Verteilerkasten vom Stromanbieter auf Grundstück GRATIS?

Boxsti

New member
30. Juni 2013
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Auf meinem Grundstück steht seit Jahren ein Verteilkasten (Foto) des örtlichen Stromanbieters.

Bis heute steht dieser Kasten unentgeltlich auf meinem Grundstück.

Weiss jemand von Euch wie das in der Praxis ausschaut betr. Miete? Ich muss doch eigentlich nicht Gratis ein Stück Land zur Verfügung stellen oder?

Ich weiss z.B. dass die SBB für Ihre Anlagen (Strommasten usw.) die auf Privatgrundstücken stehen den jeweiligen Eigentümern Miete bezahlen.

Mein Stromanbieter will von mir knapp CHF 600.- für die Installation eines temporären Stromanschlusses der innert 10 min. installiert war und direkt neben dem Verteilkasten auf meinem Grundstück steht.

Ich finde diesen Preis völlig daneben und bin eigentlich nicht weiterhin bereit gratis den Platz zur Verfügung zu stellen.

Kennt sich jemand von Euch damit aus und hat evtl sogar selber so einen Verteiler auf seinem Grundstück stehen?

Gruss Boxsti

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In der Regel wird beim Bau der Verteilkabine ein Dienstbarkeitsvertrag erstellt. Dieser wird anschliessend im Grundbuch eingetragen. Im Vertrag sind die Höhe der Entschädigung und die Dauer (meist 25, 50, 99 Jahre).

Schau doch einfach im Grundbuch ob ein entsprechender Vertrag vorhanden ist. Falls nicht, kannst du deinen VNB Anfragen bezüglich der Erstellung eines neuen Vetrages.

 
Mach doch folgendes: Frage den Stromanbieter ober dir nicht den Strom günstiger verkauft wenn solch ein Teil auf deinem Grund und Boden steht oder verlange eine Pacht, oder Platzmiete wenn das rechtlich möglich ist.

Hier in einem unserer Häuser befindet sich auch eine 10 KV. Unterstation vom E-Werk und dafür müssen die an uns auch Miete bezahlen.

Völlig logisch ist es, wenn die mit den Strompreisen höher werden, erhöhen wir dann auch mal die Miete, denn eine Hand wäscht bekanntlich ja die andere /emoticons/default_additional/158.gif

 
Wie schon jemand schrieb, gibt es normalerweise bei Erstellung einen Pachtvertrag (mit je nach E-Werk) unterschiedlichen Laufzeiten. Bei einem 25jährigen Vertrag und der Grösse des Kastens ergibt das eine einmalige Zahlung von ca. 650 - 750 CHF für die ganze Laufzeit! Mehr oder günstigeren Strom kann man vergessen!

 
Pachtvertrag wohl eher nicht, viel wahrscheinlicher ist ein Dienstbarkeitsvertrag, welcher im Grundbuch eingetragen sein müsste.

Wir haben bei unserem Grundstückk eine Regelung mit Dienstbarkeitsvertrag und bekommen dafür nichts, weil dieser Vertrag schon viel älter ist, als wir das Grundstück besitzen. Bei den Einschädigungen gibt es folgende gebräuchlichen Regelungen:

1. Einmal eine pauschale Entschädigung, meist wenn das Recht für den Inanspruchnehmenden in Kraft tritt. Damit sind spätere Entschädigungen zumeist nicht mehr möglich, da eben einmalig abgegolten.

2. Wiederkehrende zB jährliche Zahlungen. Auch da ist relevant, was seinerzeit vereinbart wurde.

Einen laufenden Vertrag zu Deinen Gunsten zu ändern, könnte schwierig sein. Jedoch nett nachfragen und auf die Situation hinweisen. Evtl. zeigt sich der Stromanbieter kulant...?

 
Wir haben in Hohwacht SH ein Ferienhaus .Auf unserem Grundstück steht ein Stromverteilerkasten für mehrere Häuser.Seit Jahren versuche ich Auskunft zu bekommen von der SH Netzagentur  wie das sein könne, da wir nie eine Genehmigung dazu erteilt haben.Heute bekam ich eine Antwort  dass wir das billigen müssen und auch die Netzagentur keine Pacht dafür zahlt.  Ich finde das nicht in Ordnung. Was kann man tun?

 

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