Versicherung für Eigentumswohnung

2putset3

New member
07. Juli 2017
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Liebes Forum

Ich lese nun schon seit einiger Zeit hier mit, da ich mir eine Stockwerkeigentums-Wohnung gekauft habe!  :)  Zuerst ein Kompliment, tolles Forum mit spannenden Themen/Beiträgen. 

Ich möchte mich bevor ich zu meinem Versicherungsberater gehe informieren, was sich so für Versicherungen lohnen. Folgendes steht im Regelement meiner Stockwerkeigentümergemeinschaft:

Die Versicherungen gegen Brand-, Elementar- und Wasserschaden sind Sache der Gemeinschaft, ebenso der Abschluss einer Haushaftpflichtversicherung. 


Zudem habe ich von meiner aktuellen Situation als Mieter eine Hausrats-Versicherung. Meine Fragen an euch:

  • Nehmen wir an, alle Möbel würden gleich bleiben, müsste ich die Hausratsversicherung trotzdem aufstocken um z.B. die Küchengeräte in der Eigentumswohnung zu decken?
  • Falls nein: Wie ist dann z.B. meine Küche versichert, ist das die oben zitierte gemeinschaftliche Versicherung gegen Brand?
  • Brauche ich noch weitere Versicherungen? 


Ich freue mich auf eure Antworten!

 
Hallo 2putset3

Das kann man so nicht endgültig beantworten, denn dazu müsste man die Verträge genau kennen.

Ich sehe es so, dass die Haftpflicht der Eigentümer, für Schäden am gemeinsamen Eigentum aufkommt. (Dach, Wände, Fassaden, Fenster, Hauseingangstüren, Lifte usw.)

Da du die Wohnung mit Küche aber vollständig erwirbst, geht die Küche auch in dein alleiniges Eigentum über, welches du dann auch selbst versichern musst. Du solltest bei Bedarf dann deine Hausratversicherung anpassen. (An Nachweise für den Schadensfall denken, Rechnungen,Belege, Bilder usw.)

Ich würde bei der Hausverwaltung nachfragen, was in deiner Wohnung alles über die gemeinsame Versicherung gedeckt ist (Teile der Heizung, Absperrventile und was es da sonst noch so alles gibt.).

Nur wegen dem "Wandel" von Mieter auf Eigentümer braucht es vermutlich keine gesonderten Versicherungen, ausser denen die man so oder so schon hat. Ob aber die einzelnen  Kantone noch spezielle Regelungen bezüglich Brand, Wasser usw. haben kann ich dir nicht beantworten.

Gruss Pit

 
Was du auf jeden Fall vermeiden solltest ist die sog. Unterdeckung. Auch wenn dein Inventar gleichbleibt, so kann dass zu Problemen bei der Abwicklung führen. Es gibt da einen Satz / m² den die Versicherungen anlegen. Weiß ihn aber nicht genau. Sorry

 
Unser Berater von der Mobiliar hat uns diesbezüglich kompetent unterstützt.

Je nach Kanton und ev. Gemeinde ist es  unterschiedlich.

 
Hallo

Die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf die ganze Stockwerkeigentümergemeinschaft nicht auf einzelne Eigentümer. Sie kommt beispielsweise bei einer Dachlawine für den  Schaden an Dritten auf. 

Bei der Elementarschaden und Brandversicherung kommt es drauf an was in der Police steht. Im Thurgau würde die Gebäudeversicherung einen eingebauten Kühlschrank zahlen, nicht aber die Gefriertruhe im Keller. Der fest in der Küche eingebaute Kühlschrank gilt als Gebäudeteil. Die Gefriertruhe als Fahrnis. Es gibt eine Liste in der steht was als Fahrnis und was als Gebäudeteil gilt.

Eine Wasserschadenversicherung auch Schäden die durch lecke Leitungen entstehen übernimmt kann sinnvoll sein. Denn nicht immer ist klar wer für den Schaden verantwortlich ist. 

Gruss

Fipsli

 

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