verweigerte Mängelbehebung durch GU

sunshine

Mitglied
11. Aug. 2007
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Wir haben mit einer GU unser Haus gebaut. Ende März 09 erfolgte die Bauabnahme und anfangs April 09 sind wir eingezogen. Während der Bauabnahme zusammen mit dem Bauleiter stellten wir einen Kratzer in der Armatur unserer Wellnessdusche fest. Dieser Mangel wurde ohne Vorbehalt durch den Bauleiter in der Mängelliste aufgenommen. Diese Wellnessdusche wurde durch uns bestellt d.h. die GU hat keine 15% verdient. Die Anschlüsse wurden jedoch durch die GU durchgeführt (d.h. wir haben 15% bezahlt) und die Abnahme der Wellnessdusche nach Lieferung und Montage erfolgte durch den Bauleiter mit schriftlicher Abnahme. Nach dieser Abnahme durch den Bauleiter waren div. Handwerker noch im Bau beschäftigt sowie die Schlussreinigung, welche auch via GU geleistet wurde. Nun weigert sich die GU die Kosten für die Schadensbehebung zu übernehmen (Kostenpunkt: Material Fr. 2'500.-- plus Montage). Begründung: diese Wellnessdusche sei nicht via GU beschafft worden. Ist es wirklich so, dass dieser Schaden zu unseren Lasten geht? Danke für Inputs, was wir allenfalls unternehmen können.

 
...Dieser Mangel wurde ohne Vorbehalt durch den Bauleiter in der Mängelliste aufgenommen.

...die Abnahme der Wellnessdusche nach Lieferung und Montage erfolgte durch den Bauleiter mit schriftlicher Abnahme. ...
Hallo Sunshine,
wenn oben zitierte Dokumente vorliegen, also dass

1. Mangel ohne Vorbehalt in die Mängelliste aufgenommen wurde

und dass

2. Der Bauleiter zudem noch die korrekte Installation und die Lieferung der Dusche

bestätigt hat, dann hat Dein GU einen schlechten Stand! Damit bestätigt er ja nicht nur den Mangel bei Übergabe, sondern auch dass es nach Lieferung und Montage in Ordnung war.

Er hat also indirekt bestätigt, dass in dem Zeitraum vom Innenausbau zwischen Lieferung/Montage und der Übergabe des Hauses, der Schaden entstanden ist! Dabei spielt es in diesem Falle keine Rolle, ob Ihr diese Dusche selbst organisiert habt oder nicht.

Anders wäre es, wenn Ihr z.B. ein Kühlschrank selbst irgendwo im Neubau zwischengelagert hättet und dieser nun verkratzt wäre... Aber schliesslich wurde darauf eingegangen, dass Ihr das Material selbst bestellt und der Empfang dafür wurde sogar bestätigt - somit ist die Dusche auch in die Obhut des Empfängers/Bauleiters gelangt und er kann dafür haftbar gemacht werden.

Hart bleiben - da habt Ihr gute Chancen (sofern Ihr beide unterschriebenen Dokumente in Händen habt)./emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
Naja, wenn ich versuche in der Geschichte für euch einen Angriffspunkt ausfindig zu machen tue ich mich schwer. Und nur weil der Bauleiter den Empfang (oder Installation?) des betroffenen Bauteils quittierte denke ich noch lange nicht, dass das Bauteil einfach so jetzt in seine in die Obhut des Bauleiters übergeht. Wäre ja noch schöner. Zuerst mehr Aufwand Drittunternehmer zu koordinieren und dann noch das finanzielle Risiko übernehmen.

Und wenn der Mangel im Abnahmeprotokoll notiert wird, unter Vorbehalt oder nicht, auch nicht. Das Abnahmeprotokoll umschreibt Tatsachen und ist keine Schuldanerkennung.

Mit den Protokollen lässt sich meiner Meinung nach bestenfalls das Schadendatum eingrenzen.

Ich verstehe, dass der GU nicht für Schäden an Bauteilen aufkommen will, an denen er nichts verdient hat. Es gibt auch ja auch keine Gratis-Autoversicherung.

