...Die Anschlüsse wurden jedoch durch die GU durchgeführt (d.h. wir haben 15% bezahlt) und die Abnahme der Wellnessdusche nach Lieferung und Montage erfolgte durch den Bauleiter mit schriftlicher Abnahme.
Hallo Vertruv,
ich begreife zwar Deine Argumentation - in diesem speziellen Fall sehe ich das etwas anders (so ähnlich wie Pfälzer bereits geschrieben hat)...
...Und nur weil der Bauleiter den Empfang (oder Installation?) des betroffenen Bauteils quittierte denke ich noch lange nicht, dass das Bauteil einfach so jetzt in seine in die Obhut des Bauleiters übergeht. ...
Es geht nicht mal darum, dass er einen Lieferschein unterschreibt, sondern auch darum dass er die Fremdleistung akzeptiert hat und nach erfolgter Installation die Anlage abgenommen hat.
...Und wenn der Mangel im Abnahmeprotokoll notiert wird, unter Vorbehalt oder nicht, auch nicht. Das Abnahmeprotokoll umschreibt Tatsachen und ist keine Schuldanerkennung.
Mit den Protokollen lässt sich meiner Meinung nach bestenfalls das Schadendatum eingrenzen.
Genau das schrieb ich ja - er bestätigt, dass das Teil in einwandfreiem Zustand installiert wurde und er bestätigt auch, dass bei Abnahme ein Mangel vorliegt... demzufolge ist es zwar keine "Schuldanerkennung" aber ein trifftigen Beweis dafür, dass seine Handwerker die Beschädigung verursachten!/emoticons/default_wink.png
Ich verstehe, dass der GU nicht für Schäden an Bauteilen aufkommen will, an denen er nichts verdient hat.
Hat er aber - siehe oben... und "wollen" und müssen sind nun mal zwei verschiedene Dinge.
Rechtlich gesehen wird es nur einen Weg geben die Kosten weiter zu geben: Ihr müsst den Schuldigen finden. Ich sehe da aber eher schwarz.
...Mal ganz abgesehen davon, ob der GU für einen solchen Schaden belangt werden kann oder ob die Sache ein Ding zwischen euch und dem Schadenverursacher ist (Putzequipe, Kittfuger ect.)
Es ist in diesem speziellen Fall völlig unerheblich, welcher Handwerker den Schaden verursachte! Fakt ist, dass erwiesenermassen nur noch Handwerker des GUs am Bau tätig waren (jedenfalls aufgrund der bisher gemachten Aussagen seitens des Threadstellers). Vertragspartner gegenüber des Bauherren ist ja der GU - besonders während des Baus. Demzufolge ist der GU verantwortlich gegenüber des Bauherren und wessen Versicherung schlussendlich zahlt, ist alleine das Problem des GUs (für das hat er ja den Bauleiter, der aufpassen sollte, wer wo wie tätig ist am Bau../emoticons/default_wink.png)
Warum habt ihr Waren selber bestellt? Etwas Geld sparen? Ist ja alles schön und gut, aber solche Massnahmen verschieben und verschmischen die Verantwortlichkeiten. Wenn nichts passiert juhuii, wenn was passiert hockt ihr mittendrinn und könnt euch leider nicht bequem zurücklehen und sagen "Auswechseln! bis wann?"
Da muss auch gesagt werden, dass der GU ja anscheinend einverstanden war, dass Sunshine die Dusche selbst anliefern lässt und er für den Einbau/Änderung ja auch sein Honorar von 15% kassierte... ich meine doch, dass dann eine Dusche in die Verantwortung des GUs fällt! Er hätte auch darauf beharren können, dass alles über ihn bezogen wird und hätte dann aber auch keine separate Abnahme des "Fremd-Werkes" in seinem Namen gemacht...
Ich finde es immer wieder ernüchternd und entsetzlich wie mit Kunden von Seiten der GUs umgegangen wird, welche x-Huntertausende ausgeben um ihren kleinen Traum zu realisieren.
In keiner anderen Branche könnte man es sich leisten so arogant, unkulant und kundenfeindlich zu agieren!/emoticons/default_mad.png
Was würde wohl ein GU machen, wenn man mit ihm im gleichen Masse umgehen würde, wenn er seinen brandneuen Maseratti Quattroporte abholen wollte? Sitzpolster in anderem Leder als bestellt, Motorhaube zerkratzt, Sitzheitzung funktioniert nicht... ich würde mal meinen, dass er für die "lächerlichen 220t" einen kleinen Aufstand im Autohaus machen täte!/emoticons/default_wink.png (Mag sein, dass Ihr dieses Beispiel an den Haaren herbeigezogen findet...? ich kenne per Zufall einen GU, welcher diesen Wagen besitzt und ganz bizzar reagiert hätte.../emoticons/default_biggrin.png)
Grüssle
Arcuos