Guten Tag,
Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau gekauft (4-Fam. Haus). Nun hat sich die Frage gestellt, wer die Verwaltung dieser Liegenschaft übernimmt. Da sich keiner von den anderen Parteien gemeldet hat, habe ich mich gemeldet dass ich dies übernehmen könne.
Nun meine Frage: Kann ich, und wenn ja, wieviel an Verwaltungshonorar verlangen?
Ich denke mein Aufgabenbereich ist wird wie folgt definiert: Erstellung der Buchhaltung / Verteilung der gemeinsamen Kosten gemäss Wertquoten / Einladung und Führung der Versammlung. Im allgemeinen also alles finanztechnische Aufgaben.
Ich habe bereits mehrere Bücher durchgelesen aber habe bis anhin keine guten Antworten gefunden.
Kann mir jemand aus der Praxis erzählen, wie das bei Euch gehandhabt wird? Wer wohnt ebenso in einem kleinen Stockwerkeigentum, in welchem die Verwaltung ein Stockerkeigentümer übernommen hat?
Besten Dank für Eure Antworten.
Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau gekauft (4-Fam. Haus). Nun hat sich die Frage gestellt, wer die Verwaltung dieser Liegenschaft übernimmt. Da sich keiner von den anderen Parteien gemeldet hat, habe ich mich gemeldet dass ich dies übernehmen könne.
Nun meine Frage: Kann ich, und wenn ja, wieviel an Verwaltungshonorar verlangen?
Ich denke mein Aufgabenbereich ist wird wie folgt definiert: Erstellung der Buchhaltung / Verteilung der gemeinsamen Kosten gemäss Wertquoten / Einladung und Führung der Versammlung. Im allgemeinen also alles finanztechnische Aufgaben.
Ich habe bereits mehrere Bücher durchgelesen aber habe bis anhin keine guten Antworten gefunden.
Kann mir jemand aus der Praxis erzählen, wie das bei Euch gehandhabt wird? Wer wohnt ebenso in einem kleinen Stockwerkeigentum, in welchem die Verwaltung ein Stockerkeigentümer übernommen hat?
Besten Dank für Eure Antworten.