Vertauschte Wertquote bei Verwaltung

Toebi

Mitglied
14. Nov. 2012
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Hallo liebe Forumsuser

Nach ca. 5 Jahren haben wir nebenbei bemerkt, dass bei unserem Hobbyraum die Wertquote mit der vom benachbarten Hobbyraum vertauscht war.

Die Werte wurden von der aktuellen oder der vorgängigen Verwaltung falsch in die Buchhaltung übernommen. In den offiziellen Dokumenten wie dem Verkaufsvertrag ist alles korrekt.

Somit haben wir nun über die Jahre ein paar Hundert Franken zu viel bezahlt, unser Nachbar entsprechend zu wenig.

Gemäss unserer Verwaltung werden die Werte korrigiert und gelten für die kommenden Abrechnungen. Eine Rückzahlung bzw. Nachforderung sei nicht möglich, da die Jahresrechnungen in den Versammlungen gutgeheissen wurden. 

Klingt für mich plausibel und ich verstehe auch die Begründung dahinter. Trotzdem hätte ich mir erhofft dass dies auch rückwirkend korrigiert wird.

Kennt sich jemand von euch damit aus? Ist es effektiv so dass wir hier das Nachsehen haben?

Danke für Euren Input!

 
Hallo Toebi

Ist natürlich eine ärgerliche Sache und rechtlich Juristenfutter bis zum Bach und zurück. Um den Ball tiefzuhalten würde ich mal mit dem betroffenen Nachbarn reden, ob er im gutnachbarlichen Gespräch allenfalls einen Teil oder sogar den ganzen Dir entstandenen Schaden zu bezahlen bereit ist. Aufgrund der Abrechnungen kannst Du dies ja auf Heller und Pfenning belegen. Wenn das Verhältnis gut ist, dürfte er zumindest zu einem Teil bereit sein. und, ansonsten weisst Du dann zumindest, dass es Dir ebenfalls an Deinem Allerwertesten vorbeigehen kann, wenn er einmal ein Anliegen hat, in welcher er Deine Unterstützung benötigt.

Trotzdem schönen Abend

Urs Tischhauser

PS: Schreib uns, wenn es was gebracht hat!

 
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Hallo Toebi

Ist natürlich eine ärgerliche Sache und rechtlich Juristenfutter bis zum Bach und zurück. Um den Ball tiefzuhalten würde ich mal mit dem betroffenen Nachbarn reden, ob er im gutnachbarlichen Gespräch allenfalls einen Teil oder sogar den ganzen Dir entstandenen Schaden zu bezahlen bereit ist. Aufgrund der Abrechnungen kannst Du dies ja auf Heller und Pfenning belegen. Wenn das Verhältnis gut ist, dürfte er zumindest zu einem Teil bereit sein. und, ansonsten weisst Du dann zumindest, dass es Dir ebenfalls an Deinem Allerwertesten vorbeigehen kann, wenn er einmal ein Anliegen hat, in welcher er Deine Unterstützung benötigt.

Trotzdem schönen Abend

Urs Tischhauser

PS: Schreib uns, wenn es was gebracht hat!


Hallo Urs

Danke für deine promte Antwort und pragmatische Lösung!

Ich werde es versuchen. Leider ist die Situation eher kompliziert...

Gruess von der Dorfgasse ;-)   

 
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