Hallo Zusammen
Wir möchten ein Haus bauen. Leider hat unser zukünftiger Nachbar mehrer Einsprachen gegen unser Bauvorhaben gemacht. Die Einsprachen wurden von der Gemeinde zurück gewiesen und die Baubewilligung erteilt. Nun hat der Nachbar eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Grund der Einsprachen ist hauptsächlich, dass der Nachbar bei seinem EFH ein Problem hat. Sein Haus hat sich in den letzten 5 Jahren auf einer Seite 8 cm gesenkt. Nun hat er bedenken, dass wenn wir unser Haus bauen, dass sein Haus sich weiter senkt.
Sind seine Bedenken berechtigt?
Müssen wir als Bauherren für die zukünftigen Schäden an seinem Haus aufkommen? Falls es weiter Schäden gibt.
Wir möchten ein Haus bauen. Leider hat unser zukünftiger Nachbar mehrer Einsprachen gegen unser Bauvorhaben gemacht. Die Einsprachen wurden von der Gemeinde zurück gewiesen und die Baubewilligung erteilt. Nun hat der Nachbar eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Grund der Einsprachen ist hauptsächlich, dass der Nachbar bei seinem EFH ein Problem hat. Sein Haus hat sich in den letzten 5 Jahren auf einer Seite 8 cm gesenkt. Nun hat er bedenken, dass wenn wir unser Haus bauen, dass sein Haus sich weiter senkt.
Sind seine Bedenken berechtigt?
Müssen wir als Bauherren für die zukünftigen Schäden an seinem Haus aufkommen? Falls es weiter Schäden gibt.