Rechtlich gesehen wird es nur einen Weg geben die Kosten weiter zu geben: Ihr müsst den Schuldigen finden. Ich sehe da aber eher schwarz.

Menschlich gesehen (und das wird wohl die einzige Chance sein): Falls die Situation die ist, dass nach eurer Montage nur noch GU-Mitarbeiter im Haus waren und keine Eigenleistungen durchgeführt wurden, ist die Möglichkeit doch eher sehr hoch, dass der Schaden durch Leute innerhalb der GU-Leistung entstanden ist. Wenn der Chef ein guter Kerl ist, wird er mit sich reden lassen und das ganze irgendwie mit seiner Versicherung deichseln.

Mal ganz abgesehen davon, ob der GU für einen solchen Schaden belangt werden kann oder ob die Sache ein Ding zwischen euch und dem Schadenverursacher ist (Putzequipe, Kittfuger ect.) Ist ne Rechtsfrage die ich nicht einfach zu beantworten vermag.

Warum habt ihr Waren selber bestellt? Etwas Geld sparen? Ist ja alles schön und gut, aber solche Massnahmen verschieben und verschmischen die Verantwortlichkeiten. Wenn nichts passiert juhuii, wenn was passiert hockt ihr mittendrinn und könnt euch leider nicht bequem zurücklehen und sagen "Auswechseln! bis wann?"

 
Hallo Sunshine,

wer hat sie denn montiert? Darüber machst Du keine eindeutige Angabe.

War es der GU selbst (also dessen Handwerker), dann ist es nachher auch sein Part, wenn sie beschädigt ist. Zumal ja die einwandfreie Entgegennahme (Lieferung, wenn dies so gemeint war?) bestätigt wurde.

War es eine Bauherrenleistung (egal ob von Dir oder einem anderen Handwerker), dann sehe ich dies ebenfalls in der Haftung der GU. Wenn man nach Montage, vor weiteren Arbeiten durch den GU/bzw. Handwerkern, explizit eine "Abnahme" mit dem Bauleiter vereinbart und ausführt, eben um zu zeigen.... siehe, fertig und ohne Beschädigung... er dies schriftlich bestätigt (siehe Abnahme), die GU-Handwerker und somit der GU weiter arbeiten, dann sollten natürlich auch keine Schäden passieren. Wenn eben doch, dann hat einer der GU-Handwerker dies vermutlich verursacht... auf jeden Fall unter der Ausführungskontrolle der GU. Wie (wem) er dies wieder zuordnen kann, ist eigentlich nicht Deine Angelegenheit.

Wenn er seinen Ausführungsfirmen nicht zutraut, auch auf fremdes Eigentum zu achten, dann hätte er vorher diese Art der Bauherrenleistung vertraglich ausschließen müssen.

 
Besten Dank für die Feedbacks. Die Wellnessdusche wurde geliefert als der Bauleiter der GU anwesend war. Anschlüsse Wasser/Elektrisch wurden seitens GU erstellt. Ich gehe davon aus, dass die Dusche durch die Lieferfirma montiert wurde unter Anwesendheit der Bauleitung, da dieser ja die Abnahme bestätigt hat. Wir haben das Abnahmeprotokoll Wellnessdusche und Abnahmeprotokoll Hausübergabe in schriftlicher Form vorliegen.

 
...Die Anschlüsse wurden jedoch durch die GU durchgeführt (d.h. wir haben 15% bezahlt) und die Abnahme der Wellnessdusche nach Lieferung und Montage erfolgte durch den Bauleiter mit schriftlicher Abnahme.
Hallo Vertruv,

ich begreife zwar Deine Argumentation - in diesem speziellen Fall sehe ich das etwas anders (so ähnlich wie Pfälzer bereits geschrieben hat)...

...Und nur weil der Bauleiter den Empfang (oder Installation?) des betroffenen Bauteils quittierte denke ich noch lange nicht, dass das Bauteil einfach so jetzt in seine in die Obhut des Bauleiters übergeht. ...
Es geht nicht mal darum, dass er einen Lieferschein unterschreibt, sondern auch darum dass er die Fremdleistung akzeptiert hat und nach erfolgter Installation die Anlage abgenommen hat.
...Und wenn der Mangel im Abnahmeprotokoll notiert wird, unter Vorbehalt oder nicht, auch nicht. Das Abnahmeprotokoll umschreibt Tatsachen und ist keine Schuldanerkennung.

