hallo zusammen,

Ich weiss, ich habe viele Fragen.... Wer weiss, vielleicht arbeite ich dann doch bals als Immobilienhai :-)

In unserem Vertrag mit der Bank über die Verpfändung von Vorsorgeguthaben und Ansprüchen aus Versicherungen steht folgender Artikel drin.

Der Verpfänder verpfändet hiermit der Bank

- Seine sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Vorsorgeleistungen und den Betrag bis zur Höhe seiner Freizügigkeitsleistung nach Art. 331d Obligationenrecht gegenüber der Personalvorgestiftung gemäss Bestätigung der Vorsorgeinerichtung vom <Datum>

- Sein jeweiliges Guthaben auf dem Sapren 3A Konto der Bank X

ich dachte bis jetzt, dass ich den festen Betrag zu einem Zeitpunkt X verpfände und nicht den ( natürlich höheren ) Betrag der dann zu einem Zeitpunkt Y in der Versicherung, resp. auf dem Säule 3A konto sein wird.

Ist dieser Wortlaut standard, oder habe ich mir da einen Quatsch andrehen lassen ?

Vielen Dank und Gruss

Dumberlin

 
So viel ich weiss, ist es mindestens bei der zweiten Säule möglich, auch nur einen bestimmten Betrag zu verpfänden. Das die Bank daran nicht unbedingt Interesse hat ist klar, allenfalls besteht Verhandlungsspielraum. Falls über die Säule 3a indirekt amortisiert wird, liegt es in der Natur der Sache, dass auch das künftige Guthaben verpfändet wird.

 
OK. Das mit der 3. Säule ist mir soweit klar. Wir wollen indirekt darüber ammortisieren.

Bleibt für mich die Frage für welchen Betrag wir mit der Verpfändung überhaupt haften. Bis dato war ich der Meinung, dass die Verpfändung quasi die Versicherung ist, falls die zu ammortisierende Summe nicht bezahlt werden kann. Also der Unterschied zwischen der Gesamtbelehnung und der 1. Hypothek ?

Gruss

Dumberlin

 
Grundsätzlich haftest du ja für die ganze Hypothek. In der Regel wird halt nur auf 65% des Wertes amortisiert. Wenn bei einem Verkauf des Hauses der Erlös nicht ausreichen würde um sämtliche Hypotheken zu tilgen, dann haftest du ja mit deinem ganzen Vermögen und zukünftigen Einkommen bis auf das Existenzminimum. Die Sicherheit für die Bank bei verpfändeten Vorsorgeguthaben besteht darin, das du diese Gelder nicht einfach verjubeln könntest wie das restliche Privatvermögen. Ist etwas krass formuliert, in der Regel wird ja der Verkaufserlös des Hauses ausreichen. Ich finde, die Banken verdienen hier sehr leichtes Geld.

 
Das ist klar, ich gehe jetzt mal frech davon aus, dass ich die Hypozinsen immer bezahlen kann. Der Fall mit dem Verkauf ist als Worstcase natürlich immer eine mögliche Lösung.

Danke für die Antworten Lae07

Gruss

Dumberlin

 

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