vom Vorvertrag zurücktreten?

ruedi1964

Mitglied
09. Dez. 2012
7
0
0
Hallo zusammen,

Ich bin neu hier im Forum und befinde mich in einer blöden Lage (bezogen auf den Erwerb einer Eigentumswohnung!).

Folgendes ist passiert:

Wie schon erwähnt habe ich eine Eigentumswohnung erworben. Diese Wohnungen befinden sich noch im Bau.Ende September haben wir beim Notar einen Vorvertrag unterschrieben.Dazu mussten wir auch

Fr. 15`000.-- Anzahlung leisten.Jetzt habe ich gemerkt, dass es einen Baustopp gegeben hat! Habe sogleich den zuständigen Notar konfrontiert. Er teilte mir mit,dass die Verkäuferin mit dem Staat in Streit ist wegen Steuergelder und deswegen kein Geld für den Baukredit bekommt.Wenn das Steuerproblem gelöst werde, würde es wieder normal weitergehen mit dem Bau.Habe aber auch rausgefunden,dass das ganze Grundstück zur Versteigerung ausgeschrieben ist!

Nun meine Frage hierzu:

Kann ich von diesem Vorvertrag zurücktreten?

Vielen Dank für allfällige Infos oder Ratschläg.

Grüessli

Ruedi

 
Hallo Ruedi

Meiner Meinung nach Ja. Jegliche Zahlung im Zusammenhang mit einem Erwerb Wohneigentum muss notariell abgesegnet werden. Solche Zahlungen sind war gang und gäbe,

werden aber gerichtlich als unzulässig angesehen.

Die andere Frage ist natürlich mit welchem Aufwand es verbunden ist, das Geld retour zu erhalten.

Gruess

 
Danke für die Anwort!

Denke das wird sicher einen grösseren Aufwand geben, um das Geld retour zu bekommen.

Habe heute nochnmals Kontakt mit dem Anwalt gehabt. Es empfiehlt sich den Steigerungstermin abzuwarten. Nachher weiss man sicher mehr:

Grüessli

 
Hallo

Ich würde nicht lange warten, den wer weiss noch ob diese Firma in ein paar Wochen oder Monate noch existiert.

Deshalb sehe ich nur eine Möglichkeit, sich so schnell wie möglich von Vorvertrag zu trennen und deine Vorleistungen zurück zu verlagen.

Mit den Argument, dass die Verkäuferin dir wichtige Informationen vorenthaltet hatte, zb fehlende Liquidität und falsche versprechen.

Ich würde das Geld innert 7 tagen zurück verlangen, dann Betreibung einleiten wenn sie nicht bezahlen, denn der erste hat mehr Chancen sein Geld zurück zu bekommen als der letzte.

Was ich nicht verstehe, wie dein Anwalt dir empfiehlt zu warten, auf was? das die Firma Insolvenz einreicht! und dann?

Auf dem Grundstück kann die Verkäuferin ja nicht mehr bauen, da es ja versteigert wird, wo soll noch deine Wohnung entstehen?

 
Danke für die Info

Der Anwalt meint, dass man den Steigerungstermin abwarten sollte, dann sieht man wer der neue oder alter Besitzer ist. Würde allenfalls die Bank das Grundstück kaufen, die auch schon Geld investiert hat, wäre das für mich auch kein schlechter Investor,oder? Den bei der Bank fehlt es dan sicher nicht am Geld!

 
Hallo ruedi,

Abwarten und auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, ist sicher falsch. Wenn du zu deinem Geld kommen willst, dann tue das was pinkidinki in #4 schreibt und zwar sofort. Von diesem Anwalt kannst du dich gleich trennen, er vertritt nicht deine Interessen.

Viel Glück!

 
... Würde allenfalls die Bank das Grundstück kaufen, die auch schon Geld investiert hat, wäre das für mich auch kein schlechter Investor,oder? Den bei der Bank fehlt es dan sicher nicht am Geld!
Hallo,

wieso interessiert es dich, wer das Grundstück kauft?

Fakt bleibt, der Verkäufer hat danach kein Grundstück mehr und kann nicht bauen.

Du glaubst doch nicht, dass der Käufer des Grundstückes dir deine 15000 zurück erstatten will? Warum sollten die das? Mit dem neuen Eigentümer hast du doch keinen Vertrag. Selbst wenn die neuen Eigentümer dann bauen müsstest du dann dort einen neuen Vertrag abschliessen und wieder neu anzahlen.

Das angezahlteGeld kannst du nur vom jetzigen Verragspartner zurück erhalten. Wenn der nicht zahlt, dann von niemandem.

Ich würd da auch so schnell wie möglich schweres Geschütz auffahren.

Wenn dein Anwalt nicht mitzieht, austauschen.

Gruss

 
Falls der Vertrag wegen einseitigen Verschuldens des Bauherrn (der Verkäuferin) nicht erfüllt werden kann oder vermutlich nicht wird, ist dieser zu Schadenersatz verpflichtet. Es kommt sehr auf den Vertragsinhalt an, ob und welche Klauseln im Falle des Verzugs da stehen. Sonst gilt nur, was das OR hergibt.

Fragt sich nur, ob es den noch lange gibt.

Wenn jemand trotz Vorauszahlungen seine Steuern nicht zahlen kann und deshalb keinen Baukredit bekommt, dann ist da wohl die Insolvenz absehbar.

Wenn bei einer Insolvenzversteigerung jemand anderes das Grundstück übernimmt, übernimmt er nur das Grundstück, nicht aber die anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Insolventen. Hier stellt sich auch die Frage, ob es eine Bank gibt, welche Dich finanziert, und was diese dazu sagen.

Vielleicht hilft Dir das weiter . klick (sonst halt selber googeln)

Dein Anwalt ist eine Gurke.

 
Dein Anwalt ist eine Gurke.
Die Meinung teile ich voll und ganz.... selten was blöderes gehört als "abwarten".... Dies ist in sehr vielen Fällen genau die falsche Handlungsoption. Und hier ganz sicher.
 
Ich lese bei ruedi 1964 dass er Kontakt mit dem Anwalt hatte, er schreibt nicht dass er Kontakt mit seinem Anwalt hatte.

Bei diesem Ratschlag gehe ich davon aus dass er Kontakt mit dem Anwalt des Verkäufers hatte welcher die Interessen des Verkäufers vertritt.

Alles andere würde mich auch wundern.

 

Statistik des Forums

Themen
27.482
Beiträge
257.631
Mitglieder
31.765
Neuestes Mitglied
dianastew