Wir sind dabei, die Verträge mit der Bank zu unterzeichnen und habe diese im WE studiert.
Nun wollen wir die PK als Sicherheit für die 2.Hypo verpfänden, damit wir dadurch bessere Konditionen bekommen. Die PK wird nicht für das EK benötigt, d.h. die 20% EK kommen aus anderen Quellen.
Laut Verpfändungsvertrag bezieht sich dieser aber nicht spezifisch auf die 2.Hypo, sondern auf alle Hypotheken. Zudem ist weder Höhe, Laufzeit noch Amortisation geregelt.
Unser Berater bei der Bank meinte dazu, dass diese Verträge Standard sind und immer benutzt werden. Eine Anpassung ist generell nicht möglich.
Er hat uns per Mail folgendes bestätigt:
Nun wollen wir die PK als Sicherheit für die 2.Hypo verpfänden, damit wir dadurch bessere Konditionen bekommen. Die PK wird nicht für das EK benötigt, d.h. die 20% EK kommen aus anderen Quellen.
Laut Verpfändungsvertrag bezieht sich dieser aber nicht spezifisch auf die 2.Hypo, sondern auf alle Hypotheken. Zudem ist weder Höhe, Laufzeit noch Amortisation geregelt.
Unser Berater bei der Bank meinte dazu, dass diese Verträge Standard sind und immer benutzt werden. Eine Anpassung ist generell nicht möglich.
Er hat uns per Mail folgendes bestätigt:
Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? Ist das wirklich so üblich?…Ich bestätige Ihnen, dass die Verpfändung des PK-Guthabens nur die 2. Hypothek betrifft. Bei Rückzahlung der 2. Hypothek wird die Verpfändung aufgehoben.
Mit der Verpfändung des PK-Guthabens gewähren wir Ihnen die 2. Hypothek zu Konditionen der 1. Hypothek. Die 2. Hypothek kann auch als Festhypothek beansprucht werden…