Hallo Zusammen
Unser Bezugstermin verschiebt sich vom 01.04.2009 auf noch unbestimmte Zeit. Wie ist das rechtlich, kann ich vom GU Kosten einfordern und wenn ja in welcher höhe?
Zweitens, der Unterlagsboden hatte nur knapp fünf Wochen zum austrocknen, eine Faustregel sagt aber pro cm eine Woche, die Luftfeuchtigkeit ist nun auch über 2 %. Der Plattenleger weigerte sich den Parkett (höchs. 1,5 %) zu verlegen. Der GU fügte nun eine Dammsperre ein und meint das Problem sei damit gelöst. Wir glauben aber, dass spätere Schäden somit vorprogramiert sind und fragen uns wie das rechtlich aussieht?
Besten Dank für Eure Informationen!
Unser Bezugstermin verschiebt sich vom 01.04.2009 auf noch unbestimmte Zeit. Wie ist das rechtlich, kann ich vom GU Kosten einfordern und wenn ja in welcher höhe?
Zweitens, der Unterlagsboden hatte nur knapp fünf Wochen zum austrocknen, eine Faustregel sagt aber pro cm eine Woche, die Luftfeuchtigkeit ist nun auch über 2 %. Der Plattenleger weigerte sich den Parkett (höchs. 1,5 %) zu verlegen. Der GU fügte nun eine Dammsperre ein und meint das Problem sei damit gelöst. Wir glauben aber, dass spätere Schäden somit vorprogramiert sind und fragen uns wie das rechtlich aussieht?
Besten Dank für Eure Informationen!