Hallo zusammen
Ich habe ausserterminlich meine Mietwohnung auf den 31.10.2024 gekündigt und der Verwaltung einige interessierte Nachmieter gebracht, die die Wohnung per 1.11.2024 gerne mieten würden. Ich weiss, schriftlich bestätigt, dass die Verwaltung einem Interessenten einen Mietvertrag zugestellt hat. Die Verwaltung behauptet mir gegenüber, dass ich noch immer in der Pflicht bin weiter (ab 1. November) den Mietzins zu bezahlen.
Gemäss Art. 264 Abs. 1 OR ist der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter befreit, wenn der vorgeschlagene Ersatzmieter
Meine 2 Fragen an euch:
- Bin ich befreit davon über den 31.10.2024 hinaus Miete zu bezahlen?
- Muss ich von der Verwaltung eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass ich per 1.11.2024 von sämtlichen Pflichten als Mieters befreit bin? Dies im Hinblick falls es zu einem Rechtsstreit käme, was ich aber verhindern will.
Liebe Grüsse
Dele
Ich habe ausserterminlich meine Mietwohnung auf den 31.10.2024 gekündigt und der Verwaltung einige interessierte Nachmieter gebracht, die die Wohnung per 1.11.2024 gerne mieten würden. Ich weiss, schriftlich bestätigt, dass die Verwaltung einem Interessenten einen Mietvertrag zugestellt hat. Die Verwaltung behauptet mir gegenüber, dass ich noch immer in der Pflicht bin weiter (ab 1. November) den Mietzins zu bezahlen.
Gemäss Art. 264 Abs. 1 OR ist der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter befreit, wenn der vorgeschlagene Ersatzmieter
- bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen
- zahlungsfähig
- zumutbar
ist.
Meine 2 Fragen an euch:
- Bin ich befreit davon über den 31.10.2024 hinaus Miete zu bezahlen?
- Muss ich von der Verwaltung eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass ich per 1.11.2024 von sämtlichen Pflichten als Mieters befreit bin? Dies im Hinblick falls es zu einem Rechtsstreit käme, was ich aber verhindern will.
Liebe Grüsse
Dele