Verwaltung für Stockwerkeigentum

Euro75

Mitglied
30. Juli 2009
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Guten Tag,

Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau gekauft (4-Fam. Haus). Nun hat sich die Frage gestellt, wer die Verwaltung dieser Liegenschaft übernimmt. Da sich keiner von den anderen Parteien gemeldet hat, habe ich mich gemeldet dass ich dies übernehmen könne.

Nun meine Frage: Kann ich, und wenn ja, wieviel an Verwaltungshonorar verlangen?

Ich denke mein Aufgabenbereich ist wird wie folgt definiert: Erstellung der Buchhaltung / Verteilung der gemeinsamen Kosten gemäss Wertquoten / Einladung und Führung der Versammlung. Im allgemeinen also alles finanztechnische Aufgaben.

Ich habe bereits mehrere Bücher durchgelesen aber habe bis anhin keine guten Antworten gefunden.

Kann mir jemand aus der Praxis erzählen, wie das bei Euch gehandhabt wird? Wer wohnt ebenso in einem kleinen Stockwerkeigentum, in welchem die Verwaltung ein Stockerkeigentümer übernommen hat?

Besten Dank für Eure Antworten.

 
Hallo Euro75

Das würde mich auch interessieren. Wir werden im November (hoffentlich) in unser 3-Familienhaus einziehen. Wahrscheinlich übernimmt die eine Partei die Abrechnungen, etc.

Ich würde es aber auch selbst machen. Das müssen wir noch klären.

Trotzdem ist die Frage vom Honorar interessant - was kann/soll man verrechnen? Ich stelle mir eigentlich vor, dass es für eine 3 (oder 4) Parteien-Einheit nicht soviel zu tun geben wird. Oder täusche ich mich?

Viele Grüsse

Swissninja

 
Hallo

Ich habe Erfahrungen aus einen MFH mit 4 Eigentumswonhungen.

- Hauswartung (Reinigungsarbeiten, Instandhaltung + Koordination Handwerker), jährlich CHF 3600.00

- Kassier (monatliche Zahlungen, jährlich Bilanz/ER), jährlich CHF 550.00, der Aufwand hält sich in Grenzen

Gruss,

 
Guten Tag,

Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau gekauft (4-Fam. Haus). Nun hat sich die Frage gestellt, wer die Verwaltung dieser Liegenschaft übernimmt. Da sich keiner von den anderen Parteien gemeldet hat, habe ich mich gemeldet dass ich dies übernehmen könne.

Nun meine Frage: Kann ich, und wenn ja, wieviel an Verwaltungshonorar verlangen?

Ich denke mein Aufgabenbereich ist wird wie folgt definiert: Erstellung der Buchhaltung / Verteilung der gemeinsamen Kosten gemäss Wertquoten / Einladung und Führung der Versammlung. Im allgemeinen also alles finanztechnische Aufgaben.

Ich habe bereits mehrere Bücher durchgelesen aber habe bis anhin keine guten Antworten gefunden.

Kann mir jemand aus der Praxis erzählen, wie das bei Euch gehandhabt wird? Wer wohnt ebenso in einem kleinen Stockwerkeigentum, in welchem die Verwaltung ein Stockerkeigentümer übernommen hat?

Besten Dank für Eure Antworten.
Hallo

Nach meinen Erfahrungen und Berechnungen anhand anderer Objekte ist das Honorar zwischen 400 und 700 Fr. per Einheit. Das kommt ganz auf die Komplexität der Siedlung an. Es kann gut sein, dass noch sep. Buchhaltung für Gemeinschaftliche Parzelle/ Garagen/ Einstellhalle erstellt werden müssen.

Zudem kümmert sich die Verwaltung auch um Reparaturen/ Sanierungen/ Vorstandsitzungen usw.

Auf jedenfall müsste nach Vereinsrecht auch ein Vorstand gewählt werden, welcher beratend und prüfend zur Seite steht. Auch eine jährliche Revision ist zwingend. Entwerder mat dies ein externer Treuhänder oder gewählte Eigentümer als Revisoren.

Sieh mal unter SVIT die haben Richtsätze für Verwaltungen

Hauswartung ist wieder ein ganz anderer Punkt, und kostet natürlich auch.

 
Hallo zusammen,

Ihr sind euch also einig, ich als Stockwerkeigentümer und als interner Verwalter der Liegenschaft, kann Honorar verlangen.

Zusätzlich werde ich mich eben auch noch als Verwalter für die Tiefgarage zu Wahl stellen. Die Tiefgarage hat 24 Parkplätze und wird von insgesamt 13 Parteien genützt.

Demzufolge mache ich 2 Verwaltungsaufgaben die wie folgt aufgeteilt sind:

- Verwaltung für ein 4-Fam. Haus

- Verwaltung für eine Tiefgarage für eine ganze Überbauung mit 13 Parteien

Somit könnte ich doch für jeden Verwaltungsjob separat ein Honorar verlangen.