Mit den Protokollen lässt sich meiner Meinung nach bestenfalls das Schadendatum eingrenzen.
Genau das schrieb ich ja - er bestätigt, dass das Teil in einwandfreiem Zustand installiert wurde und er bestätigt auch, dass bei Abnahme ein Mangel vorliegt... demzufolge ist es zwar keine "Schuldanerkennung" aber ein trifftigen Beweis dafür, dass seine Handwerker die Beschädigung verursachten!/emoticons/default_wink.png
Ich verstehe, dass der GU nicht für Schäden an Bauteilen aufkommen will, an denen er nichts verdient hat.
Hat er aber - siehe oben... und "wollen" und müssen sind nun mal zwei verschiedene Dinge.
Rechtlich gesehen wird es nur einen Weg geben die Kosten weiter zu geben: Ihr müsst den Schuldigen finden. Ich sehe da aber eher schwarz.

...Mal ganz abgesehen davon, ob der GU für einen solchen Schaden belangt werden kann oder ob die Sache ein Ding zwischen euch und dem Schadenverursacher ist (Putzequipe, Kittfuger ect.)
Es ist in diesem speziellen Fall völlig unerheblich, welcher Handwerker den Schaden verursachte! Fakt ist, dass erwiesenermassen nur noch Handwerker des GUs am Bau tätig waren (jedenfalls aufgrund der bisher gemachten Aussagen seitens des Threadstellers). Vertragspartner gegenüber des Bauherren ist ja der GU - besonders während des Baus. Demzufolge ist der GU verantwortlich gegenüber des Bauherren und wessen Versicherung schlussendlich zahlt, ist alleine das Problem des GUs (für das hat er ja den Bauleiter, der aufpassen sollte, wer wo wie tätig ist am Bau../emoticons/default_wink.png)
Warum habt ihr Waren selber bestellt? Etwas Geld sparen? Ist ja alles schön und gut, aber solche Massnahmen verschieben und verschmischen die Verantwortlichkeiten. Wenn nichts passiert juhuii, wenn was passiert hockt ihr mittendrinn und könnt euch leider nicht bequem zurücklehen und sagen "Auswechseln! bis wann?"
Da muss auch gesagt werden, dass der GU ja anscheinend einverstanden war, dass Sunshine die Dusche selbst anliefern lässt und er für den Einbau/Änderung ja auch sein Honorar von 15% kassierte... ich meine doch, dass dann eine Dusche in die Verantwortung des GUs fällt! Er hätte auch darauf beharren können, dass alles über ihn bezogen wird und hätte dann aber auch keine separate Abnahme des "Fremd-Werkes" in seinem Namen gemacht...
Ich finde es immer wieder ernüchternd und entsetzlich wie mit Kunden von Seiten der GUs umgegangen wird, welche x-Huntertausende ausgeben um ihren kleinen Traum zu realisieren. In keiner anderen Branche könnte man es sich leisten so arogant, unkulant und kundenfeindlich zu agieren!/emoticons/default_mad.png

Was würde wohl ein GU machen, wenn man mit ihm im gleichen Masse umgehen würde, wenn er seinen brandneuen Maseratti Quattroporte abholen wollte? Sitzpolster in anderem Leder als bestellt, Motorhaube zerkratzt, Sitzheitzung funktioniert nicht... ich würde mal meinen, dass er für die "lächerlichen 220t" einen kleinen Aufstand im Autohaus machen täte!/emoticons/default_wink.png (Mag sein, dass Ihr dieses Beispiel an den Haaren herbeigezogen findet...? ich kenne per Zufall einen GU, welcher diesen Wagen besitzt und ganz bizzar reagiert hätte.../emoticons/default_biggrin.png)

