Hallo
Wir haben letzten August nach einer sehr umfangreichen Planung mit dem Umbau unseres Hauses angefangen. Seitens Architekt und Bauleiter wurde uns ein Zeitplan geliefert und wir hätten Ende Oktober 2008 fertig sein sollen. Im laufe vom Monat August wurde uns mitgeteilt, dass es bei den Fenstern eine Verzögerung gäbe. Der Bauleiter hat uns jedoch auch gesagt, dass dies auf den Zeitplan keinen Einfluss hätte. Das pünktliche Bauende (31.10.2008) wurde uns dann immer wieder seitens Bauleiter bestätigt.
Eingezogen sind wir nun Anfang Januar, d.h. mit 2,5 Monate Verspätung. Der Bauleiter hat immer wieder dem Wetter die Schuld gegeben und gesagt, man könne die Fassade nicht fertig machen, da es zu kalt wäre. Auf dem Bau haben mir jedoch die Handwerker des Baumeisters, der gleichzeitig die Fassade gemacht hat, immer wieder gesagt, dass sie zu wenig Mitarbeiter hätten.
Für mich sieht es nun so aus, dass eigentlich von Anfang an klar war, dass der Endtermin nie möglich war. Man hat uns hingehalten. Der Bauleiter ist zudem, wie wir zwischenzeitlich gemerkt haben, ein guter Freund des Baumeisters und Fassadenbauer. Durch die Verzögerung sind uns nun erhebliche Unannehmlichkeiten und Mehrkosten entstanden. U.a. kostet das Gerüst nun nicht mehr CHF 4'000.-- (für 12 Wochen) sondern CHF 8'000.--.
Die Mehrkosten beim Gerüst werden begründet durch die verlängerte Mietdauer und das notwendige Einpacken. Hinzu kommen Mehrkosten für die längere Wohnungsmiete etc..
Kennt jemand die Rechtslage?
Vielen Dank.
Sandra4125
Wir haben letzten August nach einer sehr umfangreichen Planung mit dem Umbau unseres Hauses angefangen. Seitens Architekt und Bauleiter wurde uns ein Zeitplan geliefert und wir hätten Ende Oktober 2008 fertig sein sollen. Im laufe vom Monat August wurde uns mitgeteilt, dass es bei den Fenstern eine Verzögerung gäbe. Der Bauleiter hat uns jedoch auch gesagt, dass dies auf den Zeitplan keinen Einfluss hätte. Das pünktliche Bauende (31.10.2008) wurde uns dann immer wieder seitens Bauleiter bestätigt.
Eingezogen sind wir nun Anfang Januar, d.h. mit 2,5 Monate Verspätung. Der Bauleiter hat immer wieder dem Wetter die Schuld gegeben und gesagt, man könne die Fassade nicht fertig machen, da es zu kalt wäre. Auf dem Bau haben mir jedoch die Handwerker des Baumeisters, der gleichzeitig die Fassade gemacht hat, immer wieder gesagt, dass sie zu wenig Mitarbeiter hätten.
Für mich sieht es nun so aus, dass eigentlich von Anfang an klar war, dass der Endtermin nie möglich war. Man hat uns hingehalten. Der Bauleiter ist zudem, wie wir zwischenzeitlich gemerkt haben, ein guter Freund des Baumeisters und Fassadenbauer. Durch die Verzögerung sind uns nun erhebliche Unannehmlichkeiten und Mehrkosten entstanden. U.a. kostet das Gerüst nun nicht mehr CHF 4'000.-- (für 12 Wochen) sondern CHF 8'000.--.
Die Mehrkosten beim Gerüst werden begründet durch die verlängerte Mietdauer und das notwendige Einpacken. Hinzu kommen Mehrkosten für die längere Wohnungsmiete etc..
Kennt jemand die Rechtslage?
Vielen Dank.
Sandra4125