Verschiebung des Bezugstermin

guido

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29. März 2009
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Hallo Zusammen

Unser Bezugstermin verschiebt sich vom 01.04.2009 auf noch unbestimmte Zeit. Wie ist das rechtlich, kann ich vom GU Kosten einfordern und wenn ja in welcher höhe?

Zweitens, der Unterlagsboden hatte nur knapp fünf Wochen zum austrocknen, eine Faustregel sagt aber pro cm eine Woche, die Luftfeuchtigkeit ist nun auch über 2 %. Der Plattenleger weigerte sich den Parkett (höchs. 1,5 %) zu verlegen. Der GU fügte nun eine Dammsperre ein und meint das Problem sei damit gelöst. Wir glauben aber, dass spätere Schäden somit vorprogramiert sind und fragen uns wie das rechtlich aussieht?

Besten Dank für Eure Informationen!

 
Hallo

Was habt Ihr denn im Gu Vertrag darüber stehen ?

In der Praxis dürfte es bei Bauverzögerungen ja in beidseitigem Interesse sein den Termin zu verlegen. So hat der GU mehr zeit die arbeiten zu verrichten (ohne zu pfuschen) und alles kann schön austrocknen.

Wir hatten uns mit dem GU auf einen späteren Einzugstermin geeinigt und er übernahm einfach 50% der Miete für diese Zeit. Gemäss Vertrag hätte er die Kosten voll übernehmen müssen, im Extremfall Hotel für uns sowie Möbeleinlagerung. Dann hätte er aber sicher Express alles auf Termin erledigt und wir hätten später allerhand Probleme mit Feuchtigkeit etc. gehabt.

 
Wir haben nur im Vertrag, dass der GU uns vier Monate vor dem Bezug den Termin bekannt geben muss. Eigentlich hätten wir per 01.02.2009 den Einzug gehabt, der GU informierte uns wie im Vertrag vier Monate im Voraus über die zwei monatige Verzögerung auf den 01.04.2009. Jetzt ist das Haus aber nicht bezugsbereit per 01.04.2009. Von anderen Kosten steht eben nichts drinn? Gibt es kein Gesetz bezüglich nicht einhalten der Termine? Wir haben unser Miethaus per 31.03.2009 also Heute gekündigt und müssen am kommenden Samstag raus!/emoticons/default_mad.png

 
verstehe ich das richtig, dass ihr jetzt schriftlich habt, dass der Einzugstermin der 1.04. ist? Aber es wurde keine Vereinbarung getroffen was passiert (bzw. wer bezahlt), wenn der Termin nicht eingehalten wird?

Gut ist, dass ihr schlussendlich einen definitiven Termin eingetragen habt. Schlecht wiederum ist, dass die Konsequenzen nicht vereinbart wurden, falls der Termin nicht eingehalten wird.

Jetzt heisst es verhandeln und vor allem Druck auf den GU machen. Vor Gericht würdet ihr wahrscheinlich recht bekommen und einen Grossteil Eurer Kosten würden bezahlt, aber bis das soweit ist dauert es Monate wenn nicht gar Jahre...

Der elegantere Weg wäre, sich eben mit dem GU zu einigen. Dass er alle oder zu mindest den grössten Teil der Kosten übernimmt.

Ich würde empfehlen, dass der GU mal einen Vorschlag machen soll, wie er sich das vorstellt. Denn schlussendlich habt ihr ja bald Probleme und ungeplante Ausgaben...

 
Ja, wir haben den Einzugstermin schriftlich per 01.04.2009! Der Plattenleger wollte nun eben den Boden nicht reinmachen, da die Luftfeuchtigkeit eben über 1,5 % liegt und ich glaube, dass wir mit der Dammsperre eine Qualitätseinbusse haben könnten.

 
Hallo zusammen

Ich bin dabei, eine Wohnung zu kaufen und will das oben beschriebene Problem vermeiden.

Wie ich das sehe, ist der Eigentumsübertragung im Vertragsentwurf genau festgehalten. Der Bezugstermin wird 4 Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt. Wenn der Termin nicht eingehalten wird, sind die Folgen festgelegt. Aber hier beginnt für mich das Problem.

Erfolgt die Eigentumsübertragung durch mein Verschulden verspätet, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten (und mir alle dadurch verursachten Kosten in Rechnung stellen) oder mich zu einer Busse von ca. 700 Fr./Woche verpflichten (gerechnet ab 1. Tag).

Ist aber der Verkäufer schuld am Verzug erhalte ich ca. 450 Fr./Woche ab dem 21. Tag gerechnet. Der Vertragsrücktritt wird ausgeschlossen.

Der Verkäufer ist also klar besser gestellt, obwohl nach meiner Einschätzung mir durch einen Verzug höhere Kosten entstehen. In so einem Fall entstehen mir doch schnell einmal 1'000 Fr./Woche an Kosten.

Im ersten Gespräch zeigte sich der Verkäufer nicht verhandlungsbereit, diese Regelung zu ändern. Ist eine solche Regelung üblich? Bin gespannt auf eure Erfahrungen zu diesem Thema.

Gruss

Roscheee

 
eine solche regelung hätten wir nicht akzeptiert. die konventionalstrafe muss für beide parteien gleich hoch sein, alles andere ist schikane und völlig sinnbefreit. wenn der verkäufer dies nicht einsieht, ist er wohl der falsche partner....

lg

 
ach ja, wir haben diesbezüglich keine strafe vereinbart, der termin muss eingehalten werden. allerdings haben wir erst vor 2 wochen unterschrieben und sind mit dem bau schon recht fortgeschritten, so dass kein grosses risiko vorhanden ist.

 
Im Rahmen der Vertragsfreiheit sind solche Strafen möglich, auch wenn sie ungleich ausgestaltet sind. Eine Frage der Verhandlung...

LG

 

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