Honorar zwischen 400 und 700 Fr. per Einheit
Heisst dies pro Wohnung?
 
hallo

ich mache die verwaltug für unsere tiefgarage mit 10 parteien - also nur für die posten strom, kanalisation und feuerlöscher - einladung zur jährlichen gv, akontozahlungen 2 x jährlich und dann noch die schlussrechnung

und das wird mir mit fr. 1100.- / jahr vergütet (gesamt, nicht pro einheit !)

ich habe dieses amt jetzt frisch vom auswärtigen verwalter mit seinem letzten jahreslohn so übernommen

 
ich mache die verwaltug für unsere tiefgarage mit 10 parteien - also nur für die posten strom, kanalisation und feuerlöscher - einladung zur jährlichen gv, akontozahlungen 2 x jährlich und dann noch die schlussrechnung

und das wird mir mit fr. 1100.- / jahr vergütet (gesamt, nicht pro einheit !)

ich habe dieses amt jetzt frisch vom auswärtigen verwalter mit seinem letzten jahreslohn so übernommen
Danke villmals für die Antwort, dann werde ich diesen Betrag für die Tiefgarage mit 13 Parteien ebenso beantragen bei der Versammlung. Bin Gespannt was die anderen Eigentümer dazu sagen werden.

 
Soviel ich weiss, rechnet SVIT mit verwaltungskosten von ca. 100Fr. für einen Einstellhallenplatz. Die 400-700Fr. beziehen sich auf eine Wohneinheit.

Der Verwalter stellt natürlich der Gemeinschaft die Gesamtrechnung. Die Verwaltungskosten werden ebenfalls nach WQ verteilt, also nicht nach Wohneinheit.

 
Grüezi

Habe schon einiges erlebt...

Beispiele aus der Verwaltungstätigkeit von Stockwerkeigentümern:

Bsp. Der Heizwärmezähler des "Verwalters/Stockwerkeigentümers" ist ausgestiegen. Drei Jahre lang hat er sich selbst nur eine "kleine" Pauschale abgerechnet. Alle im Haus fanden das OK, bis aufgefallen ist, dass alle anderen somit auch mehr bezahlt haben...

Bsp. Der "Verwalter/Stockwerkeigentümer" hatte eine kfm. Ausbildung und eine Stelle bei einer Versicherung. Die Versicherungsverträge laufen noch x Jahre und von der Provision hat die Gemeinschaft nichts gesehen...

Bsp. Der "Verwalter/Stockwerkeigentümer" hat die zweijährige Mängelrügefrist verpasst...

Bsp. Der "Verwalter/Stockwerkeigentümer" monierte, dass er kein Geld hatte die Stromrechnung zu bezahlen, er hatte aber selbst am meisten Budget-Ausstände...

Liste lässt sich beliebig erweitern... ;-)

Ich verstehe oftmals nicht, wie solche Konstellationen zustande kommen. Es handelt sich doch offensichtlich um eine Missachtung des Prinzips der Gewaltentrennung. Gemeinschaftliche Interessen und die Interessen der einzelnen Eigentümer werden auf diese Weise nicht getrennt und schon gar nicht geschützt.

Anyway, jeder wie es ihm beliebt...

Freundliche Grüsse

Scholdei

 
Guten Tag zusammen

ich habe auch noch eine Frage zur Hausverwaltung:

Wir sind im Haus 3 STWE Einheiten, 1 STWE möchte die komplette Verwaltung (arbeiten am/im Haus, Abrechnung usw) an einen Verwalter abgeben.

Bei der STWE Versammlung nächste Woche soll darüber abgestimmt werden.

Wer kann mir eine ungefähre Summe pro Jahr nennen für die Verwaltungskosten eines Hauses mit 3 STWE Einheiten durch einen gewerblichen Verwalter?

herzlichen Dank

Bärbel

 
Kann mri jemand einen verwaltung für Stockwerkeigentum inn der region Zofingen (AG ) empfehlen?

 
Am einfachsten von mehreren professionellen Verwaltungsfirmen Offerten einholen lassen, vorher an der Eigentümerversammlung beschliessen, welche Leistungen extern bezogen werden sollen.

Das Problem, dass der Verwalter kontrolliert werden muss, kann je nach Person keines oder ein erhebliches sein, deshalb ist im Zweifelsfall eine externe Verwaltung besser. Es vermeidet auch Probleme, dass sich ein Miteigentümer aufgrund seiner Verwalterfunktion Sonderrechte anmasst, die ihm nicht zustehen (das kann vom Waschküchenschlüssel bis zur oben zitierten "Heizkostenvergünstigung" und zu noch Schlimmerem reichen). Wenn es doch ein Stockwerkeigentümer macht, weiss man auf Grund der Offerten, was diese Leistung wert ist.

 

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