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Sunshine

Rechtlich gesehen wird es nur einen Weg geben die Kosten weiter zu geben: Ihr müsst den Schuldigen finden. Ich sehe da aber eher schwarz.
Ja, das erstere ist und das zweite sehe ich auch so! Das ist wie wenn der Elektriker deine Lampe während dem Bauen aufhängt und ein anderer zerschlägt das Glas. Hier kannst du den GU auch nicht haftbar machen, sondern nur den Schuldigen, denn es war dein Bauteil das beschädigt wurde! Der Auftrag zur Montage ist dann auch durch dich (zwar über den GU) an den Handwerker gelangt und dieser hat für diese Montage ja auch eine Rechnung an dich gestellt, hat also in deinem Auftrag gearbeitet. (Was aber nicht einmal relevant wäre)

Das der GU diesen Mangel auch aufgenommen hat ist erklärbar, leiten die ja mehrere Bauten gleichzeitig und wissen nicht bei jedem Detail ob es nun Bauseits oder durch eben den GU eingebaut wurde.

Da du den schuldigen wahrscheinlich nicht findest, würde ich nach einer Lösung mit dem Sanitärmensch suchen, oder mit dem Kratzer (wie gross ist der eigentlich, hast du ein Bildli?) leben lernen...

liebs Grüessli, jomazi

 
...Der Auftrag zur Montage ist dann auch durch dich (zwar über den GU) an den Handwerker gelangt und dieser hat für diese Montage ja auch eine Rechnung an dich gestellt, hat also in deinem Auftrag gearbeitet. (Was aber nicht einmal relevant wäre)
Ich meine es ist sehr wohl relevant... Schliesslich war der GU ja einverstanden, dass diese Dusche vom Bauherren organisiert wurde. Sonst wäre ja der GU für kein eingebautes Teil verantwortlich!Es ist doch irrelevant wer nun das Bauteil anlieferte - schliesslich haftet der GU ja auch für die WC-Schüssel, den Parkettboden usw... Sobald ein GU ein Bauteil akzeptiert, welches in seinem Werk verbaut wird, haftet er nun mal bis zur Abnahme des Werkes durch den Bauherren!

Das der GU diesen Mangel auch aufgenommen hat ist erklärbar, leiten die ja mehrere Bauten gleichzeitig und wissen nicht bei jedem Detail ob es nun Bauseits oder durch eben den GU eingebaut wurde.
Das erachte ich als sehr unwahrscheinlich. Für den Einbau einer Wellnessdusche bedarf es auch bauliche Vorbereitungen und Kordinationen. Da darf man sehr wohl davon ausgehen, dass der Bauleiter genau wusste was das für ein Teil ist und woher es stammt (gehört eigentlich auch zu seinen Aufgaben und es wäre ein Armutszeugnis, wenn er darüber nicht Bescheid gewusst hätte.../emoticons/default_wink.png). Fakt ist, dass er 2x dafür unterschrieben hat und "rechtlich gesehen" ist diese Handlung eindeutig - da gibts nix zu "erklären".../emoticons/default_wink.png
Ich habe auch ein Beispiel andersrum: Wir bauten auch mit GU und lösten die Küche - nach mühsamen Verhandlungen - aus dem Vertrag aus...

Der GU erlaubte uns die Lieferung erst nach Abnahme des restlichen Werkes (was bei einer Küche für uns kein Problem darstellte). Seine Begründung war: Er wolle nicht für diese Küche haftbar gemacht werden! Er müsse sonst seine Versicherung entsprechend anpassen und wir hätten diese Zusatzprämie bezahlen müssen... /emoticons/default_rolleyes.gif

Grüssle

Arcuos

 
Wir bauten auch mit GU und lösten die Küche - nach mühsamen Verhandlungen - aus dem Vertrag aus...

Der GU erlaubte uns die Lieferung erst nach Abnahme des restlichen Werkes (was bei einer Küche für uns kein Problem darstellte). Seine Begründung war: Er wolle nicht für diese Küche haftbar gemacht werden! Er müsse sonst seine Versicherung entsprechend anpassen und wir hätten diese Zusatzprämie bezahlen müssen... /emoticons/default_rolleyes.gif

Grüssle

Arcuos
Da bringst du etwas auf den Punkt.

