Versteuern

Johnny

Mitglied
18. Jan. 2011
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Hallo Forum

Wenn ich eine Wohnung im Ausland Italien Frankreich oder Spanien kaufe und dort Steuer bezahle muss ich hier für die Wohnung auch Steuer zahlen?

Danke 

Johnny

 
Nein aber du musst es in der Steuererklärung aufführen.

Da es Vermögen ist, wird der Steuersatz höher ausfallen.

 
Ja, das ist so.

Das Haus im Ausland wird für die Ermittlung des Steuersatzes beachtet nicht aber beim Vermögen das versteuert wird.

Das ganze nennt sich Steuersatz nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

 
Aufgrund der baldigen Umsetzung des Automatischen Informationsaustausch empfiehlt es sich übrigens sehr, alle bisher "vergessenen" (Liegenschafts-)Konti und somit auch Liegenschaften im Ausland in der Schweizer Steuererklärung korrekt zu deklarieren...! 

 
Wenn das gemacht wird dann muss man es nachbesteuern?

Geld nachzahlen?

Oder wird wie oben geschrieben nur der Steuersatz höher ausfallen?

 
Warum stellst du die Frage, ob man eine Immobilie versteuern müsse, eigentlich unter Baumängel und Fehlplanungen ein?

 
Jaja,,,,, ok ja, ich habe im Ausland eine Imobilie welche ich hier nie Angegeben habe weil ich immer dacht ich zahle dort schon die Steuer. Nun weiss ich dass man es hier auch angeben muss und der Steuersatz wird höher ausfallen.

Die Schweizer Behörde wird 10Jahre zurück schauen.

Ich werde Nachsteuer und die Verzugszinzen nachzahlen.

Wieviel machen die Verzugszinen denn in Prozent aus? 

Ist doch so?, nun muss ich den Katasterpreis der Auslandimobilie pro Jahr (10 Jahre zurück) hier angeben auch den jährliche Abschlusszins von mein Bankkonto im Ausland. Das Bankkonto habe ich nur wegen laufende Kosten an der Imobilie.

Fühle mich jetzt fast wie ein Schwerverbrecher :-(

Gruss Johnny

 
Die Verzugszinsen sind bei der Kantons- und Gemeindesteuern kantonal geregelt. Der Verzugszins bei der Direkten Bundessteuer betrug 2007 3,5%, stieg zwischenzeitlich auf 4% und ist momentan bei 3%.

Beachte auch, dass Du die ausländische Immobilie zum Steuerwert (und nicht Katasterwert) angeben musst. Zudem musst Du einen Eigenmietwert angeben.

Andererseits kannst Du die Kosten für werterhaltenden Ausgaben ebenfalls deklarieren. 

Schlussendlich wird Dein ausländisches Vermögen und die Erträge daraus nur für die Satzbestimmung beigezogen, sie werden also nicht "voll" besteuert. 

Und ein letzter Tip: Überlege Dir eine Selbstanzeige, so entfällt eine allfällgie Busse und nur die Nachsteuern und Zinsen werden fällig. 

 
Ja natürlich werde ich eine Selbstanzeige machen.

Wo sehe ich denn den Steuerwert?

Warum denkst du dass ich nicht den Katasterwert angeben muss?

kleines Beisiel:

ich habe den Katasterwert gesehen, ca. 150000EUR.

Steuerfrei sind 75'000.-

Das bedeutet dass auf die Differenz (ca. 60'000.-  ) Steuern anfallen.

kann das ca. 600.- + 3% im Jahr sein? 

Und dies für 10 Jahre.

Habe ich korrekt verstanden?

 
Beachte auch, dass Du die ausländische Immobilie zum Steuerwert (und nicht Katasterwert) angeben musst. Zudem musst Du einen Eigenmietwert angeben.

