Verständnisfrage zu GU Vertrag und Mehrkosten

DMR

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14. Okt. 2009
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Hallo zusammen,

wir sind inzwischen dabei, die abschliessende Mehr-/Minderkostenaufstellung mit dem GU durchzugehen und dabei haben wir ein Problem. Im Vertrag steht:

"Für Arbeiten, die die Verkäuferschaft ausserhalb des pauschalen Werkpreises auf Abrechnung durchführt, beansprucht sie:

- ein Architektenhonorar von 12% der Mehrkosten

- für Plankopien: 2% der Mehrkosten"

Wir sind hier immer vom Saldo der Mehr-/Minderkosten als Berechnungsgrundlage ausgegangen. Jetzt in der Abrechnung haben sie die 12%+2% aber nur von den Mehrpreisen gerechnet, bei Minderpreisen gab es keine Berücksichtigung.

Das ärgert uns vor dem Hintergrund z.B. der Bodenbeläge. Hier hat uns der Käuferbetreuer gesagt, dass wir diese frei gegeneinander austauschen könnten, da sie ja den gleichen Budgetbetrag per qm hätten. Was nun dazu führt, dass wir auf die Mehrfläche Bodenplatten die Zuschläge zahlen sollen, aber das entfallene Parkett keine Anrechnung erfährt.

Ist das mit dieser Klausel im Vertrag klar so, sprich müssen wir diese Art der Berechnung schlucken? Wie seht ihr das?

Danke & Gruesse

DMR

 
Hallo

Was steht denn konkret im Vertrag bezüglich Minderkosten ? gar nichts ?

Dann habt Ihr eher schlechte Karten, obwohl es natürlich nicht die feine englische Art ist.

Ehrlich gesagt finde ich es schon Raubrittertum, wenn sich der GU mutmasst Geld zu nehmen für etwas wozu er keine Mehrleistung erbracht hat. Sprich einen teureren Bodenbelag o.ä. Anders sieht es natürlich aus wenn er seinerseits neu planen musste und vielleicht Pläne neu zeichnen etc.

 
Wenn andere Beläge gewählt werden (innerhalb der vorgegebenen Kosten) sind das aus meiner Sicht keine Mehrkosten (weil es ja nicht mehr kostet).

Ich würde den GU freundlich auf seinen "Irrtum" hinweisen.....

 
Wir haben ihn schon darauf hingewiesen, dass er die Zuschläge hier auf einen Betrag berechnet, der 5-stellig höher liegt als von uns erwartet, eben aufgrund dieser uns als kostenenutral avisierten Verschiebungen. Er hat daraufhin eben auf den Passus im Vertrag verwiesen und gesagt, dass er genau entsprechend Vertrag berechnet hätte....

 
Wir haben ihn schon darauf hingewiesen, dass er die Zuschläge hier auf einen Betrag berechnet, der 5-stellig höher liegt als von uns erwartet, eben aufgrund dieser uns als kostenenutral avisierten Verschiebungen. Er hat daraufhin eben auf den Passus im Vertrag verwiesen und gesagt, dass er genau entsprechend Vertrag berechnet hätte....
Nein, hat er nicht: Es sind keine MEHRKOSTEN!

Diesen Teil würde ich - an deiner Stelle - mit Sicherheit nicht bezahlen.

 
Haben wir auch nicht vor zu zahlen! Er versucht es einfach so, dass er z.B. Bodenplatten und Parkett getrennt in den BKPs 281.6 und 281.7 rapportiert, damit verschiedene Posten hat und dann eben die Zuschläge auf die jeweiligen Posten mit ausgewiesenen Mehrkosten erhebt, die anderen Posten mit Minderkosten ignoriert er.

 
Grundsätzlich finde ich es nicht in Ordnung, wenn ein GU für Mehrkosten ohne Mehrauwand für ihn überhaupt etwas verlangt. Seine Arbeit und seine Kosten bleiben absolut identisch, auch dann wenn die Preise für die Bodenplatten z.B. über Budget sind.

Eine Entschädigung für einen effektiven Mehraufwand seinerseits (z.B. zusätzlicher Balkon, Änderung der Raumaufteilung etc.) sehe ich hingegen gerechtfertigt.

Sollte im Vertrag effektiv nichts von den Minderkosten erwähnt sein, würde ich dies zumindest als Laien ziemlich stossend empfinden, wenn nicht der Saldo der Mehr-/Minderpreise in Rechnung gestellt wird.

Da unser GU grosszügig auf sämtliche Zuschläge verzichtet hat, kann ich dir leider keine weiteren Infos geben.

 

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