Verwaltung in Eigenregie

barbapapa

Mitglied
16. Feb. 2007
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Wir überlegen uns, die Verwaltungsaufgaben für unser Haus mit 5 Eigentumswohnungen zu übernehmen. Wir würden eine Pauschale Entlöhnung bekommen. Brauchts da einen Vertrag? Wie sieht das rechtlich aus, muss man auf etwas Spezielles achten?

 
Wie es rechtlich aussieht kann ich nicht sagen. Auf alle Fälöle würde ich es schriftlich festhalten. Darin sollte nicht nur die Entlöhnung festgehalten sein, sondern auch was deine Aufgaben als Verwalter sind, und wo die Grenzen sind. Ebenso wie weit deine Kompetenzen gehen.

Gerade wenn dann mal grössere Umbauarbeiten geplant sind, dann wird der Aufwand als Verwalter sehr gross.

 
Das braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung, die Euch bestellen muss. In Sachen, die Eure Amtsführung betrifft, (z.B. Decharge) habt Ihr zudem kein Stimmrecht.

Wenn der Verwalter Miteigentümer ist und es Streit gibt, heisst es bald einmal, der wirtschafte in die eigene Tasche und behandle nicht alle Eigentümer gleich, also Vorsicht. Du musst auch Polizei spielen ("der Schuhschrank darf da nicht stehen"); man kann sich als Mitbewohner also leicht unbeliebt machen.

 
reicht das denn für die steuerbehörde, wenn man die entlöhnung einfach im protokoll festhält und darauf verweist?

 
Wohnt ihr schon länger dort? Kommt ihr gut aus mit den Nachbarn? Ich persönlich würde mir nicht so ein Amt "aufhalsen", oftmals kommt es schneller zu Unstimmigkeiten als man denkt und dann finde ich es besser wenn solche Aufgaben von neutralen Personen erledigt werden.

 
reicht das denn für die steuerbehörde, wenn man die entlöhnung einfach im protokoll festhält und darauf verweist?
Grundsätzlich müsste ein Lohnausweis ausgestellt und der Lohn in der Steuererklärung deklariert werden. Ev. müsste auch geklärt werden, ob eine Unfallversicherung abgeschlossen werden müsste - je nach Tätigkeiten, die ihr ausführen müsst.

 
Grundsätzlich müsste ein Lohnausweis ausgestellt und der Lohn in der Steuererklärung deklariert werden.
Spannendes Thema, gibt es da irgendwie ein Freibetrag, z.B. unter 1'000 Franken im Jahr oder so?
Ich denke irgendwas muss es ja geben, denn sonst hätten ja auch Tausende von Vereinen ein Problem, die den Leitern, Vorstand etc. eine Entschädigung bezahlen.

 
Spannendes Thema, gibt es da irgendwie ein Freibetrag, z.B. unter 1'000 Franken im Jahr oder so?

Ich denke irgendwas muss es ja geben, denn sonst hätten ja auch Tausende von Vereinen ein Problem, die den Leitern, Vorstand etc. eine Entschädigung bezahlen.
Freibetrag gibt es nicht. Grundsätzlich ist ab dem 1. Franken Lohn dieser steuerbar. Teilweise gibt es beim Bund und den Kantonen Pauschalabzüge für Nebenerwerbseinkommen, mit denen der Lohn dann schon oftmals wieder ausgeglichen ist. Feuerwehrsold ist z.B. im Thurgau grundsätzlich steuerbar, aufgrund der Pauschalen jedoch erst bei Sold > 3000.00 nach Pauschalabzügen überhaupt massgebend, was bei den wenigsten der Fall ist.

Unterschieden werden muss auch, ob es Lohn ist oder (wie du richtig schreibst) eine Entschädigung. Eine Entschädigung ist normalerweise nicht steuerbar, da der Empfänger auch eine Auslage gehabt hat (Büro, Auto, Strom....).

Es ist einfach noch in den Köpfen irrtümlich verankert, dass z.B. erst ab 4000.00 ein Lohn deklariert werden muss. Gerade bei Hauswärten kann das im Nachhinein zu bösen (teuren) Folgen führen (Nach- & Strafsteuern).

Gruss Griff

 
...

Unterschieden werden muss auch, ob es Lohn ist oder (wie du richtig schreibst) eine Entschädigung. Eine Entschädigung ist normalerweise nicht steuerbar, da der Empfänger auch eine Auslage gehabt hat (Büro, Auto, Strom....).
Danke für die Hinweise.

Es ist dann wohl juristisches Grenzgebiet, was nun Lohn oder Entschädigung ist. In diesem Falle von Verwaltung, kann ja argumentiert werden, dass ich ein Büro brauche, einen PC, Drucker, Tinte, Papier, Telefon, etc, also somit eine Entschädigung.

 
Es ist dann wohl juristisches Grenzgebiet, was nun Lohn oder Entschädigung ist. In diesem Falle von Verwaltung, kann ja argumentiert werden, dass ich ein Büro brauche, einen PC, Drucker, Tinte, Papier, Telefon, etc, also somit eine Entschädigung.
Genau. Die Höhe der Bezahlung lässt aber auch drauf schliessen, ob es sich um Lohn oder Entschädigung handelt.

Weil häufig unklar ist, was jetzt eigentlich Lohn ist und was nicht, ist das Ausfüllen des neuen Lohnausweises schon eine halbe Wissenschaft.

Vieles im Steuerrecht spielt sich im Grenzgebiet ab. Daher ist es sinnvoll, wenn im Voraus richtig geplant wird, damit nicht am Ende viel abgeliefert werden muss /emoticons/default_smile.png

 
Ev. müsste auch geklärt werden, ob eine Unfallversicherung abgeschlossen werden müsste - je nach Tätigkeiten, die ihr ausführen müsst.
Verwalter ist ein reiner Verwaltungsjob. Ist nicht Hauswart. Da könnte Dir höchstens eine Kaffeetasse auf den Fuss fallen.
 
Siehe zu diesem Thema den informativen Beitrag in der heutigen (20.08.2010) Ausgabe der NZZ, Bund NZZ-Domizil!!

@emil17: Bei lediglich 5 Parteien wäre es bei Eignung möglich und sinnvoll, dass der Verwalter auch gleichzeitig den Hausmeisterposten übernimmt.

 

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Miguel