Verzögerung auf dem Bau

Sandra4125

Mitglied
04. Juni 2008
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Hallo

Wir haben letzten August nach einer sehr umfangreichen Planung mit dem Umbau unseres Hauses angefangen. Seitens Architekt und Bauleiter wurde uns ein Zeitplan geliefert und wir hätten Ende Oktober 2008 fertig sein sollen. Im laufe vom Monat August wurde uns mitgeteilt, dass es bei den Fenstern eine Verzögerung gäbe. Der Bauleiter hat uns jedoch auch gesagt, dass dies auf den Zeitplan keinen Einfluss hätte. Das pünktliche Bauende (31.10.2008) wurde uns dann immer wieder seitens Bauleiter bestätigt.

Eingezogen sind wir nun Anfang Januar, d.h. mit 2,5 Monate Verspätung. Der Bauleiter hat immer wieder dem Wetter die Schuld gegeben und gesagt, man könne die Fassade nicht fertig machen, da es zu kalt wäre. Auf dem Bau haben mir jedoch die Handwerker des Baumeisters, der gleichzeitig die Fassade gemacht hat, immer wieder gesagt, dass sie zu wenig Mitarbeiter hätten.

Für mich sieht es nun so aus, dass eigentlich von Anfang an klar war, dass der Endtermin nie möglich war. Man hat uns hingehalten. Der Bauleiter ist zudem, wie wir zwischenzeitlich gemerkt haben, ein guter Freund des Baumeisters und Fassadenbauer. Durch die Verzögerung sind uns nun erhebliche Unannehmlichkeiten und Mehrkosten entstanden. U.a. kostet das Gerüst nun nicht mehr CHF 4'000.-- (für 12 Wochen) sondern CHF 8'000.--.

Die Mehrkosten beim Gerüst werden begründet durch die verlängerte Mietdauer und das notwendige Einpacken. Hinzu kommen Mehrkosten für die längere Wohnungsmiete etc..

Kennt jemand die Rechtslage?

Vielen Dank.

Sandra4125

 
auf solche Fragen gibt es immer nur eine Gegenfrage: Was wurde vereinbart? Es wird ja sicherlich ein Einzugstermin vereinbart bei Vetragsunterzeichnung. Ueblicherweise steht da auch was passiert (bzw. wer haftet und wieviel), wenn der Termin nicht eingehalten werden kann.

Also lies mal den Vertrag durch und dann wirst Du sehen, ob ihr auf den Kosten sitzen bleibt oder nicht.

 
Gemäss OR (siehe hier ) ist klar, dass der Unternehmer bis zur Abnahme haftet. Es ist zwar auch in eurem Interesse, dass Arbeiten, die wegen schlechten Wetters nicht termingerecht gemacht werden können, zurückgestellt werden, aber wenn der Unternehmer vorsieht, im Winter zu bauen, so trägt auch er das Risiko, dass das nicht gehen könnte.

Zudem werdet ihr ja im Vertrag diverse Posten zu Fixpreisen haben. Das Gerüst kann nicht plötzlich zu doppeltem Preis verrechnet werden, nur weil es den Baumeister mehr gekostet hat als dieser kalkuliert hat. (Art 373). Und dass es im Winter zu kalt zum Verputzen werden könnte, ist ja bei einiger Berufserfahrung voraussehbar.

An Eurer Stelle würde ich den Schaden, der euch entstanden ist, schriftlich mitteilen mit Angabe, warum er direkte Folge der Terminüberschreitung ist, und dass ihr dies mit der Schlusszahlung verrechnen werdet. Aber bitte nur Schäden anmelden, die euch wirklich entstanden sind und die Ihr nicht vermeiden konntet! Wenn Ihr z.B. in der Zeit bei Euren Eltern gratis wohnen konntet, wäre es unfair, eine fiktive Miete anzugeben, auch wenn die andere Seite dies nicht überprüfen kann.

Aber lest zuerst den Vertrag und auch alle Anhänge und Zusätze, die Bestandteil davon sind, durch! Wenn im Vertrag z.B. "Voraussichtliche Fertigstellung ... " steht, wird es schon schwierig.

Ich würde nicht davon ausgehen, dass man Euch bewusst hingehalten hat. Es ist ja auch im Interesse der Bauunternehmer, Baustellen termingerecht abzuschliessen, schon weil sie dann Rechnungen schreiben können. Und dass man sich kennt, ist auch kein Verdachtsmoment auf ein Komplott.

 

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