Ich habe selber so einen Fall. Bin Besitzer einer Immobilie im Ausland die ich aber vom ersten Tag an bei der Steuer angegeben habe. Als Wert wird der Kaufpreis bzw. der Verkehrswert der Immobilie für die Steuer zu Grunde gelegt. Einen Eigenmietwert gibt es nur wenn man selber dauerhaft dort wohnt, ansonsten gibt es keinen Eigenmietwert. Unterhaltskosten können bei der Steuer angegeben werden, entweder reale Kosten oder prozentuale Kosten. Eventuelle Mieteinnahmen müssen aber auch bei der Steuer angegeben werden. Wäre es nicht günstiger alles hier zu Besteuern? Ich zahle nur hier auf alles meine Steuern und das ist so vom Gesetz erlaubt und günstiger ist es auch noch.Beachte auch, dass Du die ausländische Immobilie zum Steuerwert (und nicht Katasterwert) angeben musst. Zudem musst Du einen Eigenmietwert angeben.
Andererseits kannst Du die Kosten für werterhaltenden Ausgaben ebenfalls deklarieren.
Geht nicht, eine Liegenschaft wird grundsätzlich am Ort der gelegenen Sache, d.h. dort wo sie steht, besteuert.Wäre es nicht günstiger alles hier zu Besteuern? Ich zahle nur hier auf alles meine Steuern und das ist so vom Gesetz erlaubt und günstiger ist es auch noch.
Ich habe vom Steuerwert geschrieben, weil dieser tiefer ist als der Katasterwert. Der Katasterwert entspricht dem Verkehrswert und ist die Grundlage für den Steuerwert, der je nach Kanton einiges tiefer liegt (z.B. Kanton LU: Steuerwert entspricht 75% des Katasterwertes).Wo sehe ich denn den Steuerwert?
Warum denkst du dass ich nicht den Katasterwert angeben muss?
kleines Beisiel:
ich habe den Katasterwert gesehen, ca. 150000EUR.
Steuerfrei sind 75'000.-
Das bedeutet dass auf die Differenz (ca. 60'000.- ) Steuern anfallen.
kann das ca. 600.- + 3% im Jahr sein?
Und dies für 10 Jahre.
Habe ich korrekt verstanden?
Meine Immobilie befindet sich in Deutschland. Dort musste beim Erwerb einmalig die Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Dann muss jährlich die von der Gemeinde, in der sich die Liegenschaft befinde,t festgelegte Grundsteuer bezahlt werden, mehr nicht. Die Grundsteuer ist ein kleiner dreistelliger Betrag. Ich versteuer also meine Mieteinnahme komplett in der Schweiz. Alle anfallenden Kosten gebe ich auch hier bei meiner Steuer an und sie werden komplett hier berücksichtigt. Laut Aussage meines Steuerberaters und der Steuerbehörde ist das so auch korrekt da ich im Ausland über kein weiteres Einkommen verfüge.Geht nicht, eine Liegenschaft wird grundsätzlich am Ort der gelegenen Sache, d.h. dort wo sie steht, besteuert.