Grundsätzlich müsste ein Lohnausweis ausgestellt und der Lohn in der Steuererklärung deklariert werden. Ev. müsste auch geklärt werden, ob eine Unfallversicherung abgeschlossen werden müsste - je nach Tätigkeiten, die ihr ausführen müsst.reicht das denn für die steuerbehörde, wenn man die entlöhnung einfach im protokoll festhält und darauf verweist?
Spannendes Thema, gibt es da irgendwie ein Freibetrag, z.B. unter 1'000 Franken im Jahr oder so?Grundsätzlich müsste ein Lohnausweis ausgestellt und der Lohn in der Steuererklärung deklariert werden.
Freibetrag gibt es nicht. Grundsätzlich ist ab dem 1. Franken Lohn dieser steuerbar. Teilweise gibt es beim Bund und den Kantonen Pauschalabzüge für Nebenerwerbseinkommen, mit denen der Lohn dann schon oftmals wieder ausgeglichen ist. Feuerwehrsold ist z.B. im Thurgau grundsätzlich steuerbar, aufgrund der Pauschalen jedoch erst bei Sold > 3000.00 nach Pauschalabzügen überhaupt massgebend, was bei den wenigsten der Fall ist.Spannendes Thema, gibt es da irgendwie ein Freibetrag, z.B. unter 1'000 Franken im Jahr oder so?
Ich denke irgendwas muss es ja geben, denn sonst hätten ja auch Tausende von Vereinen ein Problem, die den Leitern, Vorstand etc. eine Entschädigung bezahlen.
Danke für die Hinweise....
Unterschieden werden muss auch, ob es Lohn ist oder (wie du richtig schreibst) eine Entschädigung. Eine Entschädigung ist normalerweise nicht steuerbar, da der Empfänger auch eine Auslage gehabt hat (Büro, Auto, Strom....).
Genau. Die Höhe der Bezahlung lässt aber auch drauf schliessen, ob es sich um Lohn oder Entschädigung handelt.Es ist dann wohl juristisches Grenzgebiet, was nun Lohn oder Entschädigung ist. In diesem Falle von Verwaltung, kann ja argumentiert werden, dass ich ein Büro brauche, einen PC, Drucker, Tinte, Papier, Telefon, etc, also somit eine Entschädigung.
Verwalter ist ein reiner Verwaltungsjob. Ist nicht Hauswart. Da könnte Dir höchstens eine Kaffeetasse auf den Fuss fallen.Ev. müsste auch geklärt werden, ob eine Unfallversicherung abgeschlossen werden müsste - je nach Tätigkeiten, die ihr ausführen müsst.