Verwaltungsbeschwerde

röfe

Mitglied
10. Feb. 2010
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Hallo Zusammen

Wir möchten ein Haus bauen. Leider hat unser zukünftiger Nachbar mehrer Einsprachen gegen unser Bauvorhaben gemacht. Die Einsprachen wurden von der Gemeinde zurück gewiesen und die Baubewilligung erteilt. Nun hat der Nachbar eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Grund der Einsprachen ist hauptsächlich, dass der Nachbar bei seinem EFH ein Problem hat. Sein Haus hat sich in den letzten 5 Jahren auf einer Seite 8 cm gesenkt. Nun hat er bedenken, dass wenn wir unser Haus bauen, dass sein Haus sich weiter senkt.

Sind seine Bedenken berechtigt?

Müssen wir als Bauherren für die zukünftigen Schäden an seinem Haus aufkommen? Falls es weiter Schäden gibt.

 
Hallo Röfe,

Nein, natürlich nicht. Sein Problem muss er auf seinem Land lösen! Und du tust gut daran, diese Situation akribisch zu dokumentieren. Hast du Facts?

Im Falle das sich ein Haus tatsächlich sinken würde und es nachweislich aufgrund des neu erstellten Baues wäre, würde die Bauwesenversicherung, die auch du unbedingt abschliessen solltest, zum Tragen kommen.

An deiner Stelle würde ich mir aber keine Sorgen machen. Da sich das Haus schon lange senkt, könnte einen Zusammenhang wahrscheinlich ausgeschlossen werden. Die haben bei deinem Nachbar einfach geschlampt... Anderseits würde ich mir aber schon Gedanken machen, wo die Nachbarschaft hinführt, wenn er schon jetzt so auf dein Bauvorhaben reagiert.

Und damit bei dir nicht das gleiche passiert, wäre ein geologisches Gutachten vieleicht auch nicht fehl am Platz... /emoticons/default_wink.png

liebs Grüessli, jomazi

 
Grüezi Röfe

Ich rate Ihnen auch alles gut dokumentieren zu lassen. Der Aufwand lohnt sich...

Freundliche Grüsse

Markus Scholdei

 
Eine andere Überlegung ist aber auch, dass ihr anschliessend eine ganze Weile Nachbarn sein werdet. Meinst du nicht, dass es auch eine unjuristische Lösung gibt? Kann man mit den Leuten nicht reden? Wenn sich das Haus so stark senkt ist das wirklich ein GAU und wir alle würden da wohl etwas komisch reagieren. Aber die meisten von uns müssten doch einsehen, dass wir deswegen nicht allen rundherum verbieten können zu bauen.

 
Hallo Jomazi

Ja wir haben Facts. Der Beschwerdeführer (unser zukünftiger Nachbar) hat in der Verwaltungsbeschwerde angegeben, dass sein Haus absinkt. Innert 5 Jahren 8cm.

Eigentlich wollten wir von seinem Haus ein Rissprotokoll erstellen. Leider sind die Auflagen, die unser Nachbar stellt nicht tolerierbar. Er will, dass während der aufnahmen für das Rissprotokoll, er und sein Anwalt Vorort sind und diese Zeit sollte ich bezahlen. Wie es nicht schon genug währe, dass ich das Rissprotokoll bezahlen muss was mit CHF 4500.- auch nicht ein Schnäppchen ist.

In diesem Monat machen wir auf unserem Grundstück Sondagen, um den Baugrund zu untersuchen. Bin gespannt was dabei raus kommt.

Wir haben schon des öfters versucht mit unserem Nachbar zu sprechen leider konnten wir Ihn nicht von seiner Haltung abbringen. Somit muss jetzt das Gericht entscheiden wer recht bekommt. Da aber bereits die Gemeinde die Einsprachen zurück wies, wird es unser Nachbar schwer haben vor dem Verwaltungsgericht.

Gruss Röfe

 

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