Andererseits kannst Du die Kosten für werterhaltenden Ausgaben ebenfalls deklarieren. 
Ich habe selber so einen Fall. Bin Besitzer einer Immobilie im Ausland die ich aber vom ersten Tag an bei der Steuer angegeben habe. Als Wert wird der Kaufpreis bzw. der Verkehrswert der Immobilie für die Steuer zu Grunde gelegt. Einen Eigenmietwert gibt es nur wenn man selber dauerhaft dort wohnt, ansonsten gibt es keinen Eigenmietwert. Unterhaltskosten können bei der Steuer angegeben werden, entweder reale Kosten oder prozentuale Kosten. Eventuelle Mieteinnahmen müssen aber auch bei der Steuer angegeben werden. Wäre es nicht günstiger alles hier zu Besteuern? Ich zahle nur hier auf alles meine Steuern und das ist so vom Gesetz erlaubt und günstiger ist es auch noch.

 
Wo sehe ich denn den Steuerwert?

Warum denkst du dass ich nicht den Katasterwert angeben muss?

kleines Beisiel:

ich habe den Katasterwert gesehen, ca. 150000EUR.

Steuerfrei sind 75'000.-

Das bedeutet dass auf die Differenz (ca. 60'000.-  ) Steuern anfallen.

kann das ca. 600.- + 3% im Jahr sein? 

Und dies für 10 Jahre.

Habe ich korrekt verstanden?
Ich habe vom Steuerwert geschrieben, weil dieser tiefer ist als der Katasterwert. Der Katasterwert entspricht dem Verkehrswert und ist die Grundlage für den Steuerwert, der je nach Kanton einiges tiefer liegt (z.B. Kanton LU: Steuerwert entspricht 75% des Katasterwertes). 

Die Freigrenze im Vermögen ist kantonal unterschiedlich. Beachte, dass Du auch die Schulden vom Steuerwert in Abzug bringen kannst. 

Dass CHF 600 Steuern auf dem Vermögen von CHF 600'000 anfallen, kann ich nicht beurteilen, kommt u.a. auf Deinen Wohnort an. Schwerer ins Gewicht fällt aber eher die Einkommensseite, denn Du musst ja auch einen Eigenmietwert (oder die Mieteinnahmen) deklarieren.  

 
Aber der Steuerwert, wo sehe ich den Steuerwert.

Wo kann ich es denn verlangen?

Die Immobilie ist im Ausland und ich habe nur den Katasterwert.

Auch habe ich keine Mieteinnahmen.

Es steht leer.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
 Geht nicht, eine Liegenschaft wird grundsätzlich am Ort der gelegenen Sache, d.h. dort wo sie steht, besteuert. 
Meine Immobilie befindet sich in Deutschland. Dort musste beim Erwerb einmalig die Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Dann muss jährlich die von der Gemeinde, in der sich die Liegenschaft befinde,t festgelegte Grundsteuer bezahlt werden, mehr nicht. Die Grundsteuer ist ein kleiner dreistelliger Betrag. Ich versteuer also meine Mieteinnahme komplett in der Schweiz. Alle anfallenden Kosten gebe ich auch hier bei meiner Steuer an und sie werden komplett hier berücksichtigt. Laut Aussage meines Steuerberaters und der Steuerbehörde ist das so auch korrekt da ich im Ausland über kein weiteres Einkommen verfüge.

 
@kerstinm
Ich kenne das deutsche Steuerrecht zu wenig, aber der Fakt, dass Du Grundsteuer bezahlst, weist ja gerade darauf hin, dass die Liegenschaft am Ort der gelegenen Sache besteuert wird. 
In der Schweiz werden ein Eigenmietwert oder die Mieteinnahmen (abzgl. Kosten) korrekterweise nur satzbestimmend berücksichtigt, aber keinesfalls zum vollen Tarif (d.h. wie Dein übriges Einkommen) besteuert. Andernfalls würdest Du zuviel Steuern in der CH bezahlen. Als Grundsatz gilt, dass ausländische Einkommen (hast Du ja) und Vermögen in der Schweiz zur Satzbestimmung deklariert werden müssen. 

 

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