Versetzen Kandelaber

steini82

Mitglied
27. Aug. 2012
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Hallo zusammen

Ich habe im 2013 ein Haus gebaut. Genau in der Mitte der Parzelle war ein Kandelaber. Da dies schlussendlich genau vor meiner Garage war, musste diese entfernt werden. Wurde vom Architekten so in Auftrag gegeben. 

Die Lampe wurde dann dieses Jahr im Frühling an der Grundstücksgrenze neu aufgestellt. Nun habe ich eine Rechnung von 2 TCHF erhalten.

Kennt sich da jemand aus? Muss ich dies wirklich selber bezahlen, oder müsste dies nicht die Gemeinde übernehmen? oder ist das je nach Gemeinde unterschiedlich? Mein Architekt meinte, dass er schon bei der Gemeinde nachgefragt habe und die wollen es nicht bezahlen. Aber kennt jemand die rechtlichen Grundlagen dazu?

Besten Dank für eure Inputs.

 
Ein Bekannter von mir hatte dasselbe Problem, aber er hat dies vor dem Bau mit der Gemeinde geklärt und da diese in der Umstellung von LED-Strassenleuchten waren, konnten Sie sich mit den Kosten zu je Hälfte einigen und somit konnte er Grundstücktechnisch auch mitbestimmen, wo im der Kandelaber am Besten passte und somit auch ihm gedient war. Dafür hat er nun keine Stromkosten und Unterhaltsarbeiten dafür zu entrichten, letztendlich eine Umgebungsbeleuchtung auf seinem Grundstück eingespart.

Ich denke im nachhinein ist es immer schwierig diesbezüglich um Kosten streiten. Hätte es diesen Kandelaber überhaupt gebraucht oder wäre es ein Problem gewesen diesen einfach wegzulassen?

Dies ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, habe soeben bei der Gemeinde Dinhard folgenden Artikel im Baureglement gelesen:
 

Versetzen von Kandelabern, Hydranten etc.

Wenn im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Kandelaber, Hydranten etc. versetzt werden müssen, so gehen die entstehenden Kosten zu Lasten

der Gemeinde, sofern nicht vertraglich eine abweichende Regelung getroffen worden ist.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für das Feedback.

Es ist eine neue Strasse und da wurden halt mal ein paar Lampen installiert ohne Rücksicht auf Grundstückgrenzen. Grundsätzlich braucht es da schon Strassenlampen. 

 
Bei uns war das auch so. Da nich im Grundbuch eingetragen, musste diese auf Kosten der Gemeinde versetzt werden, blieb aber auf der Parzelle.

 

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