Versteuerung von Grundstück/unfertiges Haus

MarcoSWRT

Mitglied
09. Apr. 2010
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Hat jemand praktische Erfahrung mit der Versteuerung von Gründstücken und/oder unfertigen Häusern?

Konkreter Fall:

Wir kaufen vermutlich vor Ende Jahr ein Grundstück im Kanton SG. Der Wohnsitz liegt jedoch im Kanton SZ. Gemäss meinen Information müssen wir dann dieses Grundstück in SG als Vermögen versteuern. Ist dies korrekt oder müssen wir dann dieses Grundstück in der Steuererklärung des Kanton SZ versteuern?

Wie sieht es aus wenn das Haus im Bau ist? Einfach als Vermögen versteuern?

Was passiert wenn das Haus fertig ist, wir aber noch nicht darin wohnen? Nehme an, ab diesem Zeitpunkt müssen wir den Eigenmietwert versteuern? Wo versteuern wir unser Einkommen?

Danke

 
Hallo MarcoSWRT

Im Steuerrecht des Kantons Schwyz kenn ich mich nicht aus, aber sicher ist, dass du dein Grundstück im Kanton St. Gallen versteuern musst. Falls du das Grundstück vor dem 31. Dezember kaufst, bist du für das ganze Jahr 2010 steuerpflichtig.

Du zahlst erst mal die Grundsteuer und dann noch die Vermögenssteuer.

Bei uns im Kanton St. Gallen ist eine ausserkantonale Liegenschaft satzbestimmend. Das heisst, auf dein Vermögen wird dir der Wert deiner ausserkantonalen Liegenschaft aufgerechnet. Dann wird der Steuersatz ermittelt (je grösser das Vermögen, desto höher der Steuersatz). Danach versteuerst du dein Vermögen (ohne die ausserkantonale Liegenschaft) zu dem höheren Steuersatz. Ob das im Kanton Schwyz auch so läuft, das weiss ich allerdings nicht.

Gruss küchenmaus

 
Meiner Erfahrung nach, sind die jeweiligen Gemeinden hilfreich und geben erschöpfend Auskunft, wie man was machen muss. Und zwar inkl. der passenden Tipps für die Abzüge /emoticons/default_wink.png

 
Normalerweise muss man seine Steuererklärung dort einreichen, wo man am 31.12. seinen Wohnsitz hat (Lebensmittelpunkt). Darin aufzuführen sind auch alle Werte über die man verfügt, also z. B. Grundstücke, vermietete Wohnungen, Häuser etc. Wo die liegen ist egal. Deine Wohnsitzgemeinde macht dann die Ausscheidung und du erhältst von der Gemeinde, in der das Grundstück/Wohnung etc. liegt eine Steuerrechnung für diesen ausgeschiedenen Teil. Von der Wohnsitzgemeinde erhältst Du normalerweise eine Zusammenstellung, wie wo was ausgeschieden wurde.

 
Danke für Eure Antworten.

Werde mich auf alle Fälle mit der Steuerbehörde meiner Wohnsitz-Gemeinde in Verbindung setzen, wenn es mit dem Landkauf geklappt hat. Dass die Steuerbehörde die kantonale Ausscheidung vornimmt macht Sinn. Es wäre ansonsten etwas kompliziert und könnte u.U. auch "vergessen" werden.

Spannend dürfte es dann werden, wenn das Haus fertig ist, wir aber noch nicht drin wohnen. Wer definiert ob das Haus fertig ist? Habe mal gehört, dass ein Haus fertig ist, wenn alle Schuldscheine im Grundbuch eingetragen sind...!? Ab diesem Zeitpunkt müsste man dann auch den Eigenmietwert versteuern.

 
Wer definiert ob das Haus fertig ist? Habe mal gehört, dass ein Haus fertig ist, wenn alle Schuldscheine im Grundbuch eingetragen sind...!? Ab diesem Zeitpunkt müsste man dann auch den Eigenmietwert versteuern.
Falsch. Der Eigenmietwert wird ab Eigennutzung fällig. Natürlich fällt der meist auf den Einzugstermin und dürfte auch mit der Eintragung fast "in-line" sein. Aber das viele Ämter eher langsam arbeiten, kann sich ein Eintrag auch hinziehen - und das in den Steuerämtern eigentlich völlig egal.

 
.. natürlich nicht - das ist doch Dein Privatvergnügen.

Ferienwhg werden ja auch nicht danach besteuert, wie häufig sie genutzt werden.

 
D.h. es interessiert die Steuerbehörde nicht, wenn das Haus 1-2 Monate leer bleiben würde?
Doch. Aber wenn ihr das Haus erst 2 Monate ab Fertigstellung bezieht, dann läuft i.d.R. der Eigenmietwert erst ab Bezug. Selbstbewohnt ist es ja erst bei Bezug. Zudem ist "Fertigstellung" immer ein weiter Begriff. Bei mir wäre das Haus ganz sicher erst auf den geplanten Einzug "fertig".....

Wenn du das Haus vermieten würdest, und es 2 Monate leer stehen würde, hättest du auch keinen Mietertrag für diese 2 Monate.

Gleich sieht es bei einem Auszug aus einem selbstbewohnten EFH aus: Eigenmietwert fällt bei Auszug weg. Dann muss eben der erzielte Mietertrag als Einkommen versteuert werden - oder keiner, wenn das Haus leer steht.

 
Danke!

D.h. Solange das Haus leer steht, müssen wir es "nur" als Vermögen versteuern. Wenn unser Domizil noch an einem anderen Ort ist, gilt dieses für die Versteuerung des Einkommens, richtig?

Zudem ist "Fertigstellung" immer ein weiter Begriff. Bei mir wäre das Haus ganz sicher erst auf den geplanten Einzug "fertig".....
Genau, dies müssen wir dann einfach mit dem Architekten so planen.
 
Danke!

D.h. Solange das Haus leer steht, müssen wir es "nur" als Vermögen versteuern. Wenn unser Domizil noch an einem anderen Ort ist, gilt dieses für die Versteuerung des Einkommens, richtig?
Richtig und auch Punkt 2 trifft zu.

 

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