Vorabnahme Wohnung

2putset3

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07. Juli 2017
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Hallo zusammen

Bald ist es bei mir so weit, ich kann in meine eigenen 4-Wände einziehen, besser gesagt in meine 3.5 Eigentumswohnung  :)  Vorher steht noch die Vorabnahme sowie die Übergabe (Übergang Nutzen und Schaden) an. 

Vorabnahme: Das GU hat mir einen Termin ca. 3 Wochen vor der Übergabe kommen lassen, an dem der Bauleiter, der Käuferbetreuer des GUs sowie der Projektleiter des GUs anwesend sein werden. Im Brief steht, der Termin dauere erfahrungsgemäss 1 Stunde. Geltende Norm für Übergabe: SIA 118 laut Kaufvertrag. Was mir noch nicht ganz klar ist:

  • Denkt ihr, Bauleiter und GU begutachten den Bau kritisch genug? Ja klar ich weiss, schwer zu sagen. Aber was bringt es dem GU/Bauleiter, wenn sie z.B. einen Mängel bei der Vorabnahme nicht mitteilen? Sie haben ja noch 3 Wochen, um allfällige Mängel zu beheben vor dem Einzug
  • Ich habe gelesen, dass manche User einen externen Gutachter zugezogen haben. Denkt ihr, das lohnt sich nur, falls schon vor der Abnahme "Geschirr verbrochen wäre" zwischen mir und dem GU? 
  • Wie gehe ich (als Bau-Laie) bei einer Abnahme vor? Ich habe z.B. eine Checkliste für Mieter für die Wohnungsabnahme gefunden und aufgrund fehlender Alternativen dachte ich, ich werde da die Checkliste durchgehen? https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:b5496e2f-0438-4ab3-8903-fd697e714c01/2016_Wohnungsabnahmeprotokoll_mp_interaktiv2.pdf
  • Was sind die Konsequenzen, wenn ich einen Mangel nicht sehe? Kann ich den dann noch innerhalb der 2 Jahre Garantie rügen ohne Mehrkosten?


Übergabe: 

  • Was gibt es da noch zu tun? Review allfällig gelöster Baumängel? 
 
Guten Morgen,

Grundsätzlich ist es empfehlenswert einen Bauherrenberater beizuziehen, welcher eher bautechnische Angelegenheiten, welche für einen Laien unbekannt und optisch nicht sichtbar sind, in Frage stellen kann.

Selbstverständlich hast du jederzeit innert zwei Jahren aufgetauchte Mängel zu beanstanden und als Garantiearbeiten ausführen zu lassen, sofern Handwerker und Beteiligte die Sache gutheissen und diese übernehmen.

Wir haben jedoch die positive Erfahrung gemacht, dass sämtliche Mängel vor Einzug alle behoben wurden, sonst wurde den beteiligten Handwerksbetrieben die Restzahlung nicht beglichen und da ist Geld immer ein gutes Druckmittel das Vorwärts gemacht wird und man nicht den Handwerkern hinterher laufen muss.

In der Beilage habe ich dir noch ebenfalls noch ein Dokument zur Abnahme, welches Dir helfen kann.

Anhang anzeigen Checkliste-Bauherr-Bauabnahme.pdf

 
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  • Was sind die Konsequenzen, wenn ich einen Mangel nicht sehe? Kann ich den dann noch innerhalb der 2 Jahre Garantie rügen ohne Mehrkosten?


Hallo....das hängt auch von den Vertragsunterlagen ab...also prüfen was dort vereinbart wurde. Bei einem reinen OR-Vertrag gelten die bei Abnahme vorhandenen Mängel, falls nicht gerügt, als abgenommen/in Ordnung/akzeptiert... Man kannn sie dann nicht als "vergessene Mängel" nachmelden. Melden kann man sie natürlich schon, aber der GU wird/muss sie dann nicht mehr anerkennen.

 
Vielen Dank für die Antworten und die Checkliste! @Pfälzer bei mir gilt SIA 118, somit kann ich Mängel noch nachmelden? Naja ausser natürlich zB ein Kratzer im Parkett, der kann ja mir beim Zügeln passiert sein, richtig?

 
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