Ich hatte heute ein gespräch mit einem Bauanwalt (wegen etwas anderem) und habe im Anschluss noch den hier beschriebene Sachverhalt kurz erläutert.

der Anwalt sieht die Sache nicht so eindeutig zugunsten dem Gu wie ich estue, aber auch nicht so negativ wie der rest der Schreiberlinge.

Es gibt drei dinge zu Lasten des GUs fallen:

1. Er hätte niemals irgendwelche Abnahmeprotkolle von Drittunternehmern unterzeichnen sollen (Er verantwortet das Bauteil nicht gerade, aber irgendwie schon...Anwaltslogik)

2. Er hätte um sich aus dem Schlammassel von Anfang an raus zu halten müssen, indem er schriftlich abmahnt oder jede haftung ablehnt.

3. Der Kratzer entstand, weil jemand drangekommen ist. Wenn das Bauteil 2500 Franken kostet, hätte der Bauleietr bei Sunshine schriftlich den benötigten Schutz abmahnen müssen (Es gibt da rechltliche Meldepflichten für personen, die fachlich in der lage sind, missstände zu beurteilen, nicht nur für die Bauindustrie geltend).

Die drei Punkte verschlechtern sien Karten, werfen den GU aber nicht vollends aus dem Spiel.

Arcuos, was dein Bauleiter gemacht hat ist das einzig richtige. Mit allem anderen begibt man sich in ein Minenfeld.

 
...Arcuos, was dein Bauleiter gemacht hat ist das einzig richtige. Mit allem anderen begibt man sich in ein Minenfeld.
Hallo Vertruv,
dann stimmen wir ja mit unseren Meinungen überein!/emoticons/default_smile.png (Es war übrigens der GU nicht der Bauleiter.../emoticons/default_biggrin.png)

Ich bin auch für klare Verhältnisse - daher liessen wir unsere Küche erst nach Werkübernahme einbauen/liefern. So ist es auch klar, wenn am Türpfosten ein Kratzer gemacht wird, welcher Handwerker es gewesen ist...

Bei einer Küche ist das problemlos möglich, da alle anderen Gewerke eigentlich schon fertig sein können. Bei einer Wellnessdusche wie in diesem Fall, ist es natürlich etwas problematischer, da dieser Einbau oft noch andere Arbeiten nach sich zieht. Ist es eine Dusche, welche als ganzes auf einen Sockel gestellt, angeschlossen und nur noch Silikoniert wird, dann hätte man diese natürlich auch erst nach der Abnahme des Hauses einbauen lassen können... und man hätte klare Verhältnisse.

ABER: Im Falle von Sunshine muss auch klar gesagt werden, dass der GU in diesem speziellen Fall mit der Zulieferung durch Dritte einverstanden war und die Handlungen des Bauleiters ihn zusätzlich in die Pflicht nehmen.

...und vergessen wir hier bitte nicht: Sunshine möchte in diesem Forum ja Hilfe aus Sicht der Bauherrschaft erfahren.../emoticons/default_wink.png

...und so wie die Dinge liegen, bestehten gute Chancen z.G. des Bauherrn!

@Sunshine: Ich würde auf Behebung dieses Mangels bestehen. Seine Haftpflichversicherung sollte diesen Schaden regeln können - die er ja hoffentlich hat...(haben muss?)/emoticons/default_cool.png Der einzige Grund, dass er sich so "querstellt" ist vermutlich der grosse Selbstbehalt bei solchen Versicherungen...

Auf das ich mich wiederhole: Jeder Geschäftsmann (ausser auf dem Bau!) würde bei einem Kunden, welcher ihm eine Auftragssumme von X-Hunderttausend Franken beschert, bei solchen Kleinigkeiten nicht mal mit der Wimper zucken und es als "Service am Kunden" oder unter "Kulanz" abbuchen! Dies nennt man Kundenbindung - aber sowas kennen GUs anscheinend nicht... wieso sollten sie auch - schliesslich bauen die meisten Bauherren nur einmal... und beim 2. Mal bestimmt nicht mit GU.../emoticons/default_rolleyes.gif

Grüssle

Arcuos

 

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