Verteilung im Grundbuch - wie am besten?

nockenfell

Mitglied
28. Aug. 2011
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hallo zusammen!

ich brauche einen rat, wie ich die aufteilung im grundbuch gestalten soll, d.h. zu wievielen teilen das haus (das wir uns nächste woche kaufen werden) meiner frau gehört, und zu wievielen teilen mir.

ausgangslage:

eigenkapital etwas über 20% kommt von mir alleine (ist alles eigengut, da wir erst gerade geheiratet haben).

künftiger hypozins wie auch die amortisation kommt von uns zwei zu gleichen teilen (errungenschaft).

sie soll im grundbuch erscheinen, da sie für die tragbarkeit notwendig ist.

meine wünsche:

bei einer scheidung will ich, dass unsere besitztümer gerecht aufgeteilt werden, d.h. dass irgendwo festgehalten wird, wieviel ich in das haus eingebracht habe.

bei dem tod von einem von uns zwei wollen wir, dass der andere so viel wie möglich bekommt, und die eltern (falls noch keine nachkommen da sind) so wenig wie möglich.

jetzt meine frage:

wie soll der grundbucheintrag gestaltet werden?

1/2 und 1/2? 1/4 und 3/4? 1/100 und 99/100?

spielt das überhaupt eine rolle? oder kann alles über einen ehe/erbvertrag geregelt werden, unabhängig was im grundbuch steht?

danke für eure antworten!

 
Hallo nockenfell

Was hat denn die Tragbarkeit mit einem Eintrag im Grundbuch zu tun?

Fakt bleibt doch, dass du die 20% EK als Eigenmittel eingebracht hast und somit prinzipiell im "Alleineigentum" stehst bzw. stehen kannst. Dass ihr die laufenden Wohnkosten durch zwei teilt ist ja normal, heisst, ihr müsstet so oder so für's "Wohnen" (ob Miete oder Eigentum) zahlen. An deiner Stelle würde ich 100% Alleineigentum eintragen lassen und mit deiner Ehefrau eine separate Vereinbarung aushandeln. Die Frage ist dann allerdings noch wie ihr die Hypothekarverträge abgeschlossen habt. Haftet deine Ehefrau solidarisch mit oder bist du Alleinschuldner?

So oder so wirst du um einen Ehevertrag auf Gütertrennung, rückwirkend auf Eheschliessung, nicht rumkommen (in deinem Interesse). Ruf doch einen Notar an und lass dich beraten. Ist eine kurze Sache...

Gruss,

Serge-CH

 
@Serge-CH

Da bin ich mit Dir nicht ganz einverstanden. Wenn Sie die Hälfte der Amortisationskosten trägt, hat sie je länger je mehr einen Anspruch auf einen Teil des Hauses. Errungenschaftsbeteiligung nennt sich das. Es sei denn, Du trägst sämtliche Kosten UND Risiken selber und sie bezahlt bei Dir Miete. Dann darfst Du das aber auch als Einkommen versteuern...

 
Bei einer Scheidung wird doch geschaut(Errungenschaft), wieviel Mann/Frau in die Ehe eingebracht hat und wieviel der IST-Bestand bei der Scheidung ist. Dann wird doch jedem seinen Anteil (vor der Heirat) zugesprochen und der Rest wird durch 2 geteilt.

Aber ich geh mit Serge einig, ruf deinen Notar an bevor du irgendwas im GB machst.

 
Eigengut ist das was jeder in die Ehe mitbringt. Errungenschaft ist das was beide während der Ehe erarbeitet haben. Somit erhält jeder bei einer Scheidung sein Eigengut zurück und die Errungenschaft wird geteilt.

Was ich vorhin sagen wollte ist: Die Bankzinsen sind Lebenskosten analog dem Mietzins, die Amortisation kann eigentlich als Vorsorge angesehen werden (tiefer Zins im Alter oder bei Verkauf Kapitalguthaben). Wenn nun also beide Parteien sich an der Amortisation beteiligen, jedoch nur eine Person davon profitieren soll ist das im höchsten Masse unfair!

 
Es sei denn, Du trägst sämtliche Kosten UND Risiken selber und sie bezahlt bei Dir Miete. Dann darfst Du das aber auch als Einkommen versteuern...
@chrimel

Das meinte ich ja mit der "Vereinbarung" und mit meiner weiterführenden Frage, auf wem denn die Hypothek abgeschlossen wurde. In meinem Fall ist es z.B. auch so , dass ich zwar Alleineigentümer (hört sich im ersten Moment toll an, aber...) bin und die Hypoverträge auf meinem Namen - ohne Solidarbürgschaft meiner Ehefrau - lauten, ich aber dafür das volle Risiko trage - für die Schuldensumme und die volle Zinslaufzeit der Festzinshypos... Jetzt rechne man mit z.B. einer Laufzeit von 10 Jahren... Annahme: Scheidung nach 2 Jahren... Dieser Umstand wird von der Gegenseite (egal ob männlich oder weiblich) oft "vergessen oder ausgeblendet"...

Da nockenfell die Variante einer Scheidung bereits (und richtigerhalber) heute durchdenkt, würde ich an seiner Stelle wie von mir unten beschrieben vorgehen.

Gruss,

Serge-CH

 
Danke für Eure Antworten!

Es ist so, dass meine Frau Solidarschuldnerin ist. Die Hypothekarverträge mit der Bank haben wir zusammen unterschrieben. Wie gesagt, sie muss dabei sein, da ich alleine die Tragbarkeitsrechnung nicht erfüllen würde. Als Konsequenz daraus soll sie auch als Miteigentümerin im GB vermerkt sein.

Ich habe mal ausgerechnet, dass nach Abzahlung der 2. Hypothek meine Frau 23% zum Haus begesteuert hat (Hälfte der Amortisation), und ich 77% (Eigenkapital + Hälfte der Amortisation). Dies bestätigt die Aussage von chrimel. Das wäre nämlich in 13 Jahren der Fall.

Zählt man den Hypozins mit den laufenden Zinsen noch dazu, wären es in 13 Jahren sogar 30%.

Und das mit dem "schnell den Notar anrufen" ist so eine Sache. Bisher konnte mir weder das Grundbuchamt (gleichzeitig notarielle Stelle), noch der Rechtsberater der Bank, noch die HEV-Rechtsberatung eine Auskunft geben, wie ich das am besten gestalte.

Gruss

nockenfell

 
Alles klar...

Wir/ich haben keine zweite Hypothek, deshalb fällt die Amortisation der 2. Hypothek natürlich weg resp. nicht in die Rechnung - was die Sache sicherlich einfacher macht. Als Notar habe ich mich bei einem im Kanton BS gemeldet. Er ist Partner einer Anwaltskanzlei. Ev. solltest du bei einer fachkundigen Anwaltskanzlei anrufen und dort den zuständigen Notar verlangen. Kostet wahrscheinlich etwas mehr, bringt aber vielleicht auch mehr... Die anderen Stellen, die du genannt hast... Naja, meist verlaufen diese Gespräche dort auf einem ziemlich oberflächlichen Niveau (selbst schon alles erlebt)...

Gruss,

Serge-CH

 

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