Hallo liebe Forumsuser
Nach ca. 5 Jahren haben wir nebenbei bemerkt, dass bei unserem Hobbyraum die Wertquote mit der vom benachbarten Hobbyraum vertauscht war.
Die Werte wurden von der aktuellen oder der vorgängigen Verwaltung falsch in die Buchhaltung übernommen. In den offiziellen Dokumenten wie dem Verkaufsvertrag ist alles korrekt.
Somit haben wir nun über die Jahre ein paar Hundert Franken zu viel bezahlt, unser Nachbar entsprechend zu wenig.
Gemäss unserer Verwaltung werden die Werte korrigiert und gelten für die kommenden Abrechnungen. Eine Rückzahlung bzw. Nachforderung sei nicht möglich, da die Jahresrechnungen in den Versammlungen gutgeheissen wurden.
Klingt für mich plausibel und ich verstehe auch die Begründung dahinter. Trotzdem hätte ich mir erhofft dass dies auch rückwirkend korrigiert wird.
Kennt sich jemand von euch damit aus? Ist es effektiv so dass wir hier das Nachsehen haben?
Danke für Euren Input!
Nach ca. 5 Jahren haben wir nebenbei bemerkt, dass bei unserem Hobbyraum die Wertquote mit der vom benachbarten Hobbyraum vertauscht war.
Die Werte wurden von der aktuellen oder der vorgängigen Verwaltung falsch in die Buchhaltung übernommen. In den offiziellen Dokumenten wie dem Verkaufsvertrag ist alles korrekt.
Somit haben wir nun über die Jahre ein paar Hundert Franken zu viel bezahlt, unser Nachbar entsprechend zu wenig.
Gemäss unserer Verwaltung werden die Werte korrigiert und gelten für die kommenden Abrechnungen. Eine Rückzahlung bzw. Nachforderung sei nicht möglich, da die Jahresrechnungen in den Versammlungen gutgeheissen wurden.
Klingt für mich plausibel und ich verstehe auch die Begründung dahinter. Trotzdem hätte ich mir erhofft dass dies auch rückwirkend korrigiert wird.
Kennt sich jemand von euch damit aus? Ist es effektiv so dass wir hier das Nachsehen haben?
Danke für Euren Input!